Rechtsprechung
| VG Augsburg, 09.08.2012 - Au 4 S 12.768 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Baurecht; Nachbarantrag; Neubau eines Einkaufszentrums in der Innenstadt von ...; Bebauungsplan im Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB; summarische Prüfung; Baustellenlärm; Lärmimmissionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 20.04.2011 - 15 N 10.1320
Raumordnungsziel, "Soll"-Struktur, Abweichungsvoraussetzungen, Bestimmtheit, …
Auszug aus VG Augsburg, 09.08.2012 - Au 4 S 12.768
Rn. 27 Lärmbelästigungen aus Baustellenlärm, die im Zuge des Vollzugs des Bebauungsplans auftreten, sind grundsätzlich nicht in die Abwägung einzubeziehen (vgl. BayVGH vom 20.4.2011 - Az. 15 N 10.1320 m.w.N. - juris).Probleme, welche sich allein aus der Realisierung eines Bebauungsplanes ergeben, gehören wegen ihrer zeitlichen Begrenzung selbst dann regelmäßig nicht zu den Konflikten, welche der Bebauungsplan selbst lösen muss, wenn die vollständige Realisierung des Planes mehrere Jahre in Anspruch nimmt (vgl. BayVGH vom 20.4.2011 a.a.O.).
- VGH Bayern, 12.04.1991 - 1 CS 91.439
Auszug aus VG Augsburg, 09.08.2012 - Au 4 S 12.768
Fällt die Erfolgsprognose zugunsten des Nachbarn aus, erweist sich also nach summarischer Prüfung die angefochtene Baugenehmigung gegenüber dem Nachbarn als rechtswidrig, so ist die Vollziehung der Genehmigung regelmäßig auszusetzen (BayVGH vom 12.4.1991, BayVBl 1991, 720/721). - VGH Bayern, 28.11.2001 - 26 CS 99.2592
Auszug aus VG Augsburg, 09.08.2012 - Au 4 S 12.768
Stellen sich die Erfolgsaussichten als offen dar, hat eine reine Interessenabwägung stattzufinden (vgl. z.B. BayVGH vom 28.11.2001, Az. 26 CS 99.2592). - VGH Bayern, 16.10.2006 - 15 CS 06.2184
Auszug aus VG Augsburg, 09.08.2012 - Au 4 S 12.768
Nur soweit der Bebauungsplan selbst noch keine abschließende planerische Entscheidung enthält, ermöglicht § 15 BauNVO im Einzelfall eine Korrektur des bauplanungsrechtlich allgemein Zulässigen (vgl. BayVGH vom 16.10.2006 Az. 15 CS 06.2184).
- VG Würzburg, 28.02.2013 - W 5 K 11.770
Nachbarklage; Neubau, Umbau, Sanierung (Hotel, Spa, Appartements); …
Probleme, welche sich allein aus der Realisierung eines Bebauungsplanes ergeben, gehören wegen ihrer zeitlichen Begrenzung selbst dann regelmäßig nicht zu den Konflikten, welche der Bebauungsplan selbst lösen muss, wenn die vollständige Realisierung des Planes mehrere Jahre in Anspruch nimmt (BVerwG, B.v. 12.3.1999 Nr. 4 BN 6.99, ZfBR 1999, 225; BayVGH, U.v. 20.4.2011 Nr. 15 N 10.1320; VG Augsburg, B.v. 9.8.2012 Nr. Au 4 S 12.768).
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