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   BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R   

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https://dejure.org/2009,6014
BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R (https://dejure.org/2009,6014)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R (https://dejure.org/2009,6014)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - B 2 U 8/08 R (https://dejure.org/2009,6014)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Meldeaufforderung - meldepflichtige Person - Meldepflichtiger - Arbeitsunfall - Kindergeldbescheinigung - Lohnsteuerkarte - Arbeitsloser - Arbeitsagentur - Arbeitsamt

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz; meldepflichtige Person; Meldeaufforderung des Arbeitsamts; Wegeunfall; sachlicher Zusammenhang; Handlungstendenz; Vorbereitungshandlung; Nachreichen der Kindergeldbescheinigung; potentieller Arbeitgeber

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg zu einem potentieller Arbeitgeber zwecks Nachreichen der Kindergeldbescheinigung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall eines Meldepflichtiger nach dem SGB III auf dem Weg zu der vom Arbeitsamt vermittelten potentiellen Arbeitsstelle - Aufforderung des künftigen Arbeitgebers zur Vorlage der noch fehlenden Bescheinigung der Kindergeldkasse - kein UV-Schutz

  • Judicialis

    SGB VII § 2 Abs 1 Nr 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 2; SGB VII § 8
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg zu einem potentieller Arbeitgeber zwecks Nachreichen der Kindergeldbescheinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 212
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern insbesondere für die Gewährung einer Verletztenrente (vgl nur BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10).

    Bei den nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten Beschäftigten ist dabei maßgebend, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl nur BSG Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 6 ff).

    Bei den nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten Beschäftigten sind Verrichtungen infolge des dem Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses Teil der versicherten Tätigkeit und stehen mit ihr im erforderlichen sachlichen Zusammenhang (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 14).

  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 103/79

    Meldepflicht eines Arbeitslosen - Aufforderung des Arbeitsamtes - Aufsuchen eines

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Das vom LSG angeführte Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juli 1980 (BSGE 50, 177 = SozR 2200 § 539 Nr. 70) beziehe sich auf die alte Rechtslage nach § 539 Abs. 1 Nr. 4b Reichsversicherungsordnung (RVO).

    Zwar geht das LSG zu Recht davon aus, dass der Versicherungsschutz nach einer Aufforderung des Arbeitsamtes, heute Arbeitsagentur, sich bei einem bestimmten Arbeitgeber wegen einer freien Arbeitsstelle zu melden, nicht unbedingt mit der ersten Vorstellung erschöpft ist, sondern auch die Fortsetzung der Verhandlung an einem folgenden Tag umfasst (BSG Urteil vom 8. Juli 1980 - 2 RU 103/79 - BSGE 50, 177 = SozR 2200 § 539 Nr. 70).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern insbesondere für die Gewährung einer Verletztenrente (vgl nur BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Versicherungsschutz für Vor- oder Nachbereitungshandlungen kommt nur in Betracht, wenn die Handlung mit der eigentlich versicherten Tätigkeit oder einer kraft Gesetzes versicherten Vorbereitungshandlung so eng verbunden ist, dass beide bei natürlicher Betrachtungsweise eine Einheit bilden, weil die vorbereitende Tätigkeit einen besonders engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der eigentlich versicherten Tätigkeit aufweist (vgl BSG vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 5).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 35/99 R

    Unfallversicherungsschutz - stationäre Behandlung - tatsächliche Gewährung -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Die Situation eines arbeitserlaubnispflichtigen Ausländers, der während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses auf Weisung seines Arbeitgebers die Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis beantragen will, ist grundlegend anders (BSG vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 77/82; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 53 zur Verneinung von Unfallversicherungsschutz für Personen, denen eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme bewilligt ist und die vor dem Beginn der Maßnahme bei der Beschaffung von dafür benötigten ärztlichen Unterlagen verunglücken).
  • BSG, 20.10.1983 - 2 RU 77/82

    Verlängerung der Arbeitserlaubnis - Anweisung des Arbeitgebers -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Die Situation eines arbeitserlaubnispflichtigen Ausländers, der während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses auf Weisung seines Arbeitgebers die Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis beantragen will, ist grundlegend anders (BSG vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 77/82; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 53 zur Verneinung von Unfallversicherungsschutz für Personen, denen eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme bewilligt ist und die vor dem Beginn der Maßnahme bei der Beschaffung von dafür benötigten ärztlichen Unterlagen verunglücken).
  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 137/57
    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Dementsprechend hat der Senat auch schon am 15. Dezember 1959 (BSGE 11, 154) das Besorgen einer Lohnsteuerkarte dem unversicherten persönlichen Lebensbereich des steuerpflichtigen Arbeitnehmers zugerechnet und einen Versicherungsschutz nach § 542 RVO aF verneint.
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Eishockeyprofi -

    Versicherungsschutz für Vorbereitungshandlungen bestehe, wenn die Handlung mit der eigentlich versicherten Tätigkeit so eng verbunden ist, dass beide bei natürlicher Betrachtungsweise eine Einheit bilden, weil die vorbereitende Tätigkeit einen besonders engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der eigentlich versicherten Tätigkeit hat aufnehmen können (BSG vom 28.4.2004 - B 2 U 26/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 5; BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 8/08 R) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 3 U 85/10

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Vorstellungsgespräch - Bundesagentur -

    Insofern bezieht sich der Senat auf die Rechtsprechung des BSG, welches etwa in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2009 - B 2 U 8/08 R - (in Juris) darauf hinweist, dass der Versicherungsschutz nach einer Aufforderung des Arbeitsamtes, heute Arbeitsagentur, sich bei einem bestimmten Arbeitgeber wegen einer freien Arbeitsstelle zu melden, nicht unbedingt mit der ersten Vorstellung erschöpft ist, sondern auch die Fortsetzung der Verhandlung an einem folgenden Tag umfasst (mit Hinweis auf das Urteil vom 08. Juli 1980 - 2 RU 103/79 - in SozR-2200 § 539 Nr. 70).

    Bei den nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten Beschäftigten ist dabei maßgebend, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG Urteile vom 12. Mai 2009 - B 2 U 8/08 R - und vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R -, jeweils in Juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 143/03

    Sportunfall in "Kaderschmiede" ist unfallversichert

    Entsprechendes gilt nach Überzeugung des Senats dann, wenn - wie hier - die Feststellung des Versicherungsfalls streitbefangen ist und der zuständige Versicherungsträger - wenngleich erst im Berufungsverfahren - beigeladen wird (im Ergebnis ebenso Urteil des Senats vom 21. Februar 2008 - L 6 U 31/05 -, Revision anhängig unter B 2 U 8/08 R; ähnlich zur Versicherungs- und Beitragspflicht, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil des 4. Senats vom 20. September 2006 - L 4 P 17/03 -, Revision anhängig unter B 12 P 5/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 U 5238/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich wesentlich von denjenigen Fällen, in denen der Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII abgelehnt wurde, weil der Betroffene sich eigeninitiativ bei einem Dienstberater der BA vorstellte (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2003 - B 2 U 45/02 R, a.a.O.) oder nur abstrakten Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung nachkommen wollte (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.10.2012 - L 6 U 6/10 = UV Recht Aktuell 2013, 321) bzw. nicht einer konkreten Aufforderung durch die BA sondern des potentiellen Arbeitgebers folgte (so im Fall des BSG vom 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R = UV Recht Aktuell 2009, 1026: Der Arbeitgeber forderte nach dem Vorstellungsgespräch den Leistungsbezieher auf, eine Kindergeldbescheinigung vorzulegen).
  • LSG Bayern, 12.04.2011 - L 3 U 165/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Arbeitsunfall -

    Versicherungsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht dann, wenn die Handlung mit der eigentlich versicherten Tätigkeit so eng verbunden ist, dass beide bei natürlicher Betrachtungsweise eine Einheit bilden, weil die vorbereitende Tätigkeit einen besonders engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der eigentlich versicherten Tätigkeit aufweist (BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R; Urteil vom 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R).
  • SG Konstanz, 26.11.2014 - S 11 U 1929/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Ob die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignet hat, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher Zusammenhang), ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 12. April 2005, B 2 U 11/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; BSG, Urteil vom 12. Mai 2009, B 2 U 8/08 R, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 295/04
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist indessen das Besorgen einer Lohnsteuerkarte grundsätzlich dem unversicherten Lebensbereich des steuerpflichtigen Arbeitnehmers zuzurechnen (vgl. Urteil vom 15.12.1959 - 2 RU 137/57; Urteil vom 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R, Rdnr. 23 zitiert nach juris).
  • BSG, 12.05.2011 - B 2 U 76/11 B
    Im Übrigen: Soweit sie meint, die Beschränkung des Versicherungsschutzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII auf die Fälle, in denen den Arbeitsuchenden eine besondere Aufforderung der Agentur für Arbeit zugegangen ist, sei "nicht hinnehmbar" oder verletze Art. 3 Abs. 1 GG, hätte sie, falls sie dazu eine Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung formuliert hätte, aufzeigen müssen, dass sich die Lösung des angedeuteten Rechtsproblems nicht bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes selbst oder der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 8/08 R; BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 11) ergibt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 14/9 U 133/09
    Im Allgemeinen ist die den Unfallversicherungsschutz begründende Aufforderung einer Arbeitsagentur darauf gerichtet, dass der Arbeitslose sich bei einem bestimmten Arbeitgeber wegen einer freien Arbeitsstelle meldet (BSG vom 12. Mai 2009 - B 2 U 8/08 R -, zitiert nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2009 - L 9 U 373/04
    Ob die Verursachung einer Schadensfolge "durch" einen Arbeitsunfall festgestellt werden kann, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - letztlich danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Schadens bildet (vgl. BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 8/08 R m.w.N.; BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R).
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