Rechtsprechung
BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 45/03 B |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,24097) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entbehrlichkeit einer persönlichen Arbeitslosmeldung - Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wegen eines Beratungsfehlers - Anlass zu einer "spontanen" Beratung - Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, klärungsbedürftige Rechtsfrage, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mainz, 16.07.2001 - S 3 AL 23/99
- LSG Rheinland-Pfalz, 06.01.2003 - L 1 AL 160/01
- BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 45/03 B
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77
Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …
Auszug aus BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 45/03 B
Die Annahme grundsätzlicher Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG erfordert aber über den Gesichtspunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage hinaus die Feststellung, dass eine Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsfähigkeit, vgl ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
- LSG Sachsen, 14.08.2014 - L 3 AL 1/13
Arbeitslosmeldung hat immer persönlich zu erfolgen
Zwar hielt das Bundessozialgericht im Beschluss vom 10. Juli 2003 die Rechtsfrage, ob im Rahmen des Herstellungsanspruches unter der Geltung des § 122 Abs. 1 SGB III a. F. die persönliche Arbeitslosmeldung entbehrlich sei, wenn dem zuständigen Arbeitsamt die Kenntnis des Eintritts des Leistungsfalles zurechenbar bekannt sei, für klärungsbedürftig (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Juli 2003 - B 11 AL 45/03 B - JURIS-Dokument Rdnr. 5 und 8). - LSG Rheinland-Pfalz, 01.03.2007 - L 1 AL 7/06
Erfordernis einer persönlichen Arbeitslosenmeldung - sozialrechtlicher …
Die Revision wird zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG; vgl. auch BSG, Beschluss vom 10.07.2003 - B 11 AL 45/03 B -, veröffentlicht in Juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2019 - L 4 KR 185/16 Ohne besonderen Anlass besteht im Übrigen keine Pflicht der Verwaltung, Akten daraufhin durchzusehen, ob der Leistungsberechtigte besondere Hinweise oder Beratung benötigt (vgl. BSG v. 10. Juli 2003 - B 11 AL 45/03 B, juris Rn. 9).