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   BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B   

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BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B (https://dejure.org/2021,16431)
BSG, Entscheidung vom 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B (https://dejure.org/2021,16431)
BSG, Entscheidung vom 22. April 2021 - B 4 AS 16/21 B (https://dejure.org/2021,16431)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler und Divergenz - keine hinreichende Bezeichnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sonderbedarf - Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - Bemessung des Pauschalbetrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen nach dem SGB II wegen Erstausstattung bei Schwangerschaft; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Leistungen nach dem SGB II wegen Erstausstattung bei Schwangerschaft; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R

    Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung auch nach vorherigem Verzicht auf

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B
    Dagegen habe das BSG in seinem Urteil vom 20.8.2009 (B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5) den Rechtssatz aufgestellt, dass der Leistungsträger nicht nur einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Leistungsart, sondern "auch bei der Festsetzung der Höhe der gewählten Pauschale einen Beurteilungsspielraum" habe.

    Bezogen auf das ihrem Vorbringen zu entnehmende Begehren auf Prüfung der Anforderungen an die Bemessung von Pauschalbeträgen nach § 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II - als möglicher Revisionsgrund einer grundsätzlichen Bedeutung - fehlt es neben einer Darlegung der Klärungsfähigkeit angesichts des von der Klägerin nicht dargelegten höheren Bedarfs auch an einer Darlegung der Klärungsbedürftigkeit, weil dies bereits mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des BSG gewesen ist (vgl nur BSG vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 19 f; BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 10 RdNr 21; BSG vom 13.4.2011 - B 14 AS 53/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 12 RdNr 17, 23 ff) .

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 53/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungs- und Bekleidungserstausstattung -

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B
    Hiernach ist allerdings die Anfechtungs- und Leistungsklage die gebotene Klageart bei - wie vorliegend - bereits stattgehabter Ausübung des Auswahlermessens in Bezug auf die Form der Leistungserbringung (Sach- oder Geldleistung) durch das Jobcenter und wegen höherer Leistungen als die bereits bewilligten Leistungen (vgl nur BSG vom 13.4.2011 - B 14 AS 53/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 12 RdNr 17, 23) .

    Bezogen auf das ihrem Vorbringen zu entnehmende Begehren auf Prüfung der Anforderungen an die Bemessung von Pauschalbeträgen nach § 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II - als möglicher Revisionsgrund einer grundsätzlichen Bedeutung - fehlt es neben einer Darlegung der Klärungsfähigkeit angesichts des von der Klägerin nicht dargelegten höheren Bedarfs auch an einer Darlegung der Klärungsbedürftigkeit, weil dies bereits mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des BSG gewesen ist (vgl nur BSG vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 19 f; BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 10 RdNr 21; BSG vom 13.4.2011 - B 14 AS 53/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 12 RdNr 17, 23 ff) .

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B
    Insofern befasst sich die Klägerin aber nicht in der erforderlichen Weise damit, warum mit einem Beurteilungsspielraum bei der Festsetzung der Höhe der Pauschalen ein Ermessen des Leistungsträgers verbunden sein soll, obgleich das BSG in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass bei einer Entscheidung des Grundsicherungsträgers für die Leistungsart Geldleistung eine richterliche Plausibilitätskontrolle durchzuführen ist, ob bei deren Bemessung geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte über die Kosten der Erstausstattungsgegenstände zur Stützung der Pauschalbeträge berücksichtigt worden sind (vgl nur BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 13 RdNr 25) .
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung -

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B
    Bezogen auf das ihrem Vorbringen zu entnehmende Begehren auf Prüfung der Anforderungen an die Bemessung von Pauschalbeträgen nach § 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II - als möglicher Revisionsgrund einer grundsätzlichen Bedeutung - fehlt es neben einer Darlegung der Klärungsfähigkeit angesichts des von der Klägerin nicht dargelegten höheren Bedarfs auch an einer Darlegung der Klärungsbedürftigkeit, weil dies bereits mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des BSG gewesen ist (vgl nur BSG vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 5 RdNr 19 f; BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 10 RdNr 21; BSG vom 13.4.2011 - B 14 AS 53/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 12 RdNr 17, 23 ff) .
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B
    Soweit die Klägerin die Höhe der von dem Beklagten konkret zugrunde gelegten Pauschalen kritisiert, kann die Behauptung einer inhaltlichen Unrichtigkeit nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B; BSG vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B
    Nicht die - behauptete - Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die fehlende Übereinstimmung im Grundsätzlichen kann die Zulassung wegen Abweichung begründen (stRspr; vgl etwa BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Voelzke in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2017, § 160 RdNr 119) .
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B
    Soweit die Klägerin die Höhe der von dem Beklagten konkret zugrunde gelegten Pauschalen kritisiert, kann die Behauptung einer inhaltlichen Unrichtigkeit nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B; BSG vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B
    Soweit die Klägerin die Höhe der von dem Beklagten konkret zugrunde gelegten Pauschalen kritisiert, kann die Behauptung einer inhaltlichen Unrichtigkeit nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B; BSG vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B
    Darüber hinaus ist aufzuzeigen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsansicht des LSG - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (stRspr; vgl bereits BSG vom 18.2.1980 - 10 BV 109/79 - SozR 1500 § 160a Nr. 36) .
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B
    Wer eine Nichtzulassungsbeschwerde auf diesen Zulassungsgrund stützt, muss zu seiner Bezeichnung (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) die diesen Verfahrensmangel des LSG (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dartun, also die Umstände schlüssig darlegen, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (stRspr; siehe bereits BSG vom 29.9.1975 - 8 BU 64/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 14; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 23.12.2013 - B 14 AS 171/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Darlegung der

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2020 - L 14 AS 566/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sonderbedarf - Erstausstattung für Bekleidung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Kosten der Unterkunft und Heizung -

    Eine Abweichung liegt nicht schon dann vor, wenn ein Urteil nicht den Kriterien entspricht, die die genannten Gerichte aufgestellt haben, sondern erst, wenn das SG diesen Kriterien widersprochen, also andere Maßstäbe entwickelt hat (vgl. BSG, Beschluss vom 22. April 2021 - B 4 AS 16/21 B - juris Rn. 6).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.12.2023 - L 2 AS 337/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Eine Abweichung liegt nicht schon dann vor, wenn ein Urteil nicht den Kriterien entspricht, die die genannten Gerichte aufgestellt haben, sondern erst, wenn das SG diesen Kriterien widersprochen, also andere Maßstäbe entwickelt hat (vgl. BSG, Beschluss vom 22. April 2021 - B 4 AS 16/21 B - juris Rn. 6).
  • BSG, 29.09.2021 - B 5 R 186/21 B

    Gewährung einer Hinterbliebenenrente; Voraussetzungen einer Versorgungsehe;

    Nicht die - behauptete - Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die fehlende Übereinstimmung im Grundsätzlichen kann die Zulassung wegen Abweichung begründen (stRspr; vgl etwa BSG Beschluss vom 22.4.2021 - B 4 AS 16/21 B - juris RdNr 6 mwN) .
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