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   BSG, 06.03.2018 - B 11 AL 81/17 B   

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https://dejure.org/2018,6569
BSG, 06.03.2018 - B 11 AL 81/17 B (https://dejure.org/2018,6569)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2018 - B 11 AL 81/17 B (https://dejure.org/2018,6569)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2018 - B 11 AL 81/17 B (https://dejure.org/2018,6569)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an eine Ermessensentscheidung bei der Gewährung eines Gründungszuschusses

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Klärungsfähigkeit - Gewährung eines Gründungszuschusses - Ermessensentscheidung - Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 06.03.2018 - B 11 AL 81/17 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 23.04.2020 - B 11 AL 59/19 B

    Entscheidung über einen Gründungszuschuss

    Vor diesem Hintergrund kann offenbleiben, ob zudem die nur knappen Ausführungen der Beschwerde zu den Anspruchsvoraussetzungen des Gründungszuschusses nach § 93 Abs. 2 SGB III der Annahme der Klärungsfähigkeit entgegenstehen (vgl dazu BSG vom 6.3.2018 - B 11 AL 81/17 B - RdNr 5) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.05.2021 - L 3 AL 32/20

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Denn einer Ermessensentscheidung über die Gewährung eines Gründungszuschusses bedarf es erst dann, wenn alle der in § 93 Abs. 2 SGB III genannten Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BSG, Beschluss vom 6. März 2018 - B 11 AL 81/17 B -, Rn. 5, juris).
  • BSG, 12.08.2021 - B 11 AL 37/21 B

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss; Grundsatzrüge im

    Vor diesem Hintergrund kann offenbleiben, ob zudem die vollständig fehlenden Ausführungen in der Beschwerde zu den Anspruchsvoraussetzungen des Gründungszuschusses nach § 93 Abs. 2 SGB III der Annahme der Klärungsfähigkeit entgegenstehen (vgl dazu BSG vom 6.3.2018 - B 11 AL 81/17 B - RdNr 5) .
  • BSG, 28.07.2022 - B 11 AL 15/22 B

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss; Grundsatzrüge im

    Die Gewährung eines Gründungszuschusses setzt voraus, dass alle der in § 93 Abs. 2 SGB III genannten Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (vgl zu den insoweit im Beschwerdeverfahren bestehenden Darlegungserfordernissen Senatsbeschluss vom 6.3.2018 - B 11 AL 81/17 B - RdNr ) .
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