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   BSG, 08.08.2019 - B 5 R 120/19 B   

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https://dejure.org/2019,28684
BSG, 08.08.2019 - B 5 R 120/19 B (https://dejure.org/2019,28684)
BSG, Entscheidung vom 08.08.2019 - B 5 R 120/19 B (https://dejure.org/2019,28684)
BSG, Entscheidung vom 08. August 2019 - B 5 R 120/19 B (https://dejure.org/2019,28684)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R

    Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte

    Auszug aus BSG, 08.08.2019 - B 5 R 120/19 B
    Die Beschwerdebegründung verhält sich nicht dazu, da die nicht hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts (zu widersprüchlichen Inhalten von Tenor/Begründung eines Bescheides und einer mit anderem Datum versehenen Anlage vgl BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R - Juris RdNr 22) noch im Widerspruchsbescheid mit Rückwirkung geheilt werden kann (Engelmann in von Wulffen/Schütze, SGB X , 8. Aufl 2014, § 33 RdNr 16a mwN).
  • BSG, 12.04.2018 - B 3 KR 46/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.08.2019 - B 5 R 120/19 B
    Die Rechtslage muss daher in krasser Weise verkannt worden sein (vgl BSG Beschluss vom 12.4.2018 - B 3 KR 46/17 B - Juris RdNr 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2022 - L 8 R 2382/21

    Berücksichtigung von vorgemerkten Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob der ohne Anhörung ergangene Aufhebungsverwaltungsakt bereits nicht hinreichend bestimmt i.S.d. § 33 Abs. 1 SGB X und daher materiell rechtswidrig ist, weil der aufzuhebende "bisherige Bescheid" auch zuletzt im Widerspruchsbescheid (vgl. zur Möglichkeit bei der Aufhebung von Vormerkungen noch im Widerspruchsbescheid BSG, Urteil vom 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R -, in juris; zur Herstellung der Bestimmtheit noch im Widerspruchsbescheid vgl. BSG, Beschluss vom 08.08.2019 - B 5 R 120/19 B -, in juris) nicht durch Angabe des Datums näher bezeichnet wurde (vgl. etwa BSG, Urteil vom 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R -, in juris; Kreikebohm/Roßbach, SGB VI, § 149 Rn. 13), wozu die Beklagte nach den Daten im Kontospiegel ohne Schwierigkeiten imstande gewesen wäre.
  • LSG Sachsen, 29.08.2022 - L 7 R 187/22
    S 5 R 120/19 ZV (SG Chemnitz).
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