Rechtsprechung
| BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 3/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtmäßigkeit des Ausschlusses aus der Rechtsanwaltschaft
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren
Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 3/85
Er hat erwogen, ob die Pflichtverletzung anstelle der angeordneten Ausschließung mit einem zeitlichen Vertretungsverbot (§ 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO) geahndet werden kann (vgl. BGHSt 28, 333).Diese Darstellung läßt besorgen, daß sich der Ehrengerichtshof den Blick dafür verstellt hat, daß der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft nur nach einer Würdigung der Persönlichkeit des Rechtsanwalts und seines Gesamtverhaltens angeordnet werden darf (BGHSt 28, 333, 335 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteile vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 15/82 und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 21/84).
Denn eine Ausschließung kommt nur in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung noch einer Gefährdung der Rechtspflege und einer Minderung des Ansehens der Anwaltschaft durch den Ausschluß des Beschwerdeführers entgegengewirkt werden muß (Senatsurteile vom 5. März 1979 - AnwSt (R) 15/78, insoweit in BGHSt 28, 333 nicht abgedruckt - und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 8/84).
- BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 8/84
Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft aufgrund …
Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 3/85
Zutreffend geht der Ehrengerichtshof davon aus, daß ein Rechtsanwalt, der sich bei der Berufsausübung der Untreue schuldig macht, in der Regel für den Anwaltsberuf nicht mehr tragbar und deshalb gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO aus der Rechtsanwaltschaft auszuschließen ist (vgl. BGHSt 15, 372; Senatsurteile vom 21. September 1981 - AnwSt (R) 9/81; vom 27. September 1982 - AnwSt (R) 7/82; vom 18. Oktober 1982 - AnwSt (R) 10/82; vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 1/83 und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 8/84).Denn eine Ausschließung kommt nur in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung noch einer Gefährdung der Rechtspflege und einer Minderung des Ansehens der Anwaltschaft durch den Ausschluß des Beschwerdeführers entgegengewirkt werden muß (Senatsurteile vom 5. März 1979 - AnwSt (R) 15/78, insoweit in BGHSt 28, 333 nicht abgedruckt - und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 8/84).
- BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60
Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß …
Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 3/85
Das Revisionsgericht hat lediglich zu prüfen, ob ihm bei der Verhängung der Maßnahme Rechtsfehler unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 15, 372, 375; Senatsurteile vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 8 und 21/84).Zutreffend geht der Ehrengerichtshof davon aus, daß ein Rechtsanwalt, der sich bei der Berufsausübung der Untreue schuldig macht, in der Regel für den Anwaltsberuf nicht mehr tragbar und deshalb gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO aus der Rechtsanwaltschaft auszuschließen ist (vgl. BGHSt 15, 372; Senatsurteile vom 21. September 1981 - AnwSt (R) 9/81; vom 27. September 1982 - AnwSt (R) 7/82; vom 18. Oktober 1982 - AnwSt (R) 10/82; vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 1/83 und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 8/84).
- BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83
Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO
Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 3/85
Nur eine solche Auslegung wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht, der bei einem solch schwerwiegenden Eingriff in die Freiheit der Berufswahl wie dem nach § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO strikt zu beachten ist (BVerfG NJW 1984, 2341 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]). - BGH, 27.06.1983 - AnwSt (R) 15/82
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 3/85
Diese Darstellung läßt besorgen, daß sich der Ehrengerichtshof den Blick dafür verstellt hat, daß der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft nur nach einer Würdigung der Persönlichkeit des Rechtsanwalts und seines Gesamtverhaltens angeordnet werden darf (BGHSt 28, 333, 335 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteile vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 15/82 und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 21/84). - BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 21/84
Annahme einer Standesverfehlung wegen entgeltlicher Vermittlung einer Scheinehe - …
Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 3/85
Diese Darstellung läßt besorgen, daß sich der Ehrengerichtshof den Blick dafür verstellt hat, daß der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft nur nach einer Würdigung der Persönlichkeit des Rechtsanwalts und seines Gesamtverhaltens angeordnet werden darf (BGHSt 28, 333, 335 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteile vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 15/82 und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 21/84). - BGH, 18.10.1982 - AnwSt (R) 10/82
Im Strafverfahren verhängtes Berufsverbot - Strafrechtliche Verfehlung eines …
Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 3/85
Zutreffend geht der Ehrengerichtshof davon aus, daß ein Rechtsanwalt, der sich bei der Berufsausübung der Untreue schuldig macht, in der Regel für den Anwaltsberuf nicht mehr tragbar und deshalb gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO aus der Rechtsanwaltschaft auszuschließen ist (vgl. BGHSt 15, 372; Senatsurteile vom 21. September 1981 - AnwSt (R) 9/81; vom 27. September 1982 - AnwSt (R) 7/82; vom 18. Oktober 1982 - AnwSt (R) 10/82; vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 1/83 und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 8/84). - BGH, 21.09.1981 - AnwSt (R) 9/81
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 3/85
Zutreffend geht der Ehrengerichtshof davon aus, daß ein Rechtsanwalt, der sich bei der Berufsausübung der Untreue schuldig macht, in der Regel für den Anwaltsberuf nicht mehr tragbar und deshalb gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO aus der Rechtsanwaltschaft auszuschließen ist (vgl. BGHSt 15, 372; Senatsurteile vom 21. September 1981 - AnwSt (R) 9/81; vom 27. September 1982 - AnwSt (R) 7/82; vom 18. Oktober 1982 - AnwSt (R) 10/82; vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 1/83 und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 8/84). - BGH, 27.09.1982 - AnwSt (R) 7/82
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 3/85
Zutreffend geht der Ehrengerichtshof davon aus, daß ein Rechtsanwalt, der sich bei der Berufsausübung der Untreue schuldig macht, in der Regel für den Anwaltsberuf nicht mehr tragbar und deshalb gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO aus der Rechtsanwaltschaft auszuschließen ist (vgl. BGHSt 15, 372; Senatsurteile vom 21. September 1981 - AnwSt (R) 9/81; vom 27. September 1982 - AnwSt (R) 7/82; vom 18. Oktober 1982 - AnwSt (R) 10/82; vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 1/83 und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 8/84). - BGH, 27.06.1983 - AnwSt (R) 1/83
Strafrechtliche Verurteilung eines Rechtsanwalts - Versagung einer Zulassung zur …
Auszug aus BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 3/85
Zutreffend geht der Ehrengerichtshof davon aus, daß ein Rechtsanwalt, der sich bei der Berufsausübung der Untreue schuldig macht, in der Regel für den Anwaltsberuf nicht mehr tragbar und deshalb gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO aus der Rechtsanwaltschaft auszuschließen ist (vgl. BGHSt 15, 372; Senatsurteile vom 21. September 1981 - AnwSt (R) 9/81; vom 27. September 1982 - AnwSt (R) 7/82; vom 18. Oktober 1982 - AnwSt (R) 10/82; vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 1/83 und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 8/84).
- BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 2/86
Verstoß gegen die Berufspflichten eines Rechtsanwalts - Verbindung zweier …
Daß darin eine - zulässige (BGHSt 33, 59 [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84]; Senatsentscheidungen vom 1. Juli 1985 - AnwSt (R) 3/85 und 5/85) - Teilrücknahme des zunächst unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels liegt, ergibt der Schriftsatz seines Verteidigers vom 13. Januar 1986, der sich ausschließlich gegen die Anordnung des Ausschlusses aus der Rechtsanwaltschaft richtet und den Antrag enthält, das angefochtene Urteil im Maßnahmeausspruch aufzuheben.Bei seiner Prüfung hat der Ehrengerichtshof die Persönlichkeit des Rechtsanwalts und sein Gesamtverhalten gewürdigt und entgegen der Auffassung der Verteidigung nicht außer acht gelassen, daß der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft nur in Betracht kommt, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung noch einer Gefährdung der Rechtspflege und einer Minderung des Ansehens der Anwaltschaft durch den Ausschluß entgegengewirkt werden muß (BVerfGE 66, 337; Senatsurteile vom 5. März 1979 - AnwSt (R) 15/78, insoweit in BGHSt 28, 333 nicht abgedruckt -, vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 8/84 - und vom 1. Juli 1985 - AnwSt (R) 3/85).
- BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 6/86
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Zulassung …
Zutreffend geht der Ehrengerichtshof davon aus, daß ein Rechtsanwalt, der sich bei der Berufsausübung der Untreue schuldig macht, in der Regel für den Anwaltsberuf nicht mehr tragbar und deshalb gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO aus der Rechtsanwaltschaft auszuschließen ist (vgl. BGHSt 15, 372; Senaturteil vom 1. Juli 1985 - AnwSt (R) 3/85 m.w.Nachw.). - BGH, 11.11.1985 - StbSt (R) 4/85
Voraussetzungen für eine Bestellung zum Steuerberater - Verletzung des …
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Erwägungen, von denen sich das Berufungsgericht hat leiten lassen, Grund zu der Besorgnis geben, es habe diese Zusammenhänge nicht richtig gesehen und ferner verkannt, daß die schwerste berufsgerichtliche Maßnahme nur dann verhängt werden darf, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung noch einer Gefährdung der Interessen der Steuerpflichtigen und einer Minderung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Zuverlässigkeit des Berufsstandes der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten entgegengewirkt werden muß (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1985 - AnwSt(R) 3/85 - m.w.N., insbesondere das Urteil vom 4. März 1985 - AnwSt(R) 8/84 - veröffentlicht in Mitt.
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