Rechtsprechung
   BSG, 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24231
BSG, 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B (https://dejure.org/2009,24231)
BSG, Entscheidung vom 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B (https://dejure.org/2009,24231)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - B 14 KG 1/09 B (https://dejure.org/2009,24231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kindergeld und Kinderzuschlag - Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kindergeld und Kinderzuschlag; Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.05.2009 - III B 209/08

    Kindergeld nach Versetzung ins Ausland: von den Eltern abweichender Wohnsitz

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B
    Die Befugnis des Gesetzgebers, die Gewährung einer steuerfinanzierten Sozialleistung wie dem Kindergeld dem Territorialitätsprinzip folgend grundsätzlich davon abhängig zu machen, ob das dadurch geförderte Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, steht außer Zweifel; verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitssatz bestehen insoweit nicht (vgl Bundesfinanzhof, Beschluss vom 15. Mai 2009 - III B 209/08).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B
    Unabhängig von einer höchstrichterlichen Klärung ist eine Rechtsfrage auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn ihre Beantwortung so gut wie unbestritten ist (BSG, SozR 1500 § 160 Nr. 17) bzw die Antwort von vornherein außer Zweifel steht (stRspr seit BSGE 40, 40, 42 = SozR 1500 § 160a Nr. 4; vgl auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 160 RdNr 8a mwN).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B
    Unabhängig von einer höchstrichterlichen Klärung ist eine Rechtsfrage auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn ihre Beantwortung so gut wie unbestritten ist (BSG, SozR 1500 § 160 Nr. 17) bzw die Antwort von vornherein außer Zweifel steht (stRspr seit BSGE 40, 40, 42 = SozR 1500 § 160a Nr. 4; vgl auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 160 RdNr 8a mwN).
  • LSG Bayern, 05.02.2009 - L 7 KG 18/08

    Kinderzuschlag - deutscher Staatsangehöriger - gewöhnlicher Aufenthalt in

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B
    L 7 KG 18/08 (Bayerisches LSG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - L 13 KG 13/04

    Frage des Anspruchs auf Zahlung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B
    Die Personengruppen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BKGG werden - anders als der Kläger dies meint - nicht deswegen privilegiert, weil sie "gezwungen" sind, Dienst im Ausland zu leisten, sondern weil sie im staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland entsandt (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Januar 2005 - L 13 KG 13/04) und trotz ihres (typischerweise vorübergehenden) Auslandsaufenthalts in einer Weise mit dem deutschen Arbeits-, Dienst- und Sozialrechtssystem verbunden sind, die eine Kindergeldzahlung angemessen erscheinen lässt (BT-Drucks 13/1558 S 163; vgl auch Seewald/Felix, Kindergeldrecht, Stand: Juli 2008, § 1 BKGG RdNr 3).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 KG 1/13 R

    Sozialrechtliches Kindergeld - Missionar außerhalb der EU - Missionsgemeinschaft

    Mit diesem Systemwechsel hin zu einer überwiegend steuerrechtlichen Leistung hat der Gesetzgeber dem Territorialitätsprinzip folgend den Kg-Anspruch grundsätzlich davon abhängig gemacht, ob das dadurch geförderte Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (vgl BSG Beschluss vom 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B - Juris RdNr 6; Bayerisches LSG Urteil vom 5.12.2002 - L 14 KG 26/99 - Juris RdNr 54; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 21.1.2005 - L 13 KG 13/04 - Juris RdNr 20) .

    Die Privilegierung dieser ausdrücklich genannten Personengruppen sah der Gesetzgeber nicht darin, dass diese "gezwungen" wären, Dienst im Ausland zu leisten, sondern darin, dass sie im staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland entsandt und trotz ihres (typischerweise vorübergehenden) Auslandsaufenthalts in einer Weise mit dem deutschen Arbeits-, Dienst- und Sozialrechtssystem verbunden sind, die eine Kg-Zahlung angemessen erscheinen lässt (vgl BSG Beschluss vom 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B - Juris RdNr 6 mwN; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 21.1.2005 - L 13 KG 13/04 - Juris RdNr 20 ff; BT-Drucks 13/1558 S 163) .

    Es gibt jedoch hinreichend gewichtige Gründe, die diese Ungleichbehandlung rechtfertigen (so bereits BSG Beschluss vom 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B - Juris RdNr 6 mwN) .

    Hierfür besteht im Gegensatz zu anderen Deutschen im Ausland und damit auch zu Missionaren und Mitarbeitern anderer Religionsgemeinschaften oder religiösen Gruppierungen eine hinreichende sachliche Rechtfertigung darin, dass die im Gesetz aufgeführten Personengruppen und insbesondere auch Missionare im staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland entsandt werden (vgl LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 21.1.2005 - L 13 KG 13/04 - Juris RdNr 26) und trotz ihres (typischerweise vorübergehenden) Auslandsaufenthalts in einer Weise mit dem Deutschen Arbeits-, Dienst- und Sozialrechtssystem verbunden sind, die eine Kg-Zahlung angemessen erscheinen lässt (vgl BT-Drucks 13/1558 S 163; BSG Beschluss vom 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B, Juris RdNr 6 mwN).

  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08

    Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen;

    Etwas anderes gilt nur, wenn es sich um Berechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BKGG handelt, die die Kinder in ihren Haushalt aufgenommen haben (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung: LSG München, Beschl. v. 20.4.2009, L 14 KG 13/08, juris; nachfolgend BSG, Beschl. v. 28.10.2009, B 14 KG 1/09 B, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2010 - L 1 BK 1/10

    SonstigeAngelegenheiten

    Das BSG (Beschluss vom 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B) hat die Frage ausdrücklich offen gelassen, da es im zu entscheidenden Fall auf deren Beantwortung nicht ankam.
  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 2/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Elterngeld - Partnermonate - Unmöglichkeit der

    Grundsätzliche Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG liegt nur vor, wenn die abstrakte Rechtsfrage der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf, weil sie höchstrichterlich noch nicht entschieden ist und sich die Antwort auch sonst nicht ohne Weiteres (zB unmittelbar aus dem Gesetz) ergibt (Klärungsbedürftigkeit), wenn die Klärung in einem Revisionsverfahren insbesondere deshalb erwartet werden kann, weil die aufgeworfene Rechtsfrage im zugrunde liegenden Rechtsstreit entscheidungserheblich ist (Klärungsfähigkeit) und wenn die Rechtsfrage schließlich über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG Beschluss vom 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B - Juris) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2010 - L 8 BK 1/10
    Die in der Literatur umstrittene und vom BSG im Beschluss vom 28. Oktober 2009, B 14 KG 1/09 B, offen gelassene Frage, ob der Anspruch auf Kinderzuschlag von der grundsätzlichen Zugehörigkeit des Antragstellers zum SGB II abhängig ist (vgl Schwitzky in LPK- SGB II, Anh zu § 12a Rdnr 24ff), kann hier ebenfalls offen bleiben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2010 - L 8 BK 7/10
    Die in der Literatur umstrittene und vom BSG im Beschluss vom 28. Oktober 2009, B 14 KG 1/09 B, offen gelassene Frage, ob der Anspruch auf Kinderzuschlag von der grundsätzlichen Zugehörigkeit des Antragstellers zum SGB II abhängig ist (vgl Schwitzky in LPK- SGB II, Anh zu § 12a Rdnr 24ff), kann hier ebenfalls offen bleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht