Rechtsprechung
   BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 11/22 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,24853
BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 11/22 R (https://dejure.org/2023,24853)
BSG, Entscheidung vom 21.09.2023 - B 3 KR 11/22 R (https://dejure.org/2023,24853)
BSG, Entscheidung vom 21. September 2023 - B 3 KR 11/22 R (https://dejure.org/2023,24853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,24853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 SGB 5, § 46 S 1 Nr 2 SGB 5 vom 16.07.2015, § 46 S 2 SGB 5 vom 16.07.2015, § 92 Abs 1 S 2 Nr 7 SGB 5, § 192 Abs 1 Nr 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - rechtzeitige Bemühung des Versicherten um eine Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung - Aufsuchen der Arztpraxis zu üblicher Öffnungszeit am ersten Tag nach einer zuvor festgestellten Arbeitsunfähigkeit ohne vorherige ...

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - rechtzeitige Bemühung des Versicherten um eine Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung - Aufsuchen der Arztpraxis zu üblicher Öffnungszeit am ersten Tag nach einer zuvor festgestellten Arbeitsunfähigkeit ohne vorherige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - rechtzeitige Bemühung des Versicherten um eine Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung - Aufsuchen der Arztpraxis zu üblicher Öffnungszeit am ersten Tag nach einer zuvor festgestellten Arbeitsunfähigkeit ohne vorherige ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Krankmeldung: Wichtige Fristenfrage geklärt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit nachträglich ärztlich festgestellt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verspätet krankgeschrieben: Zu Recht Krankengeld gestrichen? - Langzeiterkrankte bekam zunächst keinen Termin beim überlasteten Hausarzt

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Krankengeld auch bei verspäteter Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Krankengeld trotz verspäteter AU-Folgebescheinigung

Sonstiges (2)

  • Bundessozialgericht (Verfahrensmitteilung)

    Zur Rechtzeitigkeit eines Arzttermins am letzten Tag einer festgestellten Arbeitsunfähigkeit für den Erhalt des Krankengeldanspruchs.

  • Bundessozialgericht (Terminmitteilung)

    A. K. /. AOK Bayern

    Gesetzliche Krankenversicherung - Krankengeld - Fortdauer Arbeitsunfähigkeit - Feststellungslücke - Zumutbarkeit - Risikoverteilung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum

    Auszug aus BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 11/22 R
    Dies gilt auch für an die ärztliche Erstfeststellung von Arbeitsunfähigkeit anschließende Folgefeststellungen (stRspr; vgl BSG vom 26.3.2020 - B 3 KR 9/19 R - BSGE 130, 85 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 10, RdNr 14 mwN) .

    Hieran ist auch die ausnahmsweise Zulassung von rückwirkenden Nachholungen von Arbeitsunfähigkeits-Feststellungen bzw von nicht lückenlosen Feststellungen zu messen (vgl BSG vom 26.3.2020 - B 3 KR 9/19 R - BSGE 130, 85 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 10, RdNr 18 mwN) .

    Einem "rechtzeitig" erfolgten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit steht es gleich, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan hat und rechtzeitig innerhalb der anspruchsbegründenden bzw -erhaltenden zeitlichen Grenzen versucht hat, eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Krankengeld zu erhalten, und es zum persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt aus dem Vertragsarzt und der Krankenkasse zurechenbaren Gründen erst verspätet, aber nach Wegfall dieser Gründe gekommen ist (vgl hierzu im Einzelnen BSG vom 26.3.2020 - B 3 KR 9/19 R - BSGE 130, 85 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 10, RdNr 22 ff; so auch BSG vom 29.10.2020 - B 3 KR 6/20 R - SozR 4-2500 § 46 Nr. 11 RdNr 27 ff, jeweils für die Rechtslage bis 22.7.2015) .

    In diese fließen verfassungsrechtliche Vorgaben mit ein (vgl dazu bereits BSG vom 26.3.2020 - B 3 KR 9/19 R - BSGE 130, 85 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 10, RdNr 24; BSG vom 29.10.2020 - B 3 KR 6/20 R - SozR 4-2500 § 46 Nr. 11 RdNr 29) .

    Die dahinter stehende (naheliegende) Fehlvorstellung, dass rückwirkende Arbeitsunfähigkeits-Feststellungen für Versicherte nicht leistungsschädlich seien, haben Krankenkassen mit zu verantworten, weil sie als maßgebliche Mitakteure im Gemeinsamen Bundesausschuss an dessen Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie beteiligt sind, die eine begrenzte rückwirkende ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Feststellung zulässt (vgl zu den Maßstäben insoweit näher BSG vom 26.3.2020 - B 3 KR 9/19 R - BSGE 130, 85 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 10, RdNr 23, 28; BSG vom 29.10.2020 - B 3 KR 6/20 R - SozR 4-2500 § 46 Nr. 11 RdNr 28, 33) .

    Demgegenüber durfte die Klägerin darauf vertrauen, dass ihr die ärztliche Feststellung fortdauernder Arbeitsunfähigkeit am ihr hierfür von der Vertragsarztpraxis gegebenen Termin leistungsrechtlich gegenüber der Beklagten nicht schadet (vgl in diesem Sinne bereits BSG vom 26.3.2020 - B 3 KR 9/19 R - BSGE 130, 85 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 10, RdNr 29) .

  • BSG, 29.10.2020 - B 3 KR 6/20 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Beantwortung der formularmäßigen Anfrage der

    Auszug aus BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 11/22 R
    Einem "rechtzeitig" erfolgten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit steht es gleich, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan hat und rechtzeitig innerhalb der anspruchsbegründenden bzw -erhaltenden zeitlichen Grenzen versucht hat, eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Krankengeld zu erhalten, und es zum persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt aus dem Vertragsarzt und der Krankenkasse zurechenbaren Gründen erst verspätet, aber nach Wegfall dieser Gründe gekommen ist (vgl hierzu im Einzelnen BSG vom 26.3.2020 - B 3 KR 9/19 R - BSGE 130, 85 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 10, RdNr 22 ff; so auch BSG vom 29.10.2020 - B 3 KR 6/20 R - SozR 4-2500 § 46 Nr. 11 RdNr 27 ff, jeweils für die Rechtslage bis 22.7.2015) .

    In diese fließen verfassungsrechtliche Vorgaben mit ein (vgl dazu bereits BSG vom 26.3.2020 - B 3 KR 9/19 R - BSGE 130, 85 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 10, RdNr 24; BSG vom 29.10.2020 - B 3 KR 6/20 R - SozR 4-2500 § 46 Nr. 11 RdNr 29) .

    Die dahinter stehende (naheliegende) Fehlvorstellung, dass rückwirkende Arbeitsunfähigkeits-Feststellungen für Versicherte nicht leistungsschädlich seien, haben Krankenkassen mit zu verantworten, weil sie als maßgebliche Mitakteure im Gemeinsamen Bundesausschuss an dessen Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie beteiligt sind, die eine begrenzte rückwirkende ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Feststellung zulässt (vgl zu den Maßstäben insoweit näher BSG vom 26.3.2020 - B 3 KR 9/19 R - BSGE 130, 85 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 10, RdNr 23, 28; BSG vom 29.10.2020 - B 3 KR 6/20 R - SozR 4-2500 § 46 Nr. 11 RdNr 28, 33) .

  • BSG, 17.06.2021 - B 3 KR 2/19 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - freiwillig Versicherter - Ende der

    Auszug aus BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 11/22 R
    In Verbindung mit § 47 Abs. 1 und 2 SGB V bewirkt die Regelung vielmehr zudem, dass Versicherte auch nach Beendigung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei lückenloser Feststellung von Arbeitsunfähigkeit so gestellt sind, als stünden sie weiter im Bezug von Arbeitsentgelt, dessen Ausfall durch Krankengeld ersetzt werden soll (stRspr; vgl letztens BSG vom 17.6.2021 - B 3 KR 2/19 R - BSGE 132, 211 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 12, RdNr 18 mwN) .

    Ohne Vorliegen besonderer Umstände darf ein Versicherter grundsätzlich darauf vertrauen, eine Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung seines behandelnden Vertragsarztes wegen derselben Krankheit auch dann zu erlangen, wenn er die Arztpraxis ohne zuvor vereinbarten Termin am letzten noch anspruchserhaltenden Tag zu üblicher Öffnungszeit persönlich aufsucht (vgl dagegen BSG vom 17.6.2021 - B 3 KR 2/19 R - BSGE 132, 211 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 12, RdNr 24-25, zu bevorstehenden Feiertagen und in Betracht zu ziehenden Praxisschließungen beim 31.12.2014 als letzten anspruchserhaltenden Tag) .

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 11/22 R
    Grundsätzlich hat der Versicherte im Sinne einer Obliegenheit dafür Sorge zu tragen, dass eine rechtzeitige ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Feststellung erfolgt (stRspr; vgl nur BSG vom 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R - BSGE 118, 52 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 7, RdNr 17, 22; BSG vom 11.5.2017 - B 3 KR 22/15 R - BSGE 123, 134 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 8, RdNr 20) .

    b) Insoweit sind in der Rechtsprechung des BSG enge Ausnahmen anerkannt worden, bei deren Vorliegen der Versicherte so zu behandeln ist, als hätte er von dem aufgesuchten Arzt rechtzeitig die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erhalten (vgl hierzu grundlegend BSG vom 11.5.2017 - B 3 KR 22/15 R - BSGE 123, 134 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 8 zur Rechtslage bis 22.7.2015) .

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 11/22 R
    Demgemäß hat das BSG für den Erhalt des Krankenversicherungsschutzes nach Entwicklungsgeschichte und Systematik über eine rein wortlautbezogene Auslegung hinaus eine Nahtlosigkeit von Beschäftigtenversicherung und mitgliedschaftserhaltenden Krankengeldansprüchen vorausgesetzt und danach eine fortdauernde krankenversicherungsrechtliche Absicherung - bis zur Anspruchserschöpfung - in allen Fällen als gewährleistet angesehen, in denen Arbeitsunfähigkeit zeitlich unmittelbar an ein zuvor bestehendes Beschäftigungsverhältnis oder einen vorangegangenen Krankengeld-Bewilligungsabschnitt anschließt (eingehend BSG vom 10.5.2012 - B 1 KR 19/11 R - BSGE 111, 9 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 5, RdNr 12 ff mwN) .
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 11/22 R
    Grundsätzlich hat der Versicherte im Sinne einer Obliegenheit dafür Sorge zu tragen, dass eine rechtzeitige ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Feststellung erfolgt (stRspr; vgl nur BSG vom 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R - BSGE 118, 52 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 7, RdNr 17, 22; BSG vom 11.5.2017 - B 3 KR 22/15 R - BSGE 123, 134 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 8, RdNr 20) .
  • BSG, 07.04.2022 - B 3 KR 9/21 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Aufrechterhaltung des Anspruchs auch bei

    Auszug aus BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 11/22 R
    Schließt die Feststellung einer weiteren Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nicht nahtlos an den vorangegangenen Bewilligungsabschnitt an, bewirkt § 46 Satz 2 SGB V in der seit dem 23.7.2015 geltenden Fassung des GKV-VSG die Verlängerung des einer Folgefeststellung vorausliegenden Bewilligungsabschnitts und erweitert den Krankengeldanspruch hieraus, wenn Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit erst am ersten Werktag nach einem Wochenende oder einem Feiertag und nicht unmittelbar am Folgetag des vorangegangenen Bewilligungsabschnitts erneut ärztlich festgestellt wird (vgl zum Ganzen näher BSG vom 7.4.2022 - B 3 KR 9/21 R - BSGE 134, 129 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 20, RdNr 13 ff) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2023 - L 5 KR 10010/21

    Krankenversicherung - Krankengeld - Lücke zwischen Beendigung des

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Unschädlichkeit von Lücken zwischen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt BSG vom 21. September 2023 - B 3 KR 11/22 R) ist auf eine Lücke zwischen der Beendigung des Versicherungsverhältnisses mit Anspruch auf Krankengeld und der erstmaligen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht übertragbar.

    Anders als das Sozialgericht lässt der Senat die Frage, ob die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Anerkennung eines Ausnahmefalls bei verspäteter Folgebescheinigung (BSG, Urteile vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R - BSGE 123, 134 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 8, juris Rn. 25 ff., vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R - BSGE 130, 85 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 10, juris Rn. 22 ff. sowie zuletzt vom 21. September 2023 - B 3 KR 11/22 R - juris Rn. 20 ff.) auf diesen Fall überhaupt anwendbar ist, nicht offen, sondern verneint diese.

    Die jüngste Entscheidung vom 21. September 2023 - B 3 KR 11/22 R - juris Rn. 20 ff. zur Fortentwicklung dieser Rechtsprechung, die das Sozialgericht naturgemäß noch nicht hat berücksichtigen können, verdeutlicht dies nochmals.

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2024 - L 6 KR 101/20

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - verspätete Meldung der

    Voranzustellen ist, dass der Senat der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur zeitabschnittsweisen Entstehung und Bewilligung von Krankengeldansprüchen (zuletzt BSG, Urteil vom 21. September 2023 - B 3 KR 11/22 R) folgt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht