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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 07.12.1998

Rechtsprechung
   OLG München, 17.02.1998 - 11 WF 1093/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7158
OLG München, 17.02.1998 - 11 WF 1093/97 (https://dejure.org/1998,7158)
OLG München, Entscheidung vom 17.02.1998 - 11 WF 1093/97 (https://dejure.org/1998,7158)
OLG München, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - 11 WF 1093/97 (https://dejure.org/1998,7158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 132; BerHG § 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 648
  • AnwBl 2000, 58
  • Rpfleger 1998, 252
  • Rpfleger 1998, 253
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 30.03.2004 - 7 WF 719/04

    Zuständigkeit für Rechtsmittel gegen Vergütungsfestsetzung eines Rechtsanwalts …

    Der Senat folgt im Grundsatz der wohl herrschenden Meinung, wonach in der Regel die Beratung über eine mögliche Scheidung und deren Auswirkungen oder über die sich aus einer Trennung der Ehegatten ergebenden Probleme bzw. die Vertretung in diesen Angelegenheiten dieselbe Angelegenheit sind (vgl. etwa OLG München, JurBüro 1988, 594 und RPfl. 1998, 253;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Auflage, S. 367).
  • OLG München, 26.09.2011 - 11 W 1719/11

    Vergütungsanspruch des Beratungshilfeanwalts: Beratungshilfebewilligung in …

    Rn. 3 In dem angegriffenen Beschluss schließt sich das Landgericht nach ausführlicher Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unter Abkehr von der bisher vom Senat vertretenen Auffassung (11 WF 1369/87 vom 4.12.87; 11 WF 1093/97 vom 17.2.1998 und 11 W 2318/08 vom 19.12.2008) der Meinung des Oberlandesgerichts Stuttgart an (FamRZ 2007, 574), wonach Regelungen für die Zeit der Trennung eine eigene Angelegenheit und die Scheidung mit den Folgesachen im Sinne des § 16 Nr. 4 RVG ebenfalls eine eigene Angelegenheit darstellen.
  • LG München I, 20.07.2011 - 13 T 17437/10

    Vergütung des Beratungshilfeanwalts in Familiensachen: Zahl der Angelegenheiten …

    Rn. 20 Das Oberlandesgericht München entschied im Beschluss vom 4.12.87 (11 WF 1369/87) und im Beschluss vom 17.2.1998 (11 WF 1093/97), zuletzt bestätigt durch Beschluss vom 19.12.2008 (11 W 2318/08), dass nur eine Angelegenheit vorliege.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98   

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https://dejure.org/1998,17611
OLG Hamm, 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98 (https://dejure.org/1998,17611)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98 (https://dejure.org/1998,17611)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 1998 - 15 Sbd 32/98 (https://dejure.org/1998,17611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 58
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 10.01.1995 - 15 Sbd 5-7/94
    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98
    Der Senat hat bereits durch Beschl. v. 10.1.1995 (Rpfleger 1995, 365) entschieden, daß bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz des Antragstellers bei Auftreten des Bedürfnisses der Beratungshilfe abzustellen ist.
  • BayObLG, 16.02.1995 - 3Z AR 9/95
    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98
    Allerdings hat das BayObLG zeitlich später durch Beschl. v. 16.2.1995 (JurBüro 1995, 366 = Rpfleger 1996, 93 L S) den gegenteiligen Standpunkt eingenommen und die örtliche Zuständigkeit ausschließlich nach dem Wohnsitz des Antragstellers zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei Gericht abgestellt (…ebenso Schoreit/Dehm, Beratungshilfegesetz, 6. Auflage, § 4 Rdnr. 2; wie hier Geißinger Anwaltsblatt 1996, 609).
  • OLG München, 11.04.2016 - 34 AR 41/16

    Örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beratungshilfe

    Rn. 13 b) Es wird die Ansicht vertreten, dass es für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz des Antragstellers bei Auftreten des Bedürfnisses der Beratungshilfe ankomme (OLG Hamm AnwBl 2000, 58; Greisinger AnwBl 1996, 606/609).
  • OLG Hamm, 13.05.2008 - 15 Sbd 11/08

    Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe: Zur Frage der örtlichen …

    Das Amtsgericht V hat seinerseits mit Beschluss vom 16.04.2008 die Übernahme der Sache abgelehnt und die Sache dem Senat zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt, weil es der bisherigen Rechtsprechung des Senats folgend (Beschluss vom 10.01.1995 - 15 Sbd 57/94 veröffentlicht Rpfleger 1995, 365; Beschluss vom 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98 veröffentlicht AnwBl 2000, 58) für die Frage der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz der Beteiligten im Zeitpunkt des Auftretens des Bedürfnisses für die Beratungshilfe abstellen will und damit das Amtsgericht N als örtlich zuständig ansieht.
  • OLG Hamm, 13.05.2008 - 11 Sbd 11/08

    Zuständigkeit des Amtsgerichts des Wohnsitzes bei Beratungshilfe nach …

    Das Amtsgericht V hat seinerseits mit Beschluss vom 16.04.2008 die Übernahme der Sache abgelehnt und die Sache dem Senat zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt, weil es der bisherigen Rechtsprechung des Senats folgend (Beschluss vom 10.01.1995 - 15 Sbd 57/94 veröffentlicht Rpfleger 1995, 365; Beschluss vom 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98 veröffentlicht AnwBl 2000, 58) für die Frage der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz der Beteiligten im Zeitpunkt des Auftretens des Bedürfnisses für die Beratungshilfe abstellen will und damit das Amtsgericht N als örtlich zuständig ansieht.
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