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   BSG, 26.10.2010 - B 5 R 303/10 B   

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https://dejure.org/2010,33172
BSG, 26.10.2010 - B 5 R 303/10 B (https://dejure.org/2010,33172)
BSG, Entscheidung vom 26.10.2010 - B 5 R 303/10 B (https://dejure.org/2010,33172)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - B 5 R 303/10 B (https://dejure.org/2010,33172)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung einer Entscheidung über die Auferlegung von Mutwillenskosten

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Aufhebung der Entscheidung über die Auferlegung von Mutwillenskosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Aufhebung der Entscheidung über die Auferlegung von Mutwillenskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung einer Entscheidung über die Auferlegung von Mutwillenskosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 10.07.2016 - B 11 AL 30/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Aufhebung der

    Er ist entsprechend § 160a Abs. 4 S 1 iVm § 169 SGG ebenfalls zu verwerfen, weil die Kostenentscheidung eines Urteils im Falle der Verhängung von sog Mutwillenskosten kein selbständiger Teil des Streitstoffs und daher nicht abtrennbar ist (vgl zB BSG SozR 4-1500 § 192 Nr. 1; BSG vom 26.10.2010 - B 5 R 303/10 B - Juris).
  • BSG, 02.07.2018 - B 5 R 62/18 B

    Anspruch auf Vergabe einer neuen Versicherungsnummer unter Berücksichtigung eines

    Die Kostenentscheidung eines Urteils im Falle der Verhängung von sog Mutwillenskosten ist nicht selbstständig anfechtbar (vgl zB BSG SozR 4-1500 § 192 Nr. 1; BSG Beschluss vom 26.10.2010 - B 5 R 303/10 B - Juris) .
  • BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 26/14 B
    Die Rüge der Rechtmäßigkeit der Kostenentscheidung ist überdies auch nicht gesondert anfechtbar (BSG Beschluss vom 26.10.2010 - B 5 R 303/10 B - mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - L 25 AS 2835/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung zu Lasten eines vollmachtlosen

    Dass eine solche im Urteil getroffene Kostenentscheidung nicht gesondert anfechtbar ist, hat auch das Bundessozialgericht bereits entschieden (vgl. nur Beschluss vom 26. Oktober 2010 - B 5 R 303/10 B - juris).
  • BSG, 29.05.2018 - B 5 R 42/18 B

    Auferlegung von Mutwillenskosten

    Er ist entsprechend § 160a Abs. 4 S 1 iVm § 169 SGG ebenfalls zu verwerfen, weil die Kostenentscheidung eines Urteils im Falle der Verhängung von sog Mutwillenskosten kein selbstständiger Teil des Streitstoffs und daher nicht selbstständig anfechtbar ist (vgl zB BSG SozR 4-1500 § 192 Nr. 1; BSG Senatsbeschluss vom 26.10.2010 - B 5 R 303/10 B - Juris).
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