Rechtsprechung
VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung; Betriebsleiterwohnhaus; Begriff des "Dienens" i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80
- VGH Bayern, 28.04.2015 - 15 B 13.2262
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 14.04.2005 - 1 CS 04.3389
Auszug aus VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80
Denn die Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen die Baugenehmigung und gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens ist im Regelfall höher zu bewerten als die Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung (Nr. 11.9.71 der Empfehlungen des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit), jedoch niedriger als eine Verpflichtungsklage des Bauherrn auf Erteilung der Baugenehmigung (Nr. 11.9.1.3) (BayVGH vom 10.12.2007 Az. 1 BV 04.843; BayVGH vom 14.4.2005 Az. 1 CS 04.3389). - BVerwG, 23.12.1983 - 4 B 175.83
Imkerei - Wohnhaus - Landwirtschaftlicher Betrieb - Nebenberuflich - Berufsmäßig
Auszug aus VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80
Ein Wohnhaus dient einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinne dieser Vorschrift, wenn der sich aus den spezifischen Abläufen dieses Betriebes ergebende Zweck ständiger Anwesenheit und Bereitschaft auf der Hofstelle im Vordergrund steht, was vor allem bei Nebenerwerbsbetrieben besonderer Prüfung bedarf (BVerwG vom 23.12.1983 Az. 4 B 175.83; BayVGH vom 11.7.1996 Az. 1 B 943480). - BVerwG, 24.05.1984 - 4 CB 2.84
Planungshoheit - Gemeinde - Einvernehmen - Vorhaben - Außenbereich - Genehmigung
Auszug aus VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80
Sie kann sich auch auf eine Verletzung ihrer Planungshoheit berufen, weil die ausreichende Erschließung des Vorhabens im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB nicht gesichert sei (vgl. BVerwG vom 24.5.1984 Az. 4 CB 2.84; BVerwG vom 31.10.1990 Az. 4 C 45/88; VG Augsburg vom 25.6.2009 Az. Au 5 K 08.1096).
- BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau
Auszug aus VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80
Sie kann sich auch auf eine Verletzung ihrer Planungshoheit berufen, weil die ausreichende Erschließung des Vorhabens im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB nicht gesichert sei (vgl. BVerwG vom 24.5.1984 Az. 4 CB 2.84; BVerwG vom 31.10.1990 Az. 4 C 45/88; VG Augsburg vom 25.6.2009 Az. Au 5 K 08.1096). - BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89
Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …
Auszug aus VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80
Innerhalb des durch beide Begriffe gesteckten Rahmens ist darauf abzustellen, ob ein vernünftiger Betriebsinhaber auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs das Bauvorhaben mit dem etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde und ob das Vorhaben durch die Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (vgl. BVerwG vom 16.5.1991 Az. 4 C 2.89; BayVGH vom 11.7.1996 Az. 1 B 94.3480). - BVerwG, 28.08.1998 - 4 B 66.98
Bauen im Außenbereich; forstwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; …
Auszug aus VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80
Der Verkaufsstand kann daher auch nicht als der Hauptanlage unmittelbar funktional zu- und ungeordneter Betriebsteil von einer privilegierten Hauptnutzung mitgezogen werden (vgl. hierzu BVerwG vom 22.1.2009 Az. 4 C 17/07; BVerwG vom 28.8.1998 Az. 4 B 66/98). - VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 5 K 08.1096
Vorbescheid für die Erweiterung eines Schweinemastbetriebes; zulässiger Inhalt …
Auszug aus VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80
Sie kann sich auch auf eine Verletzung ihrer Planungshoheit berufen, weil die ausreichende Erschließung des Vorhabens im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB nicht gesichert sei (vgl. BVerwG vom 24.5.1984 Az. 4 CB 2.84; BVerwG vom 31.10.1990 Az. 4 C 45/88; VG Augsburg vom 25.6.2009 Az. Au 5 K 08.1096). - VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben: Erstreckung der Privilegierung des …
Auszug aus VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80
Denn zum einen ist Unentbehrlichkeit des Vorhabens nicht zu verlangen (vgl. VGH BW vom 15.2.1996 Az. 3 S 233/95). - VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843
Bauplanungsrecht: Vorbescheid bei Splittersiedlung // Nicht privilegiertes …
Auszug aus VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80
Denn die Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen die Baugenehmigung und gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens ist im Regelfall höher zu bewerten als die Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung (Nr. 11.9.71 der Empfehlungen des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit), jedoch niedriger als eine Verpflichtungsklage des Bauherrn auf Erteilung der Baugenehmigung (Nr. 11.9.1.3) (BayVGH vom 10.12.2007 Az. 1 BV 04.843; BayVGH vom 14.4.2005 Az. 1 CS 04.3389). - BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82
Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung - …
Auszug aus VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80
Die Gewinnerzielungsabsicht ist ein wichtiges Indiz, wenn auch nicht unabdingbare Voraussetzung für das Vorliegen eines Betriebes (vgl. für einen landwirtschaftlichen Betrieb BVerwG vom 11.4.1986 BRS 46 Nr. 75; VGH BW vom 6.7.2001 BRS 64 Nr. 93). - VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 268/01
Eindeutigkeit des Rechtsmittelziels trotz fehlenden Sachantrags; Außenbereich: …