Rechtsprechung
   BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27476
BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B (https://dejure.org/2011,27476)
BSG, Entscheidung vom 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B (https://dejure.org/2011,27476)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 57/11 B (https://dejure.org/2011,27476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,27476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 106 Abs 2 SGB 5, § 98 Abs 2 Nr 13a SGB 5, § 33 Abs 2 Ärzte-ZV, § 242 BGB
    Vertragsärztliche Versorgung - Gemeinschaftspraxis - Verordnung von Sprechstundenbedarf in unzulässiger Weise - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Anerkennung von Vertrauensschutz - Haftung für Verpflichtungen der Gemeinschaftspraxis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Gemeinschaftspraxis - Verordnung von Sprechstundenbedarf in unzulässiger Weise - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Anerkennung von Vertrauensschutz - Haftung für Verpflichtungen der Gemeinschaftspraxis

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Gemeinschaftspraxis - Verordnung von Sprechstundenbedarf in unzulässiger Weise - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Anerkennung von Vertrauensschutz - Haftung für Verpflichtungen der Gemeinschaftspraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B
    Nach der für die Kläger erfolglosen Beendigung jenes Verfahrens (Urteil des BSG vom 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 6) hat das SG die Streitverfahren der ehemaligen Partner des Klägers (Sch. und Dr. D.) abgetrennt; das Verfahren ist durch einen Vergleich beendet worden, in dem sich Dr. D verpflichtet hat, einen Teilbetrag der Regressforderung (829 453, 16 Euro von ursprünglich insgesamt 3 727 137, 52 DM = 1 905 655, 15 Euro) zu zahlen; die Regressforderung gegenüber den übrigen Gesamtschuldnern sollte hiervon unberührt bleiben.

    Dass die Gemeinschaftspraxis - und damit ihre Mitglieder - die wirtschaftlichen Folgen von Falschabrechnungen bzw rechtswidrigen Verordnungen treffen, hat der Senat bereits in seinem - dem Kläger bekannten - Urteil vom 20.10.2004 (SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 22 ff) ausführlich dargelegt.

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R

    Vertragsarzt - unzulässige Verordnung von Sprechstundenbedarf - Regress - kein

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B
    Im Übrigen ist sie nicht klärungsbedürftig, denn es ist in der Senatsrechtsprechung geklärt, dass fehlerhafte SSB-Verordnungen eine verschuldensunabhängige Ersatzpflicht auslösen (vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 24 RdNr 16; ebenso BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 29 RdNr 26) .

    Im Übrigen ist geklärt, dass im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und gleichgelagerten Verfahren Vertrauensschutz nur dann anzuerkennen ist, wenn ein anderer Beteiligter insoweit einen besonderen Vertrauenstatbestand gesetzt hat (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr 18 mwN) ; dies setzt eine auf eine verbindliche Festlegung zielende behördliche Äußerung der Entscheidungs- bzw Kostenträger voraus (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 24 RdNr 19, 21) .

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B
    Soweit der Kläger meine, dass das BSG mit Urteil vom 7.2.2007 (BSGE 98, 89 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 31) im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 7.4.2003 (II ZR 56/02 - BGHZ 154, 370) seine Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der GbR geändert habe, lasse dies unberücksichtigt, dass es vorliegend - anders als in der BSG-Entscheidung - nicht um Altverbindlichkeiten gehe.
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B
    Soweit der Kläger meine, dass das BSG mit Urteil vom 7.2.2007 (BSGE 98, 89 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 31) im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 7.4.2003 (II ZR 56/02 - BGHZ 154, 370) seine Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der GbR geändert habe, lasse dies unberücksichtigt, dass es vorliegend - anders als in der BSG-Entscheidung - nicht um Altverbindlichkeiten gehe.
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B
    Im Übrigen ist geklärt, dass im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und gleichgelagerten Verfahren Vertrauensschutz nur dann anzuerkennen ist, wenn ein anderer Beteiligter insoweit einen besonderen Vertrauenstatbestand gesetzt hat (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr 18 mwN) ; dies setzt eine auf eine verbindliche Festlegung zielende behördliche Äußerung der Entscheidungs- bzw Kostenträger voraus (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 24 RdNr 19, 21) .
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls die Rechtsfrage schon beantwortet ist, ebenso dann, wenn Rechtsprechung zu dieser Konstellation zwar noch nicht vorliegt, sich aber die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres ergibt (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort s zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f), und schließlich auch dann, wenn kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der vom LSG dazu gegebenen Auslegung bestehen kann, weil sich die Beantwortung bereits ohne Weiteres aus der streitigen Norm selbst ergibt (vgl hierzu BSG Beschluss vom 2.4.2003 - B 6 KA 83/02 B - juris RdNr 4).
  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls die Rechtsfrage schon beantwortet ist, ebenso dann, wenn Rechtsprechung zu dieser Konstellation zwar noch nicht vorliegt, sich aber die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres ergibt (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort s zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f), und schließlich auch dann, wenn kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der vom LSG dazu gegebenen Auslegung bestehen kann, weil sich die Beantwortung bereits ohne Weiteres aus der streitigen Norm selbst ergibt (vgl hierzu BSG Beschluss vom 2.4.2003 - B 6 KA 83/02 B - juris RdNr 4).
  • BSG, 14.08.2000 - B 2 U 86/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einem Maßnahmegesetz

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B
    Diese setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BVerfG , SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14; s auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19 S 34 f; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 30 S 57 f mwN).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B
    Diese setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BVerfG , SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14; s auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19 S 34 f; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 30 S 57 f mwN).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls die Rechtsfrage schon beantwortet ist, ebenso dann, wenn Rechtsprechung zu dieser Konstellation zwar noch nicht vorliegt, sich aber die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres ergibt (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort s zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f), und schließlich auch dann, wenn kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der vom LSG dazu gegebenen Auslegung bestehen kann, weil sich die Beantwortung bereits ohne Weiteres aus der streitigen Norm selbst ergibt (vgl hierzu BSG Beschluss vom 2.4.2003 - B 6 KA 83/02 B - juris RdNr 4).
  • BSG, 16.11.1995 - 11 BAr 117/95

    Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit als Zulassungsgrund für die Revision

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 83/02 B

    Vergütung von Vertragsärzten beim Legen eines Katheters mit ärztlicher

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 27/12 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verordnungsregress - Zusage oder Erklärung an

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Anerkennung von Vertrauensschutz zunächst erfordert, dass ein anderer Beteiligter insoweit einen besonderen Vertrauenstatbestand gesetzt hat (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr 18 mwN <= Rspr zur Aufhebung von Honorarbescheiden>; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 24 RdNr 17; zuletzt BSG Beschluss vom 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B - Juris RdNr 9) .

    Erforderlich ist eine auf eine verbindliche Festlegung zielende behördliche Äußerung der Entscheidungs- bzw Kostenträger (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 24 RdNr 19, 21; BSG Beschluss vom 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B - Juris RdNr 9) .

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2023 - L 4 KA 5/22

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine wiederkehrende

    Auf arztindividuelles Verschulden kommt es im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 SGB V nicht an (BSG, Urteil vom 5. November 2008 - B 6 KA 63/07 R - Rn 28; BSG, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 57/11 B - Rn 9).

    Vertrauensschutz in die Billigung eines Leistungs- und Abrechnungsverhaltens kann allenfalls durch eine explizite quartalsbezogene schriftliche verbindliche Einlassung der Prüfstelle als entscheidender Institution begründet werden (BSG, Urteil vom 5. November 2008 - B 6 KA 63/07 R - Rn 30; BSG, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 57/11 B - Rn 9).

  • SG Marburg, 04.05.2016 - S 16 KA 658/13

    Teilt eine Krankenkasse dem Vertragsarzt schriftlich und unter Bezugnahme auf

    In der Rechtsprechung ist im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfungen die Setzung von Vertrauenstatbeständen gegenüber dem Vertragsarzt grundsätzlich anerkannt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 20.03.2013, B 6 KA 27/12 R und Beschluss vom 14.12.2011, B 6 KA 57/11 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 5 KA 683/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Auslegung der Regelungen einer

    Dies setzt eine auf eine verbindliche Festlegung zielende behördliche Äußerung der Entscheidungs- bzw. Kostenträger voraus (BSG Urt. v. 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 24; s. auch BSG Beschl. v. 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B, juris) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 46/11
    Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und gleichgelagerten Verfahren ist Vertrauensschutz nur dann anzuerkennen, wenn ein anderer Beteiligter insoweit einen besonderen Vertrauenstatbestand gesetzt hat; dies setzt eine auf eine verbindliche Festlegungszielende behördliche Äußerung der Entscheidungs- bzw. Kostenträger voraus (Beschluss des BSG vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 57/11 B, zitiert nach juris, m. w. Nachw.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2018 - L 24 KA 28/17
    Erforderlich ist eine verbindliche behördliche Äußerung (BSG, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 57/11 B mit Bezugnahme auf Urteil vom 6. Mai 2009 - B 6 KA 2/08 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht