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   BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 32/02 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16181
BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 32/02 B (https://dejure.org/2003,16181)
BSG, Entscheidung vom 06.02.2003 - B 7 AL 32/02 B (https://dejure.org/2003,16181)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - B 7 AL 32/02 B (https://dejure.org/2003,16181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Arbeitslosenhilfe - Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung - Bedürftigkeit und Schonvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.08.2002 - B 11 AL 120/02 B

    Rüge von Verfahrensmängeln bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 32/02 B
    An Entscheidungsgründen fehlt es nicht schon dann, wenn die Gründe sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft sind (BSG SozR Nr. 79 zu § 128 SGG; Beschluss des 11. Senats des BSG vom 8. August 2002 - B 11 AL 120/02 B).

    Für die in § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG geforderten Entscheidungsgründe reicht es vielmehr aus, wenn mindestens die angewandte Rechtsnorm bezeichnet und angegeben ist, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen ein Tatbestandsmerkmal der genannten Norm vorliegt bzw nicht vorliegt (vgl BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10; BSG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 9 BV 122/97; Beschluss des Senats vom 21. Dezember 1987 - 7 BAr 61/84; sowie zuletzt Beschluss des 11. Senats des BSG vom 8. August 2002 - B 11 AL 120/02 B).

    Damit rügt der Kläger in Wirklichkeit aber nicht das Fehlen von Entscheidungsgründen, sondern nur die seiner Ansicht nach vorliegende Unvollständigkeit und Unrichtigkeit der Gründe (vgl Beschluss des 11. Senats des BSG vom 8. August 2002 - B 11 AL 120/02 B).

  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene

    Auszug aus BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 32/02 B
    Weiterhin weiche das Urteil auch von der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Frage des Schonvermögens bei der Alterssicherung ab (Urteil des 7. Senats vom 22. Oktober 1998 - B 7 AL 118/97 R).

    Aus dem Vorbringen des Klägers erschließt sich schon nicht, mit welchem tragenden Rechtssatz das LSG der Entscheidung des BSG vom 22. Oktober 1998 (BSGE 83, 88) widersprochen haben sollte.

  • BSG, 24.09.1980 - 11 BLw 4/80

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Zulassungsgrund

    Auszug aus BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 32/02 B
    Es kann deshalb dahinstehen, ob das Urteil des LSG noch auf eine zweite Begründung - das Eingreifen der Vermutungsregel des § 10 AlhiV - gestützt ist, zu der die Beschwerde jedenfalls keinen Vortrag enthält (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 38).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 65/95

    Fehlen der Urteilsgründe nach § 551 Nr. 7 ZPO , Beratung des Rehabilitanden im

    Auszug aus BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 32/02 B
    § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG sei nicht erst dann verletzt, wenn überhaupt keine Gründe vorlägen, sondern auch dann, wenn einzelne Ansprüche, Angriffs- oder Verteidigungsmittel im Urteil nicht behandelt worden oder wenn die Erwägungen, die das Gericht in einem entscheidungserheblichen Streitpunkt zum Urteilsausspruch geführt hätten, dem Urteil selbst nicht zu entnehmen seien (Hinweis auf BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10 und BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 19).
  • BSG, 17.12.1997 - 9 BV 122/97

    Entscheidungsgründe im Urteil, Anforderungen an die Richterunterschrift

    Auszug aus BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 32/02 B
    Für die in § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG geforderten Entscheidungsgründe reicht es vielmehr aus, wenn mindestens die angewandte Rechtsnorm bezeichnet und angegeben ist, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen ein Tatbestandsmerkmal der genannten Norm vorliegt bzw nicht vorliegt (vgl BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10; BSG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 9 BV 122/97; Beschluss des Senats vom 21. Dezember 1987 - 7 BAr 61/84; sowie zuletzt Beschluss des 11. Senats des BSG vom 8. August 2002 - B 11 AL 120/02 B).
  • BSG, 21.12.1987 - 7 BAr 61/84
    Auszug aus BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 32/02 B
    Für die in § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG geforderten Entscheidungsgründe reicht es vielmehr aus, wenn mindestens die angewandte Rechtsnorm bezeichnet und angegeben ist, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen ein Tatbestandsmerkmal der genannten Norm vorliegt bzw nicht vorliegt (vgl BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10; BSG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 9 BV 122/97; Beschluss des Senats vom 21. Dezember 1987 - 7 BAr 61/84; sowie zuletzt Beschluss des 11. Senats des BSG vom 8. August 2002 - B 11 AL 120/02 B).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

    Für die in § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG geforderten Entscheidungsgründe reicht es vielmehr aus, wenn mindestens die angewandte Rechtsnorm bezeichnet und angegeben ist, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen ein Tatbestandsmerkmal der genannten Norm vorliegt bzw nicht vorliegt (vgl nur BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10; Beschluss vom 6.2.2003 - B 7 AL 32/02 B, JURIS).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers -

    Letztlich rügt der Kläger vorliegend nur, die Gründe des LSG-Urteils seien sachlich unvollständig, unzureichend und fehlerhaft; darin ist kein Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG zu sehen (BSG, Beschlüsse vom 6. Februar 2003 und 5. August 1999 - B 7 AL 32/02 B und B 2 U 189/98 B).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

    Für die in § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG geforderten Entscheidungsgründe reicht es vielmehr aus, wenn mindestens die angewandte Rechtsnorm bezeichnet und angegeben ist, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen ein Tatbestandsmerkmal der genannten Norm vorliegt bzw nicht vorliegt (vgl nur BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10; Beschluss vom 6.2.2003 - B 7 AL 32/02 B, JURIS).
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