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   BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R   

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BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R (https://dejure.org/2008,2713)
BSG, Entscheidung vom 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R (https://dejure.org/2008,2713)
BSG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 6/07 R (https://dejure.org/2008,2713)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist auf Erziehungsgeld - Zurechnung des Verschuldens des funktionalen Vertreters - Jurist als kompetente Auskunftsperson

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist auf Erziehungsgeld; Zurechnung des Verschuldens des funktionalen Vertreters; Jurist als kompetente Auskunftsperson

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristen des materiellen Sozialrechts als "gesetzliche Fristen" i.S.d. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X); Ausschluss einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch ausdrückliche Anordnung oder durch Auslegung von Zweck und Ziel der Fristenregelung; ...

  • fh-sozialversicherung.de

    Entschuldigt die Falschauskunft eines Volljuristen?

  • Judicialis

    SGB X § 27 Abs 1 S 1; ; SGB X § 27 Abs 1 S 2; ; SGB X § 27 Abs 5; ; BErzGG § 4 Abs 2 S 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumung der Antragsfrist auf Erziehungsgeld; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 175
  • NJ 2008, 381
  • FamRZ 2008, 1349 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.12.1999 - B 14 EG 3/98 R

    Härtefälle bei der Einkommensprognose beim Erziehungsgeld, Rückwirkungsfrist,

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird auch dem gewährt, der es unverschuldet versäumt, rechtzeitig Erziehungsgeld zu beantragen (Bestätigung von BSG vom 16.12.1999 - B 14 EG 3/98 R = BSGE 85, 231, 239 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 20).

    Der Anspruch verfällt danach abschnittsweise gleitend mit jedem Tag, den der Antrag später als sechs Monate nach Beginn des Erzg-Leistungszeitraums gestellt wird (vgl BSGE 85, 231, 239 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 20 S 126; zur Parallelvorschrift in Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Landeserziehungsgeldgesetz s auch BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2 RdNr 13).

    Es besteht kein Grund, sog gleitende Fristen des materiellen Sozialrechts davon auszunehmen (vgl BSGE 85, 231, 239 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 20 S 126).

    Durch die Rechtsprechung des BSG ist außerdem geklärt, dass § 27 Abs. 5 SGB X bei Versäumung der in § 4 Abs. 2 Satz 3 BErzGG statuierten Frist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht ausschließt (vgl BSGE 85, 231, 239 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 20 S 126; so inzwischen ausdrücklich: Nr. 4.2.1 der Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Durchführung des BErzGG, abgedruckt bei Hambüchen, BEEG, EStG, BKGG, Stand 7/07, "Verwaltungsvorschriften").

    Möglich ist ein solcher Ausschluss sowohl in Form einer ausdrücklichen Anordnung innerhalb der betroffenen Fristenregelung als auch dadurch, dass er sich aus dem Wesen der Frist durch Auslegung von Ziel und Zweck der jeweiligen Fristbestimmung und der ihr zugrunde liegenden Interessenabwägung ergibt (vgl BSGE 85, 231, 239 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 20 S 126 mwN).

    Auch die Gesetzesmaterialien liefern keinen Hinweis auf den Ausschluss einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für die Rückwirkungsfrist des § 4 Abs. 2 Satz 3 BErzGG (vgl BSGE 85, 231, 239 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 20 S 127 mwN).

  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R

    Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung -

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R
    Der Anspruch verfällt danach abschnittsweise gleitend mit jedem Tag, den der Antrag später als sechs Monate nach Beginn des Erzg-Leistungszeitraums gestellt wird (vgl BSGE 85, 231, 239 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 20 S 126; zur Parallelvorschrift in Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Landeserziehungsgeldgesetz s auch BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2 RdNr 13).

    Die vom Gesetz angestrebte Zeitnähe zwischen der Betreuung und Erziehung des Kindes in dessen ersten beiden Lebensjahren auf der einen Seite und der Honorierung dieser Hinwendung zum Kind durch das Erzg in den jeweiligen Lebensmonaten auf der anderen Seite schließt eine ausnahmsweise erfolgende rückwirkende Gewährung des Erzg über den sechsten Monat vor Antragstellung hinaus nicht aus (vgl BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2 RdNr 13, 32).

  • BFH, 22.05.1992 - VI R 17/91

    Unerlassene Geltendmachung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R
    Dies gilt um so mehr, wenn sich weder die Klägerin selbst, noch - für diese erkennbar - ihr Ehemann mit dem genauen Inhalt des Antragsformulars (einschließlich eines darin enthaltenen Hinweises auf ein Merkblatt) befasst hat und diese Unterlagen ausreichend klare Informationen über die Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 3 BErzGG enthielten (vgl allg dazu BSGE 44, 264, 273 = SozR 5870 § 13 Nr. 2 S 13; BFHE 168, 221, 224; BFH/NV 2004, 910, 912).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91

    Verschulden - Rechtsanwalt - Arbeitsförderung - Nachfrist - Konkursausfallgeld -

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R
    Die Rechtsprechung hat jedoch als Vertreter, dessen Verschulden im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurechenbar ist, auch solche Personen angesehen, die der Betroffene nicht beauftragt oder bevollmächtigt hatte, bestimmte Erklärungen abzugeben, sondern denen insoweit lediglich Vorbereitungshandlungen oblagen (vgl BSGE 71, 213, 214 f = SozR 3-4100 § 141e Nr. 2 S 3 f).
  • BFH, 21.01.2004 - VIII R 15/02

    Kindergeld: Monatsprinzip

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R
    Dies gilt um so mehr, wenn sich weder die Klägerin selbst, noch - für diese erkennbar - ihr Ehemann mit dem genauen Inhalt des Antragsformulars (einschließlich eines darin enthaltenen Hinweises auf ein Merkblatt) befasst hat und diese Unterlagen ausreichend klare Informationen über die Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 3 BErzGG enthielten (vgl allg dazu BSGE 44, 264, 273 = SozR 5870 § 13 Nr. 2 S 13; BFHE 168, 221, 224; BFH/NV 2004, 910, 912).
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R
    Dies gilt um so mehr, wenn sich weder die Klägerin selbst, noch - für diese erkennbar - ihr Ehemann mit dem genauen Inhalt des Antragsformulars (einschließlich eines darin enthaltenen Hinweises auf ein Merkblatt) befasst hat und diese Unterlagen ausreichend klare Informationen über die Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 3 BErzGG enthielten (vgl allg dazu BSGE 44, 264, 273 = SozR 5870 § 13 Nr. 2 S 13; BFHE 168, 221, 224; BFH/NV 2004, 910, 912).
  • BSG, 05.11.1964 - 10 RV 504/64
    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R
    Zu diesen Sorgfaltspflichten gehört es, dass ein rechtsunkundiger Beteiligter sich bei einem Rechtskundigen Rat holt (BSG, Urteil vom 5.11.1964 - 10 RV 504/64 -KOV 1966, 93 f).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge -

    Nach den Umständen des vorliegenden Falles (jahrelange Unfähigkeit des Beschädigten, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen) wäre es darüber hinaus geboten gewesen, auch das Vorliegen einer stillschweigenden Vollmacht bzw einer funktionalen Vertretung zu prüfen (vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 141e Nr. 2; BSG, Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 6/07 R - SozR 4-7833 § 4 Nr. 1; BFHE 115, 12).
  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/17 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Altfall -

    Sie widerspräche dem Wesen sowie dem Ziel und Zweck der Fristenregelung (vgl zu diesen Kriterien BSG Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 6/07 R - SozR 4-7833 § 4 Nr. 1 RdNr 13 mwN), die hier als materiell-rechtliche Ausschlussfrist auf den Anspruchswegfall gerichtet ist (Rechtsgedanke aus § 27 Abs. 5 SGB X) .
  • BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R

    Arbeitslosenversicherung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Bundesagentur

    Hiervon ausgehend kann der Senat die von Beginn an kontrovers diskutierte Frage unentschieden lassen, ob sich - wie die Beklagte meint - aus § 28a SGB III für die für die freiwillige Weiterversicherung geltende Antragsfrist des § 28a Abs. 2 S 2 SGB III aF ergibt, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung dieser Frist iS von § 27 Abs. 5 SGB X unzulässig ist, also ein Fall vorliegt, in dem die gesetzliche Regelung "mit der Frist steht und fällt" (vgl hierzu allgemein BSG SozR 4-7833 § 4 Nr. 1 RdNr 13 mwN) oder die Antragsfrist - so das LSG und die Klägerin (unter Hinweis auf die im Schrifttum überwiegend vertretene Auffassung und Hessisches LSG Urteil vom 11.10.2010 - L 9 AL 165/09 - info also 2011, 23 = Juris) - einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand "zugänglich" ist, weil sich (im Wege der Auslegung) aus Sinn und Zweck des Fristerfordernisses (und der Gesetzgebungsgeschichte) gerade nicht entnehmen lässt, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen sein soll.
  • SG Stralsund, 21.04.2023 - S 3 KR 79/22

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder -

    Es liegt hier also gerade kein Fall vor, in dem die gesetzliche Regelung "mit der Frist steht und fällt" (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 6/07 R -, SozR 4-7833 § 4 Nr. 1, SozR 4-1300 § 27 Nr. 3, Rn. 13), sondern die fiktive Heranziehung der Höchstbeitragsbemessungsgrundlage ist an ein vorherige Aufforderung zur Vorlage des Einkommenssteuerbescheides für das jeweils maßgebliche Kalenderjahres geknüpft; wobei es aus Gründen der Warnfunktion nicht ausreicht, dass die Krankenkasse - wie hier - das Mitglied bereits bei Erlass des vorläufigen Beitragsbescheides über die Verpflichtung zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides innerhalb der Dreijahresfrist belehrt, sondern erforderlich ist, dass das Mitglied von der Krankenkasse in zeitlichem Zusammenhang mit der endgültigen Beitragsfestsetzung zur Vorlage des jeweils maßgeblichen Einkommenssteuerbescheides unter Fristsetzung und Belehrung über die Rechtsfolgen aufgefordert wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2009 - 12 A 271/08

    Geltung der monatsweisen Antragstellung und der Frist zur Stellung des Antrags

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. April 1997 - 8 C 38.95 -, a. a. O., vom 28. März 1996 - 7 C 28.95 -, BVerwGE 101, 39 ff. u. vom 20. Dezember 1990 - 7 B 167.90 -, Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 133; BSG, Urteile vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 6/07 R -, SGb 2009, 54 f. = NJ 2008, 381 f. u. vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 22/87 -, BSGE 64, 153 ff.; OVG NRW, Urteile vom 28. Januar 2003 - 15 A 203/02 -, OVGE MüLü 49, 84 ff. = NWVBl. 2003, 312 ff., vom 27. Februar 2003 - 16 A 5570/00 -, a. a. O. u. vom 26. Februar 2002 - 15 A 527/00 -, ZKF 2002, 233 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 14. März 2007 - 4 LC 16/05 -, OVGE MüLü 50, 443 ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 29. April 2009 - 3 D 453/08 -, LKRZ 2009, 316; Hauck/Noftz, SGB X, Bd. 1, Stand: Oktober 2009, § 27 Rn. 16; Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, § 31 Rn. 8; Ziekow, VwVfG, 2006, § 32 Rn. 24.
  • BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    In diesem Zusammenhang setzt sich die Beschwerde insbesondere nicht mit dem Normzweck des § 7 Abs. 1 BEEG auseinander, die Auszahlung von Elterngeld im zeitlichen Zusammenhang mit dem Grund der Leistung sicherzustellen (vgl BSG Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 6/07 R - SozR 4-7833 § 4 Nr. 1, SozR 4-1300 § 27 Nr. 3 unter Hinweis auf BT-Drucks 16/1889, S 25) .
  • LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10

    Anspruch auf Versicherungspflicht auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung;

    Das Bundessozialgericht verlange für die Ableitung eines Ausschlusses der Wiedereinsetzung aus dem Sinn und Zweck der Norm, dass die gesetzliche Regelung "mit der Frist stehe und falle" (BSG, Urteil vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 6/07 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 2 EG 11/13

    Einhalten der Frist beim Antrag auf Gewährung von Elterngeld

    Diesbezüglich kommt auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Maßgabe des § 27 SGB X (vgl. zur grundsätzlichen Möglichkeit einer Wiedereinsetzung BSG, U.v. 23. Januar 2008 - B 10 EG 6/07 R - SozR 4-7833 § 4 Nr. 1) in Betracht, da die Klägerin eine unverschuldete Versäumung der Antragsfrist nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens nicht glaubhaft gemacht hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 9 AL 9/12

    Arbeitslosenversicherung

    Das Bundessozialgericht verlangt für die Ableitung eines Ausschlusses der Wiedereinsetzung aus dem Sinn und Zweck der Norm, dass die gesetzliche Regelung "mit der Frist steht und fällt" (BSG, Urteil vom 23.01.2008, Az. B 10 EG 6/07 R).
  • LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07

    Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen an die private Kranken- und

    Denn in dieser Entscheidung, die die Frage einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und das etwaige Verschulden der Klägerin betraf, hat der erkennende Senat lediglich die Auffassung vertreten, dass allein die juristische Ausbildung noch keine Gewähr für eine Fachkompetenz im Erziehungsgeldrecht gebe und daher die bloße Erkundigung bei einem Volljuristen für die Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht ausreichend sei (vgl. hierzu auch die Revisionsentscheidung: BSG, Urteil vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 6/07 R - NJ 2008, 381 ff. = JURIS-Dokument).
  • LSG Bayern, 05.06.2013 - L 12 EG 27/11

    Berufung, Bundeselterngeld, Landeserziehungsgeld, Anschlussleistung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - 12 A 779/17

    Antrag auf Investitionskostenförderung für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und

  • SG München, 03.08.2011 - S 33 EG 87/10

    Erziehungsgeldrecht Elterngeldrecht

  • SG München, 03.08.2011 - S 33 EG 79/10

    Erziehungsgeldrecht - Elterngeldrecht

  • LSG Bayern, 19.06.2013 - L 12 EG 77/11
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