Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.09.2007

Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 26.09.2007 - 14 Ca 10356/07   

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https://dejure.org/2007,8276
ArbG Berlin, 26.09.2007 - 14 Ca 10356/07 (https://dejure.org/2007,8276)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 26.09.2007 - 14 Ca 10356/07 (https://dejure.org/2007,8276)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 26. September 2007 - 14 Ca 10356/07 (https://dejure.org/2007,8276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Betriebs-Berater

    Nichtberücksichtigung bei Einstellungen wegen unzureichender Deutschkenntnisse keine Diskriminierung nach dem AGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Nichtberücksichtigung eines ausländischen Stellenbewerbers bzw. eines Bewerbers mit "Migrationshintergrund" wegen mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache; Frage eines Entschädigungsanspruchs wegen Benachteiligung auf Grund der ethnischen Herkunft

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen Nichteinstellung aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Engländer bewirbt sich erfolglos bei Gärtnerei - Einen Bewerber wegen fehlender Deutschkenntnisse abzulehnen, ist keine Diskriminierung

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Kein Job ohne Deutsch!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber dürfen Bewerber wegen mangelnder Deutschkenntnisse auch weiterhin nicht berücksichtigen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Es kann gerechtfertigt sein, Bewerber wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht einzustellen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft - Bewerbungsverfahren - Hilfstatsachen nach § 22 AGG

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 142
  • AuR 2008, 112
 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

    Selbst wenn dies so wäre und selbst wenn, was angenommen werden mag, die Anforderung deutscher Schriftsprachkenntnisse spanische Arbeitnehmer - im Vergleich zu deutschen Arbeitnehmern - iSd. § 3 Abs. 2 Satz 1 AGG in besonderer Weise benachteiligen kann (vgl. Bissels/Lützeler BB 2009, 833; aA offenbar Hunold Anmerkung zur Entscheidung des LAG Hamm vom 17. Juli 2008 NZA-RR 2009, 13, 17; vgl. auch ArbG Berlin 29. September 2007 - 14 Ca 10356/07 - AuR 2008, 112; dazu kritisch: Maier AuR 2008, 112; Tolmein jurisPR-ArbR 4/2008 Anm. 3; Greßlin BB 2008, 115; vgl. auch ArbG Berlin 11. Februar 2009 - 55 Ca 16952/08 - NZA-RR 2010, 16), so war doch die Anforderung hier durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und waren auch die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.09.2007 - 3 B 46.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15646
BVerwG, 13.09.2007 - 3 B 46.07 (https://dejure.org/2007,15646)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.2007 - 3 B 46.07 (https://dejure.org/2007,15646)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 2007 - 3 B 46.07 (https://dejure.org/2007,15646)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit von Grundstücken zum kommunalen Verwaltungsvermögen; Tatsächliche Nutzung als notwendige Voraussetzung für die Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstandes zum Verwaltungsvermögen; Begriffsbestimmung des Verwaltungsvermögens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 27.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum;

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 B 46.07
    Soweit eine Gemeinde oder ihr Rechtsvorgänger bei deren Überführung in Volkseigentum Eigentümer alter Wegegrundstücke war, kommt ein Anspruch auf öffentliche Restitution nach Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7 i.V.m. Art. 21 Abs. 3 EV in Betracht, wobei der Gemeinde nach der Rechtsprechung des Senats Beweiserleichterungen zur Seite stehen (Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 27.06 -).
  • BVerwG, 18.03.1993 - 7 C 13.92

    Privatisierung volkseigenen Vermögens, VEB, kommunale Aufgaben

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 B 46.07
    Es ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 21 Abs. 1 EV und entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstandes zum kommunalen Verwaltungsvermögen voraussetzt, dass er nach Maßgabe seiner Widmung am 1. Oktober 1989 unmittelbar für Verwaltungsaufgaben gedient hat, die nach dem Grundgesetz von den Kommunen wahrzunehmen sind (vgl. Urteil vom 18. Mai 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215 ).
  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 50.02

    Mauergrundstücke; Grenzgrundstücke; Verwaltungsvermögen; kommunales

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 B 46.07
    4 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 25. Mai 2001 - BVerwG 3 B 30.01 - (Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 45), auf den sich die Klägerin beruft, sowie aus dem Urteil vom 16. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 50.02 - (BVerwGE 119, 349 ).
  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 2.06

    Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; öffentliche

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 B 46.07
    Zwar muss der tatsächlichen Nutzung eine dahingehende Zweckbestimmung im Sinne einer Widmung zugrunde liegen; die tatsächliche Nutzung als solche genügt nicht (Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 2.06 - ).
  • BVerwG, 25.05.2001 - 3 B 30.01

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Verwaltungsvermögen i.S.v. Art. 21 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 B 46.07
    4 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 25. Mai 2001 - BVerwG 3 B 30.01 - (Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 45), auf den sich die Klägerin beruft, sowie aus dem Urteil vom 16. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 50.02 - (BVerwGE 119, 349 ).
  • BVerwG, 14.06.2012 - 5 C 4.11

    Feststellender Verwaltungsakt; Ermächtigungsgrundlage; Auslegung;

    Der tatsächlichen Nutzung muss eine dahingehende Zweckbestimmung im Sinne einer Widmung zugrunde gelegen haben; die tatsächliche Nutzung als solche genügt nicht (Beschluss vom 13. September 2007 - BVerwG 3 B 46.07 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 60 S. 15).
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