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   BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH   

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BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH (https://dejure.org/2016,38534)
BSG, Entscheidung vom 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH (https://dejure.org/2016,38534)
BSG, Entscheidung vom 18. April 2016 - B 14 AS 150/15 BH (https://dejure.org/2016,38534)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozessurteil - Zulässigkeit der Berufung - Differenzierung bei mehreren Streitgegenständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozessurteil - Zulässigkeit der Berufung - Differenzierung bei mehreren Streitgegenständen

  • rechtsportal.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozessurteil - Zulässigkeit der Berufung - Differenzierung bei mehreren Streitgegenständen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B

    Umfang der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren im Falle

    Auszug aus BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH
    Ein solcher Verfahrensmangel - Prozessurteil statt Sachurteil (vgl nur BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 19 RdNr 6 mwN) - liegt insbesondere nicht darin, dass das LSG hinsichtlich der Absenkungen des Arbeitslosengeldes II (Alg II) des Klägers für die Monate März bis Mai 2011 dessen Berufung als unzulässig verworfen und hinsichtlich dessen Feststellungsanträgen als zulässig angesehen hat.

    Denn wenn innerhalb eines Klageverfahrens mehrere Streitgegenstände im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht werden, ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln hinsichtlich jedes Streitgegenstandes grundsätzlich eigenständig zu beurteilen (BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 19 RdNr 3) , zumal ein Rechtsmittel auf einen von mehreren Streitgegenständen beschränkt werden kann (vgl nur BSG vom 25.6.1998 - B 7 AL 2/98 R - BSGE 82, 198 = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1, juris RdNr 27 mwN) .

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2015 - L 9 AS 3442/14
    Auszug aus BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH
    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. September 2015 - L 9 AS 3442/14 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

    Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BSG gegen den Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 25.9.2015 - L 9 AS 3442/14 - ist abzulehnen, weil die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auszug aus BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH
    Im Übrigen erscheint die Rechtssache weder von grundsätzlicher Bedeutung, denn die Ausführungen zum Nichtvorliegen eines Verfahrensmangels beruhen auf der bisherigen Rechtsprechung zum Umgang mit verschiedenen Streitgegenständen im Rahmen von Rechtsmitteln und zu der Absenkung des Alg II ist auf die Entscheidung des Senats vom 29.4.2015 (B 14 AS 19/14 R - BSGE = SozR 4-4200 § 31a Nr. 1) hinzuweisen, noch enthält die Entscheidung des LSG eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG.
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH
    Daraus lässt sich jedoch kein Zulassungsgrund ableiten, zumal insbesondere das SGB II wiederholt Grundlage von Entscheidungen des BVerfG war (vgl letztens nur BVerfG Beschluss vom 23.7.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - BVerfGE 137, 34) und auch den übrigen Einwänden kein Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG zu entnehmen ist.
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R

    Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung -

    Auszug aus BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH
    Denn wenn innerhalb eines Klageverfahrens mehrere Streitgegenstände im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht werden, ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln hinsichtlich jedes Streitgegenstandes grundsätzlich eigenständig zu beurteilen (BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 19 RdNr 3) , zumal ein Rechtsmittel auf einen von mehreren Streitgegenständen beschränkt werden kann (vgl nur BSG vom 25.6.1998 - B 7 AL 2/98 R - BSGE 82, 198 = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1, juris RdNr 27 mwN) .
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R

    Beschwerdegegenstandswert - Saldierung - Kurzarbeitergeld - tarifliche

    Auszug aus BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH
    Vielmehr ist in solchen Fällen nach Streitgegenständen zu differenzieren und nur hinsichtlich derjenigen, die unter § 144 Abs. 1 SGG fallen, zu prüfen, ob diese zusammen einen Wert von 750 Euro im Sinne der Nr. 1 oder 10 000 Euro im Sinne der Nr. 2 übersteigen (vgl BSG vom 5.2.1998 - B 11 AL 19/97 R - SozR 3-4100 § 65 Nr. 3, juris RdNr 15) , wofür auf § 4 ZPO iVm § 202 Satz 1 SGG zurückzugreifen ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 10 AS 886/10

    Sozialgerichtliches Verfahren, Untätigkeitsklage, zulassungsfreie Berufung,

    Auszug aus BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH
    Eine Auslegung, nach der in Verfahren, in denen einer von mehreren Streitgegenständen nicht unter eine dieser Ausschlussregelungen fällt, die Berufung hinsichtlich aller Streitgegenstände automatisch als zulässig angesehen wird, würde mit dem von § 144 Abs. 1 SGG beabsichtigten Zweck, sog Bagatellstreitigkeiten grundsätzlich auf eine Instanz zu beschränken, in Widerspruch stehen, wie auch das LSG zu Recht unter Hinweis auf andere Entscheidungen ausgeführt hat (vgl BT-Drucks 12/1217 S 51 f; OVG NRW vom 22.8.1995 - 10 A 3549/93 - DVBl 1996, 116, juris RdNr 9; LSG Berlin-Brandenburg vom 22.9.2010 - L 10 AS 886/10 - juris RdNr 23 f; LSG Baden-Württemberg vom 3.12.2010 - L 13 AS 2698/09 NZB - juris RdNr 4; Knittel in Hennig, SGG, Stand 2/2016, § 144 RdNr 23; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 144 RdNr 16) .
  • LSG Baden-Württemberg, 03.12.2010 - L 13 AS 2698/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Nichterreichen des

    Auszug aus BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH
    Eine Auslegung, nach der in Verfahren, in denen einer von mehreren Streitgegenständen nicht unter eine dieser Ausschlussregelungen fällt, die Berufung hinsichtlich aller Streitgegenstände automatisch als zulässig angesehen wird, würde mit dem von § 144 Abs. 1 SGG beabsichtigten Zweck, sog Bagatellstreitigkeiten grundsätzlich auf eine Instanz zu beschränken, in Widerspruch stehen, wie auch das LSG zu Recht unter Hinweis auf andere Entscheidungen ausgeführt hat (vgl BT-Drucks 12/1217 S 51 f; OVG NRW vom 22.8.1995 - 10 A 3549/93 - DVBl 1996, 116, juris RdNr 9; LSG Berlin-Brandenburg vom 22.9.2010 - L 10 AS 886/10 - juris RdNr 23 f; LSG Baden-Württemberg vom 3.12.2010 - L 13 AS 2698/09 NZB - juris RdNr 4; Knittel in Hennig, SGG, Stand 2/2016, § 144 RdNr 23; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 144 RdNr 16) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1995 - 10 A 3549/93

    Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes; Objektive Klagehäufung;

    Auszug aus BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH
    Eine Auslegung, nach der in Verfahren, in denen einer von mehreren Streitgegenständen nicht unter eine dieser Ausschlussregelungen fällt, die Berufung hinsichtlich aller Streitgegenstände automatisch als zulässig angesehen wird, würde mit dem von § 144 Abs. 1 SGG beabsichtigten Zweck, sog Bagatellstreitigkeiten grundsätzlich auf eine Instanz zu beschränken, in Widerspruch stehen, wie auch das LSG zu Recht unter Hinweis auf andere Entscheidungen ausgeführt hat (vgl BT-Drucks 12/1217 S 51 f; OVG NRW vom 22.8.1995 - 10 A 3549/93 - DVBl 1996, 116, juris RdNr 9; LSG Berlin-Brandenburg vom 22.9.2010 - L 10 AS 886/10 - juris RdNr 23 f; LSG Baden-Württemberg vom 3.12.2010 - L 13 AS 2698/09 NZB - juris RdNr 4; Knittel in Hennig, SGG, Stand 2/2016, § 144 RdNr 23; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 144 RdNr 16) .
  • LSG Bayern, 16.03.2017 - L 11 AS 839/16

    Aufhebung und Erstattung überzahlter Leistungen nach dem SGB II

    Werden mit einer Berufung allerdings mehrere selbstständige Ansprüche geltend gemacht, sind nach herrschender Meinung die geltend gemachten Ansprüche zur Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes entsprechend § 202 SGG i.V.m. § 5 ZPO zusammenzurechnen (vgl. BSG Urteil vom 25.02.1966 - 3 RK 9/63 -, Urteil vom 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R - jeweils juris); dies soll auch gelten, wenn das SG mehrere Klagen verbunden und über diese anschließend mit einem Urteil entschieden hat (so z.B. BSG Urteil vom 08.10.1981 - 7 RAr 72/80 - juris), auch wenn § 5 Hs. 1 ZPO nur die Zusammenrechnung mehrerer in einer Klage geltend gemachter Ansprüche vorsieht (keine Zusammenrechnung bei trennbaren Streitgegenständen im Rahmen einer objektiven Klagehäufung hingegen: BSG, Beschluss vom 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B - sowie BSG, Beschluss vom 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH - juris; vgl. zum Ganzen: Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.2015 - L 18 AS 669/15 - juris m.w.N.).

    Auch das BSG (Urteil vom 08.10.1981 - 7 RAr 72/80 - juris) setzt bei einer Zusammenrechnung verschiedener prozessualer Ansprüche nach Prozessverbindung durch das SG voraus, dass die Vorinstanz nach zulässiger Prozessverbindung entschieden hat (vgl. zum Ganzen: Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.2015 - L 18 AS 669/15 - juris m.w.N., im Ergebnis ebenso: BSG, Beschluss vom 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH - juris).

    Zudem ist für jeden Teil das Rechtsmittel gesondert zu prüfen, wenn der Streitgegenstand eines Verfahrens aus mehreren selbständigen Teilen besteht (BSG, Beschluss vom 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B - sowie BSG, Beschluss vom 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH - juris), so dass auch die Berufung hinsichtlich der vom SG als im Rahmen eines Verfahrens geltend gemachten Anfechtung der Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung und dem Feststellungsbegehren nach Urlaub und dessen Übertragbarkeit sowie die vom SG als Klageerweiterung angesehenen und damit zu einer Klage zusammengefassten Begehren nach Zahlung für erhöhten Strombedarf und Internet-Stick mit dem Begehren nach einer Kostenübernahme für den Zahnersatz, Schadensersatz und nach Mehrbedarf gemäß § 23 Nr. 4 SGB II jeweils getrennt zu beurteilen sind.

    Insbesondere ist hinsichtlich der Frage der Zusammenrechnung verschiedener Streitgegenstände bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vorhanden (BSG, Beschluss vom 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2024 - L 12 AS 1422/22
    Liegen innerhalb eines Klageverfahrens mehrere Streitgegenstände vor, ist hinsichtlich der Zulässigkeit der Berufung nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) danach zu differenzieren, ob die einzelnen Streitgegenstände vom Berufungsausschluss erfasst werden oder nicht (BSG Beschluss vom 18.04.2016, B 14 AS 150/15 BH, Rn. 5, juris).
  • LSG Bayern, 19.07.2017 - L 16 AS 327/15

    Zulässigkeit des Rechtsmittel bei objektiver Klagehäufung

    Auch wenn mehrere Streitgegenstände im Rahmen einer objektiven Klagehäufung vorliegen, wie dies infolge der Verbindung mehrerer Klagen im erstinstanzlichen Verfahren hier der Fall ist, ist die Zulässigkeit des Rechtsmittels hinsichtlich jeden Streitgegenstands grundsätzlich eigenständig zu beurteilen (vgl. BSG, Beschluss vom 18.04.2016, B 14 AS 150/15 BH, Juris Rn. 5).

    Ein solches Verständnis widerspräche dem von § 144 Abs. 1 SGG beabsichtigten Zweck, sog. Bagatellstreitigkeiten grundsätzlich auf eine Instanz zu beschränken (vgl. BSG, Beschluss vom 18.04.2016, B 14 AS 150/15 BH, Juris Rn. 6; Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer/ Schmidt, SGG 12. Auflage 2017 § 144 Rn. 16).

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