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   BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84   

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https://dejure.org/1984,5251
BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84 (https://dejure.org/1984,5251)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84 (https://dejure.org/1984,5251)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1984 - AnwZ (B) 14/84 (https://dejure.org/1984,5251)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 28/61

    Verschuldensfreie Fristversäumung bei einem Krankenhausaufenthalt - Frist für die

    Auszug aus BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84
    Dem Antragsteller war bewußt, daß er wegen der Festnahme die Frist des § 9 Abs. 2 BRAO versäumte (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Oktober 1961 - AnwZ (B) 28/61 = NJW 1962, 202, 203) [BGH 09.10.1961 - AnwZ B 28/61].

    Auch müssen die Tatsachen, welche die Wiedereinsetzung begründen sollen, ebenso wie die Mittel zu ihrer Glaubhaftmachung nicht innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist angegeben werden (Senatsbeschluß vom 9. Oktober 1961 - AnwZ (B) 28/61 = NJW 1962, 202, 203) [BGH 09.10.1961 - AnwZ B 28/61].

  • BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 2/64

    Statthaftigkeit einer Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist für einen Antrag

    Auszug aus BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84
    Der Senat hat jedoch bereits in mehreren Entscheidungen (Beschlüsse vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 2/64 = EGE VIII 15, 16; vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 13/75 - und vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 9/76 = EGE XIV 4 f) die sofortige Beschwerde auch in Fällen der hier vorliegenden Art für statthaft erachtet.

    Es ist anerkannt, daß im Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung in entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gewährt werden kann (Senatsbeschluß vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 2/64 = EGE VIII 15, 16).

  • BGH, 05.02.1975 - IV ZB 52/74

    Stillschweigender Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84
    Insbesondere braucht der Antrag nicht ausdrücklich formuliert zu werden; es genügt, wenn er aus den Umständen geschlossen werden kann (BGH NJW 1975, 928 [BGH 05.02.1975 - IV ZB 52/74]).

    Im Interesse der Rechtssicherheit ist es jedoch geboten, daß sämtliche die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen aus den Akten hervorgehen (vgl. BGH NJW 1975, 928 [BGH 05.02.1975 - IV ZB 52/74]).

  • BGH, 24.04.1967 - AnwZ (B) 11/66

    Bezeichnung der Schiffahrtsgerichte im Postverkehr

    Auszug aus BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84
    Zweifel an der Geschäftsfähigkeit eines Antragstellers können seine Prozeßfähigkeit im Verfahren um die Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 BRAO nicht in Frage stellen (BGHZ 52, 1, 2 [BGH 24.04.1967 - AnwZ B 11/66]; Senatsbeschlüsse vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 , vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 12/74 - und vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 11/75).
  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 10/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84
    Zweifel an der Geschäftsfähigkeit eines Antragstellers können seine Prozeßfähigkeit im Verfahren um die Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 BRAO nicht in Frage stellen (BGHZ 52, 1, 2 [BGH 24.04.1967 - AnwZ B 11/66]; Senatsbeschlüsse vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 , vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 12/74 - und vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 11/75).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 12/74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84
    Zweifel an der Geschäftsfähigkeit eines Antragstellers können seine Prozeßfähigkeit im Verfahren um die Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 BRAO nicht in Frage stellen (BGHZ 52, 1, 2 [BGH 24.04.1967 - AnwZ B 11/66]; Senatsbeschlüsse vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 , vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 12/74 - und vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 11/75).
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 11/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84
    Zweifel an der Geschäftsfähigkeit eines Antragstellers können seine Prozeßfähigkeit im Verfahren um die Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 BRAO nicht in Frage stellen (BGHZ 52, 1, 2 [BGH 24.04.1967 - AnwZ B 11/66]; Senatsbeschlüsse vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 10/71 , vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 12/74 - und vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 11/75).
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 13/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84
    Der Senat hat jedoch bereits in mehreren Entscheidungen (Beschlüsse vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 2/64 = EGE VIII 15, 16; vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 13/75 - und vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 9/76 = EGE XIV 4 f) die sofortige Beschwerde auch in Fällen der hier vorliegenden Art für statthaft erachtet.
  • BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 9/76

    Anforderungen an die Wahrung der Beschwerdefrist zur Durchsetzung des Rechts auf

    Auszug aus BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84
    Der Senat hat jedoch bereits in mehreren Entscheidungen (Beschlüsse vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 2/64 = EGE VIII 15, 16; vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 13/75 - und vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 9/76 = EGE XIV 4 f) die sofortige Beschwerde auch in Fällen der hier vorliegenden Art für statthaft erachtet.
  • BGH, 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Gegen eine unberechtigte Ablehnung des Gesuchs als unzulässig kann er sich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung und notfalls mit der sofortigen Beschwerde wehren (§ 42 Abs. 1 Nrn. 2 und 4 BRAO; vgl. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 14/84 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88

    Anfechtung der Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Gegen die Versagung der Wiedereinsetzung steht dem Antragsteller der Beschwerdeweg (vgl. § 22 Abs. 2 Satz 3 FGG) jedenfalls dann offen, wenn das Rechtsmittel ihm in der Hauptsache nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BRAO eröffnet wäre (Senatsbeschluß vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 14/84 - Jessnitzer a.a.O. § 40 Rdn. 3).
  • BGH, 28.06.2004 - AnwZ (B) 3/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Zustellung

    Dem Antragsteller steht gegen die Versagung der Wiedereinsetzung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu (§ 22 Abs. 2 Satz 3 FGG), weil gegen eine Entscheidung in der Hauptsache der Beschwerdeweg gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 BRAO eröffnet wäre (vgl. BGHZ 107, 281, 284; BGH, Beschl. v. 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 14/84, BRAK-Mitt. 1985, 51).
  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf

    Ob die Entscheidung über die Wiedereinsetzung in einem gesonderten Beschluß oder zusammen mit derjenigen über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung ergeht, kann für die Frage ihrer Anfechtbarkeit nicht maßgebend sein (Senatsbeschluß vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 14/84 - BRAK-Mitt. 1985, 51).
  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 18/85

    Rechtsmittel

    Das Tatbestandsmerkmal der "Zurückweisung" ist hierbei nicht im (engeren) rechtstechnischen Sinne zu verstehen, sondern erfaßt neben den Fällen, in denen der Antrag auf gerichtliche Entscheidung (als unbegründet) zurückgewiesen worden ist, auch diejenigen, in denen er - wie hier - (als unzulässig) verworfen worden ist (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1964 - AnwZ (B) 2/64 = EGE VIII, 15; vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 13/75; vom 25. Oktober 1976 AnwZ (B) 9/76 = EGE XIV, 4 und vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 14/84).
  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 60/91

    Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Geistige

    Das gleiche hat in einem Verfahren zu gelten, in dem es - so wie hier - um die Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach der Vorschrift des § 7 Nr. 5 RAG geht (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 14/84 zu § 7 Nr. 7 BRAO).
  • BGH, 23.03.1987 - AnwZ (B) 66/86

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft -

    Die sofortige Beschwerde ist nach § 42 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 BRAO zulässig; mögliche Bedenken gegen die Geschäftsfähigkeit eines Betroffenen stehen der Zulässigkeit seines Rechtsmittels in Fällen des § 7 Nr. 7 und des § 14 Nr. 4 BRAO nicht entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 14/84 - und vom 8. Dezember 1986 - AnwZ (B) 2/86 mit Nachweisen).
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