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   BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B   

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https://dejure.org/2007,18579
BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B (https://dejure.org/2007,18579)
BSG, Entscheidung vom 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B (https://dejure.org/2007,18579)
BSG, Entscheidung vom 19. September 2007 - B 1 KR 52/07 B (https://dejure.org/2007,18579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten für Wachstumshormone durch die gesetzliche Krankenversicherung, Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B
    Eine Abweichung liegt indessen nicht schon vor, wenn das LSG einen Rechtssatz nicht beachtet oder unrichtig angewandt hat, sondern erst dann, wenn es diesem Rechtssatz widersprochen, also einen anderen Rechtssatz aufgestellt und angewandt hat; nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).

    Mit Blick auf § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG sind die Umstände zu bezeichnen, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 36).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B
    Die Beschwerde zieht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu den Voraussetzungen für einen off-label-use nicht in Zweifel, wonach es dafür ua um die Behandlung einer "schweren, die Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigenden Krankheit" gehen muss (seit BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 - Sandoglobulin).
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Auszug aus BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B
    Der Senat hat entschieden, dass eine "Krankheit" als vom Leitbild eines gesunden Menschen abweichenden Körperzustand nicht vorliegt, wenn die Körpergröße des Betroffenen "im Normbereich" liegt (BSGE 72, 96, 98 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 14 S 64).
  • BSG, 22.12.2023 - B 1 KR 63/22 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ) beruft, muss entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze in der Entscheidung des Berufungsgerichts einerseits und in einem Urteil des BSG , des GmSOGB oder des BVerfG andererseits gegenüberstellen und Ausführungen dazu machen, weshalb beide miteinander unvereinbar sein sollen und die Berufungsentscheidung auf dieser Divergenz beruht (vgl zB BSG vom 19.9.2007 - B 1 KR 52/07 B - juris RdNr 6; BSG vom 9.5.2018 - B 1 KR 55/17 B - juris RdNr 8; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Darlegungsanforderungen vgl BVerfG vom 8.9.1982 - 2 BvR 676/81 - juris RdNr 8) .
  • BSG, 15.12.2023 - B 1 KR 85/22 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ) beruft, muss entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze in der Entscheidung des Berufungsgerichts einerseits und in einem Urteil des BSG , des GmSOGB oder des BVerfG andererseits gegenüberstellen und Ausführungen dazu machen, weshalb beide miteinander unvereinbar sein sollen und die Berufungsentscheidung auf dieser Divergenz beruht (vgl zB BSG vom 19.9.2007 - B 1 KR 52/07 B - juris RdNr 6; BSG vom 9.5.2018 - B 1 KR 55/17 B - juris RdNr 8; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Darlegungsanforderungen vgl BVerfG vom 8.9.1982 - 2 BvR 676/81 - juris RdNr 8) .
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Wer sich auf den Zulassungsgrund der Divergenz beruft, muss entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze im Urteil des Berufungsgerichts einerseits und in einem Urteil des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG andererseits gegenüberstellen und Ausführungen dazu machen, weshalb beide miteinander unvereinbar sein sollen (vgl BSG Beschluss vom 19.2.2013 - B 1 KR 24/12 B; BSG Beschluss vom 19.9.2007 - B 1 KR 52/07 B) .
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