Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 1 Ws 388/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Anwaltsblatt
§ 142 StPO
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 142 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 55
- StV 2000, 412
- AnwBl 1998, 46
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 1 Ws 388/97
Ein Beschuldigter hat nämlich Anspruch darauf, daß der Vorsitzende bei der Auswahl des Verteidigers das ihm eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausübt (vgl. Senatsbeschluß vom 1. August 1994 in NStZ 1994, 599 m.w.N.), und zwar auch bei der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers.Diese Einschränkung gilt auch für die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem von dem Beschuldigten bereits gewählten Verteidiger (vgl. Senatsbeschluß vom 1. August 1994 a.a.O.).
- OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01
Reduzierung des dem Vorsitzenden zustehenden Auswählermessens auf Null bei der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04
Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers …
Erfüllt der von dem Angeklagten vorgeschlagene Verteidiger aber die an ihn zu stellenden Voraussetzungen der Gewährung rechtskundigen Beistandes und der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes, so ist das Ermessen des Gerichtsvorsitzenden bei der Auswahl in der Regel soweit eingeschränkt, dass die Beiordnung eines anderen als des vom Angeklagten vorgeschlagenen Verteidigers als ermessensfehlerhaft zu verstehen wäre (so schon OLG München StV 1993, 180 zur Bestellung eines Verteidigers mit Kanzleisitz in Düsseldorf; vgl. auch OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG Hamm NStZ 1999, 531; OLG Zweibrücken StV 2002, 238; OLG Rostock StraFo 2002, 85 ff.;… KK/Laufhütte § 142 Rn. 7).Er ist deshalb nur insoweit zu berücksichtigen, als die Ortsferne einer sachdienlichen Verteidigung, sowohl für den Beschuldigten als auch für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf entgegensteht (vgl. BGH NStZ 1998, 49; OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG München, StV 1993, 180;… OLG Nürnberg aaO).
- OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2 Ws 242/02
Anfechtbarkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers; Verstoß gegen die …
(vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, AnwBl 1998, 46; OLG Frankfurt StV 1994, 288; StV 1991, 9; StV 1987, 379; OLG Hamm StV 1989, 242, 243; OLG Celle StV 1988, 100; NStZ 1988, 39; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 144; OLG Köln StV 1989, 241, 242; OLG München AnwBl 1980, 467 - jeweils mit weiteren Rechtspr.nachw.
- OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22
Beiordnung eines Verteidigers zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen …
Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Bestellung des Erst- oder des Zweitverteidigers handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16. Mai 1997 - 1 Ws 388/97, NStZ 1988, 55). - OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99
Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers
Deshalb sind auch bei der Auswahl eines evtl. erforderlichen weiteren Pflichtverteidigers, selbst wenn die Bestellung in erster Linie der Sicherung des Verfahrens dient, die Kriterien des § 142 Abs. 1 StPO anzuwenden und ist insbesondere dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seines Vertrauens zu benennen (Senat NStZ 1994, 599 ; NStZ 1998, 55 ; U Frankfurt StV 1989, 384 ). - OLG Düsseldorf, 30.08.1999 - 1 Ws 411/99
Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers
Hat sich für den Angeklagten bereits ein Rechtsanwalt seines Vertrauens gemeldet, so beschränkt sich das Auswahlermessen des Vorsitzenden in der Regel auf die Bestellung dieses Anwalts, auch wenn er nicht bei einem Gericht dieses Gerichtsbezirks zugelassen ist (…vgl. Senat, a. a. O.; Senat wistra 1991, 120; Senatsbeschluß vom 16. Mai 1997 - 1 Ws 388/97 alle m. w. N.;… a. A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O., 142 Rdnr. 5 mit Übersicht zum Meinungsstand). - OLG Karlsruhe, 03.02.1998 - 1 Ws 12/98 Hat ein Verurteilter mehrere Freiheitsstrafen zu verbüßen, so wird die Strafvollstreckung so lange jeweils zum Zeitpunkt einer möglichen Entscheidung nach § 57 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 StGB unterbrochen, bis die Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung aller Strafreste in einer Entscheidung befinden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 12.01.1998 - 1 Ws 388/97).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 19.12.1996 - 9 U 146/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Anwaltsblatt
§ 362 BGB
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 1998, 46
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.05.1986 - II ZR 150/85
Wirksamkeit einer formularmäßigen Fakultativklausel auf einem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.1996 - 9 U 146/97
Ihre Leistung hatte daher keine Erfüllungswirkung (vgl. BGHZ 98, 24, 30). - BGH, 06.12.1994 - XI ZR 173/94
Rechtswirkung der Überweisung einer Zahlung auf ein anderes Konto des Gläubigers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.1996 - 9 U 146/97
Abgesehen davon, daß das Widerspruchsrecht des Bevollmächtigten in vielen Fällen fraglich sein dürfte (vgl. BGH NJW 1995, 520), neigt der Senat zur Ansicht, daß in einer solchen Situation dem Gläubiger das Unterlassen des Widerspruchs durch seinen Bevollmächtigten nicht angerechnet werden kann.
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