Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 15.04.1999 - 14 W 200/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 91
- Anwaltsblatt
§ 91 ZPO
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91
Auslegung einer Kostenregelung im Vergleich Verfahrenskosten - Verkehrsanwalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenübernahme; Prozessvergleich; Vergleichsgebühr; Verkehrsgebühr
Verfahrensgang
- LG Mainz, 08.07.1998 - 11 HO 9/98
- OLG Koblenz, 15.04.1999 - 14 W 200/99
Papierfundstellen
- AnwBl 2001, 310
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 05.05.1982 - 14 W 243/82
Vergleich; Kosten des Rechtsstreits; Notwendigkeit der Kosten; …
Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.1999 - 14 W 200/99
Das Landgericht hat eine Festsetzung dieser Kosten unter Hinweis auf die in JurBüro 1982, 1683 abgedruckte Senatsentscheidung (14 W 243/82) mit der Begründung abgelehnt, bei den angemeldeten Kosten handele es sich zum Teil nicht um Prozesskosten (§ 118 BRAGO) und im Übrigen um nicht notwendige Kosten (§ 23 BRAGO).
- OLG Bamberg, 26.02.2007 - 8 W 1/07
Kostenfestsetzungsbeschluss im Hinblick auf die in einem Vergleich getroffene …
Soweit nämlich die Parteien zulässig und wirksam vereinbart haben, dass Kosten notwendig und erstattungsfähig sind, entfällt insoweit die Prüfungspflicht im Kostenfestsetzungsverfahren (…Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 104 Rdnr. 9 a.E; von Eicken/Mathias, Die Kostenfestsetzung, Rn B 577 OLG München, RPfleger 1994, 227; KG MDR 1990, 555 f.; OLG Koblenz JurBüro 2000, 476; OLG München, Beschluss vom 31.8.06, Az. 11 W 2418/06; KG, Beschluss vom 21.12.06, Az. 2 W 136/06; OLG Oldenburg, JurBüro 2007, 35 ). - OLG Frankfurt, 18.12.2002 - 6 W 105/02
Geschäftsgebühr für vorgerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit eines …
Für die vorgerichtliche oder die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, der sich (noch) nicht zum Prozeßbevollmächtigten bestellt hatte, kann im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103, 104 ZPO grundsätzlich keine Geschäftsgebühr geltend gemacht werden ( vgl. OLG Koblenz, AnwBl. 1987, 53 f. und AnwBl. 2001, 310; OLG Hamm, JurBüro 1997, 258 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 347 f.; OLG München, OLGR 2002, 56; vgl. auch Senat, MDR 1995, 414 zur mangelnden Festsetzbarkeit von Abmahnkosten; a.A. LG Schwerin, AnwB11998, 541; LG Bremen, WuM 1999, 598;… Zöller, ZPO, 23. Auflage, §§ 103, 104, Rdnr. 21 "Außergerichtliche Anwaltskosten" und "Vorprozessuale Kosten"). - KG, 28.09.2006 - 1 W 154/06
Rechtsanwaltskosten: Vergleichsgebühr für den Verkehrsanwalt im …
Gesichtspunkte, die ausnahmsweise für eine andere Auslegung des Vergleichs sprechen könnten (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 2000, 476), sind nicht ersichtlich, worauf im gerichtlichen Schreiben vom 3.8.2006 hingewiesen wurde.
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Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 1 Ta 78 a/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Anwaltsblatt
§ 91 ZPO
- anwaltsblatt-datenbank.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kosten der Beauftragung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwaltes als erstattungsfähige Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 25.04.2000 - 3 Ca 76a/99
- LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2000 - 1 Ta 78a/00
- LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 1 Ta 78 a/00
Papierfundstellen
- AnwBl 2001, 310
- NZA-RR 2000, 493
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LG Konstanz, 24.02.1997 - 6 T 21/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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Rechtsprechung
| OLG München, 24.08.2000 - 11 W 2259/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Anwaltsblatt
- anwaltsblatt-datenbank.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 997
- AnwBl 2001, 310
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 04.10.1991 - 11 W 2075/91
Auszug aus OLG München, 24.08.2000 - 11 W 2259/00
Es bleibt damit auch im vorliegenden Fall dabei, daß entsprechende anwaltliche Reisekosten nur im Rahmen ersparter fiktiver Reisekosten der Partei zur Information eines Prozessbevollmächtigten am Ort des Prozessgerichts erstattungsfähig sind (vgl. Senat, Jur- Büro 1992, 176 = MDR 1992, 308).
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
aa) Der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozeßgericht zugelassenen und dort auch nicht wohnenden Rechtsanwaltes für Reisen zum Prozeßgericht steht nicht die Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO entgegen (zutreffend: OLG Bremen, JurBüro 2001, 532; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998 = JurBüro 2001, 998 und NJW-RR 2001, 1000 = JurBüro 2001, 256; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587 = MDR 2000, 1215; KG NJW-RR 2001, 1002; OLG Schleswig, JurBüro 2001, 197 = MDR 2001, 537; a.A.: OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 1001; OLG München NJW-RR 2001, 997; Bischoff MDR 2000, 1357, 1359). - BGH, 01.10.2002 - XI ZB 11/02
Verfahrensrecht - Reisekosten des Rechtsanwalts, Wegfall Lokalisierungsprinzip
Die nach Wegfall des Lokalisierungsprinzips in Rechtsprechung und Literatur diskutierte Streitfrage, ob die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich erstattungsfähig sind (so etwa OLG Frankfurt JurBüro 2000, 597; OLG Dresden JurBüro 2002, 255) oder ob ihre Erstattung nicht oder allenfalls in Höhe ersparter Kosten für Informationsreisen oder für einen Verkehrsanwalt in Betracht kommt (so etwa OLG München AnwBl 2001, 310; OLG Brandenburg JurBüro 2001, 533), ist, was das Landgericht verkannt hat, nicht entscheidungserheblich. - OLG Karlsruhe, 20.09.2002 - 6 W 60/02
Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für …
Rn. 7 In der Rechtssprechung der Oberlandesgerichte ist umstritten, ob § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wonach Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht beim Prozessgericht zugelassen ist und der am Sitz des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit erstattet werden, als seine Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig gewesen ist, nach der Neufassung des § 78 ZPO durch das RABerufsRNeuOG zum 01.01.00 auch auf den beim (angerufenen) Landgericht nicht zugelassenen, dort aber wegen seiner Zulassung bei einem anderen Landgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt anzuwenden ist (vgl. für eine Erstattung : OLG Bamberg OLGR 2002, 117; OLG Bremen OLGR 2001, 337 [für den in der Nähe einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalt]; OLG Dresden OLGR 2001, 564 [in einer Vergabesache]; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 490; 2002, 94; OLG Jena OLGR 2002, 127 [begrenzt auf die fiktiven Kosten eines am Gerichtsort ansässigen Unterbevollmächtigten]; OLG Nürnberg OLGR 2002, 17 [im Fall des Mahnverfahrens, bei dem mit Widerspruch nicht zu rechnen war]; dagegen : OLG Brandenburg OLGR 2001, 393; OLG Hamburg OLGR 2001, 96; OLG Karlsruhe [11. Zivilsenat] OLGR 2001, 54; OLG Koblenz JurBüro 2002, 202; OLG München NJW-RR 2001, 997; OLGR 2001, 241; 2002, 56; OLGR 2002, 195 [für den Fall, dass ein Mitglied der überörtlichen Sozietät beim Prozessgericht zugelassen ist]; OLG Nürnberg, B. v. 21.05.02 - 3 W 1503/02, juris; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 119; differenzierend : KG KGR 2001, 102 [erstattungsfähig, soweit kein einfach gelagerter Routinefall]; 2002, 152 [erstattungsfähig, soweit Anreiseweg des Anwalts nicht größer als der Anreiseweg der Partei zum Prozessgericht]; ebenso OLG Frankfurt OLGR 2000, 301; OLG Hamm OLGR 2002, 201 [das darauf abhebt, ob die höheren Kosten für die Partei erkennbar gewesen sind]; OLG Schleswig OLGR 2001, 51 [erstattungsfähig, wenn bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären]).
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