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   BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R   

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https://dejure.org/2001,2905
BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R (https://dejure.org/2001,2905)
BSG, Entscheidung vom 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R (https://dejure.org/2001,2905)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - B 11 AL 50/01 R (https://dejure.org/2001,2905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosenhilfe - Rückforderungsbescheid - Erstattungsbescheid - Rechtsmittelbegründung - Revisionsbegründung

  • Judicialis

    SGG § 103; ; SGG § 164 Abs 2 Satz 3; ; SGG § 128 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 164 Abs. 2 S. 3 § 103 S. 1 § 128 Abs. 1 S. 1
    Bezeichnung des Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.11.2001 - B 11 AL 47/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung bei auf

    Auszug aus BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R
    Aus dem Begründungserfordernis folgt nach ständiger Rechtsprechung, daß die Revisionsbegründung nicht nur erkennen lassen muß, daß der Revisionskläger bzw sein Prozeßbevollmächtigter das angefochtene Urteil im Hinblick auf das Rechtsmittel der Revision überprüft und insoweit die Rechtslage durchdacht hat, sondern daß sie auch sichtbar machen muß, aus welchen Gründen und mit welchen Erwägungen die Vorentscheidung angegriffen und ihre Aussagen als unrichtig, weil mit revisiblem Recht nicht vereinbar, angesehen werden (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 5, 12 und 20; Beschluß des Senats vom 13. November 2001, B 11 AL 47/01 R, unveröffentlicht).

    Vielmehr hat sich die Revisionsbegründung dann, wenn das LSG - wie hier - seine Auffassung näher begründet hat, mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zumindest kurz auseinanderzusetzen und darzulegen, daß und warum nach Meinung des Revisionsklägers eine revisible Vorschrift nicht oder nicht richtig angewendet worden ist; dies kann nur mit rechtlichen Erwägungen zu dieser Vorschrift geschehen (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12; Beschluß des Senats vom 13. November 2001, B 11 AL 47/01 R).

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R
    Vielmehr sind die Tatsachen darzulegen, die eine verfahrensfehlerhafte Mißachtung der Grenzen freier Beweiswürdigung ergeben und aus denen die Möglichkeit folgt, daß das Berufungsgericht ohne Verfahrensverletzung anders entschieden hätte (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31).
  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

    Auszug aus BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R
    Vielmehr hat sich die Revisionsbegründung dann, wenn das LSG - wie hier - seine Auffassung näher begründet hat, mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils zumindest kurz auseinanderzusetzen und darzulegen, daß und warum nach Meinung des Revisionsklägers eine revisible Vorschrift nicht oder nicht richtig angewendet worden ist; dies kann nur mit rechtlichen Erwägungen zu dieser Vorschrift geschehen (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12; Beschluß des Senats vom 13. November 2001, B 11 AL 47/01 R).
  • BFH, 26.02.1975 - II R 120/73

    Angriffsmittel - Verteidigungsmittel - Schluß der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R
    Dabei ist auch auszuführen, zu welchem Ergebnis diese Ermittlungen geführt hätten (BSG SozR Nr. 28 zu § 164 SGG; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, § 164 Rz 12a, b; vgl auch BFHE 115, 185).
  • BSG, 13.12.1976 - 12 RK 46/76

    Revision - Begründung - Bloße Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm

    Auszug aus BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R
    Aus dem Begründungserfordernis folgt nach ständiger Rechtsprechung, daß die Revisionsbegründung nicht nur erkennen lassen muß, daß der Revisionskläger bzw sein Prozeßbevollmächtigter das angefochtene Urteil im Hinblick auf das Rechtsmittel der Revision überprüft und insoweit die Rechtslage durchdacht hat, sondern daß sie auch sichtbar machen muß, aus welchen Gründen und mit welchen Erwägungen die Vorentscheidung angegriffen und ihre Aussagen als unrichtig, weil mit revisiblem Recht nicht vereinbar, angesehen werden (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 5, 12 und 20; Beschluß des Senats vom 13. November 2001, B 11 AL 47/01 R, unveröffentlicht).
  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher

    Denn dem Revisionsgericht ist es nicht gestattet, unter mehreren möglichen Beweiswürdigungen eine Wahl zu treffen oder diese sonst zu bewerten (stRspr, vgl nur BSG Urteile vom 7.4.1987 - 11b RAr 56/86 - SozR 1500 § 164 Nr. 31 S 50, vom 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R - Juris RdNr 16 und vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - Juris RdNr 10) .
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

    Außerdem hat sie in der Revisionsbegründung auch angegeben, zu welchem Ergebnis diese Ermittlungen voraussichtlich geführt hätten (vgl hierzu etwa BSG, Urteil vom 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R - juris RdNr 15), nämlich dass eine posttraumatische Belastungsstörung und eine chronifizierte somatoforme Schmerzstörung bestünden, deren Auswirkungen als schwere seelische Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten zu qualifizieren seien, die mit einem GdS von 50 zu bewerten seien.
  • BSG, 23.07.2015 - B 5 R 32/14 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Dem Revisionsgericht ist es nämlich nicht gestattet, unter mehreren möglichen Beweiswürdigungen eine Wahl zu treffen oder diese sonst zu bewerten (stRspr, vgl nur BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 S 50; BSG Urteil vom 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R - Juris RdNr 16) .
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