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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 16.01.2014 | BGH

Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2014 - AnwZ 3/13, AnwZ 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17017
BGH, 26.06.2014 - AnwZ 3/13, AnwZ 6/13 (https://dejure.org/2014,17017)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2014 - AnwZ 3/13, AnwZ 6/13 (https://dejure.org/2014,17017)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - AnwZ 3/13, AnwZ 6/13 (https://dejure.org/2014,17017)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72

    Verfassungsgemäßheit der Vergnügungssteuer für das Aufstellen von …

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - AnwZ 3/13
    Beide Streitigkeiten betreffen jeweils den Anspruch eines vom Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof dem Bundesministerium der Justiz nach §§ 164, 169 BRAO benannten Bewerbers auf Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof und sind daher gleichartig (vgl. BVerwGE 48, 1, 2).
  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung gem. § …

    An einer solchen rechtlich gebotenen Einheitlichkeit der in den Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 zu treffenden Entscheidungen gegenüber den beiden Klägern und dem Antragsteller fehlt es hier.

    Der Antragsteller ist auch nicht gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 65 Abs. 1 VwGO im Wege der einfachen Beiladung an den Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 zu beteiligen.

    Ob gemessen an diesen Maßstäben die rechtlichen Interessen des Antragstellers durch die Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 berührt werden, ist zweifelhaft.

    Diese Erwägungen gelten auch für den Fall, dass die Kläger in den Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 obsiegen sollten.

    Dies folgt daraus, dass durch eine Einbeziehung des Antragstellers in die Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 die Zwecke, denen eine Beiladung dienen soll, nicht - jedenfalls nicht spürbar - gefördert werden.

    Der Antragsteller könnte im Falle seiner Beiladung in den Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 nicht die von ihm im Endeffekt angestrebte Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof geltend machen.

  • BGH, 28.07.2014 - AnwZ 3/13

    Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten bei Vorliegen eines rechtlichen …

    Der Antrag des Antragstellers vom 24. Juni 2014 auf Beiladung zu den beim Bundesgerichtshof anhängigen, inzwischen verbundenen Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 (nunmehr geführt unter dem Aktenzeichen AnwZ 3/13) wird abgelehnt.

    Der Antragsteller ist auch nicht gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 65 Abs. 1 VwGO im Wege der einfachen Beiladung an den Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 zu beteiligen.

    Ob gemessen daran die rechtlichen Interessen des Antragstellers durch die Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 (zwischenzeitlich verbunden zum Verfahren AnwZ 3/13) berührt werden, ist - worauf der Beklagte zu Recht hinweist - zweifelhaft, kann aber letztlich dahinstehen.

    Dies folgt daraus, dass durch eine Einbeziehung des Antragstellers in die Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 (nun geführt unter dem Aktenzeichen AnwZ 3/13) die Zwecke, denen eine Beiladung dienen soll, nicht - jedenfalls nicht spürbar - gefördert werden.

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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1878
BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13 (https://dejure.org/2014,1878)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2014 - AnwZ 6/13 (https://dejure.org/2014,1878)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - AnwZ 6/13 (https://dejure.org/2014,1878)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.10.2013 - AnwZ 2/13

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit dem Verfahren auf Zulassung als …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13
    Die vom Senat im Beschluss vom 11. Oktober 2013 (AnwZ 2/13) unter Ziffer 4 ausgeführten Erwägungen (…juris Rn. 6) gelten insoweit entsprechend.

    Darüber hinaus lassen sich die im Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2013 (AnwZ 2/13) unter Ziffer 4 angestellten Erwägungen (…juris aaO) auch auf die vom Antragsteller offenbar befürchtete Fallkonstellation übertragen, dass der Bedarf an Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof vollständig gedeckt wäre, wenn die Kläger mit ihrem Begehren durchdringen sollten.

    Da es nicht um die Besetzung von Planstellen geht, bei denen jede zusätzlich zu besetzende Stelle förmlich auszuschreiben wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 2013 - AnwZ 2/13, 4/13 und 5/13, aaO Rn. 3), wäre der Antragsteller unter den in den genannten Beschlüssen ausgeführten Voraussetzungen zusätzlich zu den obsiegenden Klägern zu ernennen, falls er zu Unrecht nicht gewählt worden wäre und zu Unrecht nicht ernannt worden wäre.

  • BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1001.04

    Ablehnung einer Beiladung; Voraussetzungen einer einfachen Beiladung und einer …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13
    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist bereits dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BVerwG, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119; NVwZ-RR 1999, 276; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, juris Rn. 2; jeweils m. w. N.).

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 10.88

    Kommune - Wahlbeamter - Ungültigerklärung - Nichtigkeit der Ernennung - …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13
    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für eine Beiladung schon im Allgemeinen kein Raum, wenn der Dritte bereits seinerseits Klage erhoben hat (BVerwG, NVwZ-RR 1990, 94, 95).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13
    An dieser Beschränkung des Streitgegenstands würde eine Beiladung nichts ändern (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 A 4000.09, juris Rn. 5; BVerwGE 40, 101, 104).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 4 A 4000.09

    Flughafen Berlin-Schönefeld: Beiladung von Stahnsdorf und Teltow zum anhängigen …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13
    An dieser Beschränkung des Streitgegenstands würde eine Beiladung nichts ändern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 A 4000.09, juris Rn. 5; BVerwGE 40, 101, 104).
  • BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13
    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97

    Beiladung; Nachbarklage; streitiges Rechtsverhältnis; Berührung rechtlicher …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13
    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist bereits dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BVerwG, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119; NVwZ-RR 1999, 276; BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, juris Rn. 2; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 11.10.2013 - AnwZ 4/13

    Anwaltliches Berufsrecht: Verwaltungsverfahren zur Zulassung als Rechtsanwalt …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13
    Nahezu gleichlautende Ausführungen finden sich in den am selben Tag ergangenen Beschlüssen in den von den beiden Klägern angestrengten Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (AnwZ 4/13 und AnwZ 5/13, juris, jeweils Rn. 6).
  • BGH, 11.10.2013 - AnwZ 5/13

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit dem Verfahren auf Zulassung als …

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13
    Nahezu gleichlautende Ausführungen finden sich in den am selben Tag ergangenen Beschlüssen in den von den beiden Klägern angestrengten Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (AnwZ 4/13 und AnwZ 5/13, juris, jeweils Rn. 6).
  • OVG Bremen, 08.11.2001 - 1 D 299/01
    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13
    Dagegen reicht die bloße Möglichkeit, künftig eine Rechtsposition zu erlangen, die ihrerseits durch den Prozessausgang beeinflusst werden könnte, nicht aus (OVG Bremen, NordÖR 2002, 64;… Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand April 2006, § 65 Rn. 12).
  • BGH, 20.07.2020 - NotSt (B) 1/20

    Notarverfahren: Beiladung der Notarkammer im gerichtlichen Disziplinarverfahren

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung auch ihnen gegenüber eintreten, aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - AnwZ 6/13, juris Rn. 8; BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001/04, juris Rn. 2).

    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - AnwZ 6/13, juris Rn. 4; BVerwG, NVwZ-RR 1999, 276; jeweils m.w.N.).

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Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.09.2014)

    BMJV lässt klagende BGH-Anwalts-Bewerber zu

Verfahrensgang

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