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   BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R   

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BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R (https://dejure.org/1998,4733)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R (https://dejure.org/1998,4733)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 33/97 R (https://dejure.org/1998,4733)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußberufung - Gegenstand des Berufungsverfahrens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der DDR - Zusatzversorgung der Pädagogen in Einrichtungen der Volks- und Berufsbildung - ...

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R
    Gegen diesen sog Entgeltbescheid kann ein Zusatzversorgungsberechtigter nur mit einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (nicht wie das LSG meint: mit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage, die unzulässig ist) ua geltend machen, Entgelte seien zu niedrig festgestellt worden (vgl BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 1 S 3 und BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 2 S 6 f zum Verhältnis zwischen Entgelt- und Rentenbewilligungsbescheid sowie zur zulässigen Klageart bezüglich der Feststellungen im Entgeltbescheid).

    Der Urteilsausspruch des SG zu Lasten der Beklagten (und damit das Berufungsbegehren der Beklagten) stellt im Vergleich zu dem, was der Kläger im Wege der Anschlußberufung begehrt, einen anderen prozessualen Anspruch, ein rechtliches aliud dar: Mit seiner gegenüber der Beklagten ausgesprochenen Verpflichtung, die Arbeitsausfalltage bestimmter Kalenderjahre als Beitragszeiten zu berücksichtigen, hat das SG dem Kläger etwas zugesprochen, was dieser selbst bei einer weitgehenden Auslegung seines Antrags nach § 123 SGG niemals beantragt hatte; das SG ist mit diesem Ausspruch nicht nur iS eines "ne-ultra-petita" über das vom Kläger Beantragte hinausgegangen, vielmehr hat es der Beklagten als Versorgungsträger mit diesem Urteilsausspruch eine Verpflichtung auferlegt, welche die Beklagte nur im Rahmen eines Rentenbewilligungsbescheides und nur in ihrer Funktion als Träger der Rentenversicherung erfüllen könnte (vgl BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 2).

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 60/96

    Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz, Pflichtbeitragszeiten in der

    Auszug aus BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R
    Gegen diesen sog Entgeltbescheid kann ein Zusatzversorgungsberechtigter nur mit einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (nicht wie das LSG meint: mit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage, die unzulässig ist) ua geltend machen, Entgelte seien zu niedrig festgestellt worden (vgl BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 1 S 3 und BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 2 S 6 f zum Verhältnis zwischen Entgelt- und Rentenbewilligungsbescheid sowie zur zulässigen Klageart bezüglich der Feststellungen im Entgeltbescheid).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91

    Landwirt - Selbständig - CSSR - Sondersystem - Auslegung - Ausländisches Recht -

    Auszug aus BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R
    Mit ihr können aber nicht die Teile des sozialgerichtlichen Urteils zur Prüfung des Berufungsgerichts gestellt werden, die von der Berufung (hier: der Beklagten) nicht erfaßt werden (vgl BSG SozR 3-5050 § 15 Nr. 5 zur vergleichbaren Situation bei der Anschlußrevision).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 21/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz -

    Zu einer solchen weitergehenden Zurückverweisung besteht im vorliegenden Fall schon deswegen kein Anlass, weil sie die Erledigung des Prozesses weiter verzögern würde (BSGE 82, 150, 157 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 19) und dem Kläger ohnehin die Möglichkeit zusteht, Anschlussberufung (§ 202 SGG iVm § 524 Abs. 1 Zivilprozessordnung) einzulegen (zur Zulässigkeit einer Anschlussberufung vgl BSG, Urteil vom 23.6.1998 - B 4 RA 33/97 R - mwN) .
  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung -

    Für die Zulässigkeit der Anschlussberufung ist es deshalb erforderlich, dass sie den gleichen prozessualen Anspruch wie die Hauptberufung betrifft (stRspr; vgl BSGE 106, 110 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 27, RdNr 18 ff; BSG SozR Nr. 12 zu § 521 ZPO; BSG Urteil vom 10.2.2005 - B 4 RA 48/04 R - Juris RdNr 33 f; BSG Urteil vom 23.6.1998 - B 4 RA 33/97 R - Juris RdNr 16 ff) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung

    Sie bietet die Möglichkeit, die vom Berufungskläger angefochtene Entscheidung des Sozialgerichts auch zu seinen, des sich Anschließenden, Gunsten ändern zu lassen (BSG 23.06.1998, B 4 RA 33/97 R, juris).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Das Bundessozialgericht nimmt zu § 202 SGG i.V.m. § 521 Abs. 1 ZPO an, daß sich unselbständige Anschlußrechtsmittel - einschließlich der Anschlußberufung - allgemein nicht auf einen Teil der angefochtenen Entscheidung beziehen können, den das Hauptrechtsmittel selbst nicht erfaßt (Urt. v. 11. Dezember 1979 - 7 RAr 2/79; v. 19. Juni 1996 - 6 RKa 24/95; v. 23. Juni 1998 - B 4 RA 33/97 R).
  • BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 17/17 R

    Statusfeststellungsverfahren - späterer Beginn der Versicherungspflicht -

    Eine nach Ablauf der Revisionsfrist eingelegte - mithin unselbstständige - Anschlussrevision darf einerseits zwar grundsätzlich nicht einen Teil der Entscheidung betreffen, den die Revision selbst nicht erfasst, und damit einen neuen Streitgegenstand in das Verfahren einführen (vgl BSG Urteil vom 13.10.1992 - 4 RA 40/91 - SozR 3-5050 § 15 Nr. 5; BSG Urteil vom 23.6.1998 - B 4 RA 33/97 R - Juris; BSG Urteil vom 19.6.1996 - 6 RKa 24/95 - Juris RdNr 16; BSG Urteil vom 10.2.2005 - B 4 RA 48/04 R - Juris RdNr 34 - jeweils zu einer Anschlussberufung) .
  • LSG Sachsen, 19.12.2013 - L 7 AS 637/12

    SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für

    Diese Rücknahme steht jedoch der Zulässigkeit der unselbstständigen Anschlussberufung (§ 202 i.V.m. § 524 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)) nicht entgegen, weil die Anschlussberufung nicht Rechtsmittel im eigentlichen Sinne ist, sondern nur ein angriffsweise wirkender Antrag, mit dem sich der Gegner (hier: der Beklagte) innerhalb des Rechtsmittels der Klägerin an deren Rechtsmittel anschließt (BSG, Urteile vom 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R, RdNrn. 15 f. und vom 22.09.1981 - 1 RJ 94/80, RdNr. 21, beide juris; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 143 RdNrn. 5, 5a; Heßler in Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 524 RdNr. 4).

    Sie bietet die Möglichkeit, die vom Berufungskläger angefochtene Entscheidung des Sozialgerichts auch zu seinen - des sich Anschließenden - Gunsten ändern zu lassen (BSG, Urteil vom 23.06.1998, a.a.O., RdNrn. 15 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2010 - L 5 KR 153/09

    Gesetzlich Krankenversicherte können Auskunft über medizinische Behandlungen

    Für die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussberufung ist es deshalb erforderlich, dass die selbständige Berufung des Gegners (hier: der Beklagten) zulässig ist und die Anschlussberufung den gleichen prozessualen Anspruch betrifft (vgl BSG SozR Nr. 12 zu § 521 ZPO; BSG, Urteil vom 23.06.1998 -B 4 RA 33/97-).
  • BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    2.2.1 Die unselbstständige Anschlussberufung war schon deshalb unzulässig, weil sie nicht den gleichen prozessualen Anspruch (vgl BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 6; SozR 3-1500 § 29 Nr. 1) wie die selbstständige Berufung der Beklagten betraf (vgl BSG, Urteil vom 23. Juni 1998, B 4 RA 33/97 R, mwN) und damit ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt worden ist.
  • LSG Sachsen, 21.01.2020 - L 8 SO 63/19

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Prüfung der

    Die Anschließung ist also nicht eigentlich Rechtsmittel, sondern nur ein angriffsweise wirkender Antrag, mit dem sich der Gegner innerhalb des Rechtsmittels des Berufungsklägers an dieses anschließt; sie bietet die Möglichkeit, die vom Berufungskläger angefochtene Entscheidung auch zu des Anschließenden Gunsten - also in Bezug auf den Berufungskläger unter Ausschaltung des Verbots der reformatio in peius - ändern zu lassen (BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 33/97 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - L 7 KA 13/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Die Anschussberufung muss sich nicht auf denselben Streitgegenstand wie die (Haupt-)Berufung beziehen, sondern kann auch Teile des erstinstanzlichen Urteils zur Prüfung des Berufungsgerichts stellen, die von der Berufung nicht erfasst werden (Abweichung von BSG, Urteile vom 10. Februar 2005, Az.: B 4 RA 48/04 R, vom 23. Juni 1998, Az.: B 4 RA 33/97 R, und vom 19. Juni 1996, Az.: 6 RKa 24/95; SozR 1750 § 522 Nr. 1 SozR Nr. 12 zu § 521 ZPO).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 10. Februar 2005, Az.: B 4 RA 48/04 R, vom 23. Juni 1998, Az.: B 4 RA 33/97 R, und vom 19. Juni 1996, Az.: 6 RKa 24/95, alle veröffentlicht in Juris; SozR 1750 § 522 Nr. 1; SozR Nr. 12 zu § 521 ZPO; ebenso Leitherer a.a.O. Rd. 5d m.w.N.) ist die (unselbständige, d.h. erst nach Ablauf der Berufungsfrist eingelegte) Anschlussberufung jedoch nicht eigentlich ein Rechtsmittel, sondern nur ein angriffsweise wirkender Antrag, mit dem sich ein Beteiligter innerhalb des Rechtsmittels des Berufungsklägers an dieses Rechtsmittel anschließe.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 SB 4445/14

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Schwerbehindertenstatus -

  • BGH, 18.01.2001 - IX ZR 73/00
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung -

  • LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 38/22

    Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der vertragsärztlichen

  • LSG Hessen, 08.02.2018 - L 1 VE 33/14
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 6 VK 4523/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unverschuldete Rechtsunkenntnis eines

  • LSG Hessen, 16.02.2022 - L 4 KA 59/19

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erforderlichkeit einer ordnungsgemäßen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2016 - L 13 SB 248/16
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2019 - L 18 AS 1347/18

    Voraussetzungen der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts

  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - L 2 U 5911/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - unselbständige Anschlussberufung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2008 - L 3 KA 24/06
  • SG Berlin, 18.05.2010 - S 6 R 1724/09

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet; Zugehörigkeitszeit zur zusätzlichen

  • SG Berlin, 24.02.2003 - S 7 RA 7335/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Feststellung von

  • SG Hamburg, 18.05.2010 - S 6 R 1724/09
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