Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1972 - 3 C 63/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Ausbaubeschwerde; Klage; Klagebefugnis; Klagegegner; Klagevoraussetzung
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Klage/Klagevoraussetzung; Klage/Klagegegner; Klage/Klagebefugnis; Ausbaubeschwerde
Papierfundstellen
- AgrarR 1972, 331
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.05.1965 - IV C 9.65
Vorverfahren als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Leistungsklage - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1972 - 3 C 63/70
Aus Gründen der Prozeßbeschleunigung kann dann - der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts foIgend (BVerwG, Urteil vom 7.5.1965 - IV C 9.65 - NJW 1965 S. 1731 - = RdL 1965 S. 242 = "Innere Kolonisation" 1966 S. 71) - auf dieses Verfahren verzichtet werden und schon jetzt eine Sachentscheidung ergehen.
- BGH, 10.10.2013 - III ZR 23/12
Amtshaftungsanspruch eines am Flurbereinigungsverfahren Beteiligten gegen einen …
Dafür, dass die Unterhaltungspflicht zum Zeitpunkt der schadensursächlichen Bodenabschwemmungen infolge "Übernahme" der gemeinschaftlichen Anlage durch die Gemeinde bereits auf diese übergegangen war (vgl. § 42 Abs. 1 Satz 1 FlurbG sowie OVG Koblenz AgrarR 1972, 331; RdL 1972, 209; RzF - 20 - zu § 149 Abs. 1 FlurbG), ist nichts ersichtlich.Rn. 15 c) Ob der Kläger, der auch als Mitglied der Teilnehmergemeinschaft geschützter Dritter im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB sein kann (…vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1986 aaO S. 87), die Durchführung der durch die Beschädigungen des Wirtschaftswegs notwendig gewordenen Unterhaltungsmaßnahmen durch eine gegen den Beklagten gerichtete so genannte Ausbauklage (siehe allgemein BVerwGE 57, 31, 36 f;… Wingerter/Mayr aaO § 18 Rn. 3, § 61 Rn. 10) hätte erzwingen können (vgl. dazu OVG Koblenz, AgrarR 1972, 331; Hoecht, AgrarR 1983, 85, 90), kann dahinstehen.
- VGH Bayern, 06.11.2008 - 13 A 06.3402
Zum Anspruch eines Rechtsnachfolgers auf Änderung eines - bestandskräftigen - …
Der Zulässigkeit der Klage steht nicht entgegen, dass kein Vorverfahren (§ 141 FlurbG, § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO) durchgeführt wurde, da sich die Beklagte unter dem Hinweis darauf, dass keine Sachbehandlung durch die zuständige Widerspruchsbehörde erfolgen werde, vorbehaltlos - ohne das Fehlen des Vorverfahrens zu rügen - auf die Klage eingelassen hat (…Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 28 zu § 68; OVG RhPf vom 2.2.1972 AgrarR 1972, 331 = RzF 28 zu § 141 Abs. 1).
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