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   BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 65/98 R   

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https://dejure.org/1999,3872
BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 65/98 R (https://dejure.org/1999,3872)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1999 - B 6 KA 65/98 R (https://dejure.org/1999,3872)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1999 - B 6 KA 65/98 R (https://dejure.org/1999,3872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Ermächtigungsgrundlage für Qualifikationsvoraussetzungen eines Vertragsarztes - Kernspintomographie - Nachweis der Weiterbildung - Mitgliedschaftsverhältnis zu einer Kassenärztlichen Vereinigung - kein Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Erteilung einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung kernspintomographischer Leistungen - Erfüllung der Voraussetzungen der Kernspintomographie-Vereinbarung - Befähigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Kernspintomographie

  • Judicialis

    SGB V § 135 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 S. 1; SGB V § 135 Abs. 2
    § 135 Abs. 2 S. 1 SGB V ausreichende Ermächtigungsgrundlage für Qualifikationsvoraussetzungen eines Vertragsarztes, Nachweis der Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 97/96

    Anhörung vor Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 65/98 R
    Auf die Revision des Klägers hat das Bundessozialgericht (BSG) den gemäß § 153 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ergangenen Beschluß des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) vom 11. Juni aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen (Urteil vom 17. September 1997 - 6 RKa 97/96 - = BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 4).

    Im vorausgegangenen Revisionsverfahren 6 RKa 97/96 hatte der Kläger gerade als Verfahrensfehler gerügt, daß das Berufungsgericht die von ihm angebotenen Beweise - nämlich die Vernehmung dieser Zeugen zu dem Beweisthema seiner Tätigkeit im M. in H. - nicht erhoben hatte.

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R

    Für die Verpflichtungsklage maßgebender Zeitpunkt,

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 65/98 R
    Der Senat hat es deshalb bereits in seinem Urteil vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R - (nicht veröffentlicht) im Ergebnis als selbstverständlich angesehen, daß die zentrale Bestimmung der Kernspintomographie-Vereinbarung, wonach kernspintomographische Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nur erbringen und abrechnen darf, wer gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung die erforderliche Qualifikation nachgewiesen hat, mit höherrangigem Recht in Einklang steht.
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R

    Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen -

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 65/98 R
    § 135 Abs. 2 Satz 1 SGB V idF des GRG stellt eine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage an die Partner der Bundesmantelverträge dar, Qualifikationsvoraussetzungen für die Erbringung vertragsärztlicher Leistungen zu normieren, und zwar auch solche mit Relevanz für den vertragsärztlichen Zulassungsstatus (vgl für nicht statusrelevante Berufsausübungsregelungen BSGE 82, 55, 59 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 9 S 42, Zytologie-Vereinbarung).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 65/98 R
    Bestimmungen, die den Vertragsarzt von der Erbringung vertragsärztlicher Leistungen ausschließen, können seinen Zulassungsstatus betreffen, sofern es sich um für sein Fachgebiet wesentliche Leistungen handelt (vgl BSGE 78, 91, 93 = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

    Die Anforderungen der KernspinV an die fachliche Qualifikation derjenigen Ärzte, die MRT-Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchführen und abrechnen wollen, sind - wie der Senat in anderem Zusammenhang bereits entschieden hat - rechtmäßig (vgl BSG-Urteile vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 44/96 R -, USK 98123 S 707 ff, und vom 29. September 1999 - B 6 KA 65/98 R -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Bayern, 25.07.2006 - L 5 KR 141/05

    Streit um die Estattung der vollen im Zusammenhang mit privatärztlich

    Es besteht kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (BSG vom 29.09.1999, B 6 KA 65/98 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - L 2 KR 121/04

    Krankenversicherung

    Es besteht kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1999, B 6 KA 65/98 R, USK 99159).
  • LSG Hessen, 27.02.2023 - L 5 R 303/20
    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht nicht (vgl. nur: BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979, 1 BvL 25/77 = BVerfGE 50, 142, 166, juris Rdnr. 59; BSG, Urteil vom 29. September 1999, B 6 KA 65/98 R, juris Rdnr. 19; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. August 2010, L 1 R 175/07, juris Rdnr. 25).
  • SG Marburg, 14.10.2020 - S 4 R 191/18
    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht nicht (vgl. nur: BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979, 1 BvL 25/77 = BVerfGE 50, 142, 166, juris Rdnr. 59; BSG, Urteil vom 29. September 1999, B 6 KA 65/98 R, juris Rdnr. 19; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. August 2010, L 1 R 175/07, juris Rdnr. 25). .
  • SG Mainz, 29.12.2006 - S 6 ER 276/06

    Vertragsarzt - Abrechnung von Abrechnungsziffern ohne Abrechnungsgenehmigung -

    Die Vereinbarung Strahlendiagnostik und -therapie ist von der Ermächtigungsgrundlage des § 135 Abs. 2 SGB V gedeckt; auch ansonsten bestehen keine - insbesondere verfassungsrechtliche - Bedenken gegen deren Rechtmäßig- und damit Gültigkeit (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 65/98 R; Beschluss vom 14.02.1997 - 6 RKa 6/96; BVerfG, Beschluss vom 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 2; SG Marburg, Urteil vom 09.11.2005 - S 12 KA 36/05) Die Erbringung und Abrechnung von Leistungen, für die nach der Vereinbarung Strahlendiagnostik und -therapie eine Genehmigung erforderlich ist, ist damit ausnahmslos nur mit einer solchen Genehmigung zulässig; die rückwirkende Erteilung einer Genehmigung kommt hingegen nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R), und zwar auch dann nicht, wenn die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen vorgelegen haben.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2002 - L 4 KR 18/99
    Aus einer unrichtigen Behandlung kann kein Gleichbehandlungsanspruch hergeleitet werden (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 29. September 1999 - B 6 KA 65/98 R - USK 99159).
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