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   BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 103/15 B   

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https://dejure.org/2016,6685
BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 103/15 B (https://dejure.org/2016,6685)
BSG, Entscheidung vom 24.02.2016 - B 8 SO 103/15 B (https://dejure.org/2016,6685)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 103/15 B (https://dejure.org/2016,6685)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 74 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - fehlende Klärungsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Bestattungskosten - Grabpflegekosten - privater Friedhofsbetreiber als Bestattungspflichtiger - landesrechtliche ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - fehlende Klärungsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Bestattungskosten - Grabpflegekosten - privater Friedhofsbetreiber als Bestattungspflichtiger - landesrechtliche ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung

    Auszug aus BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 103/15 B
    Unabhängig davon, dass bereits fraglich erscheint, ob der Kläger überhaupt bestattungspflichtig ist (die Bestattungspflicht juristischer Personen bejahend BVerwGE 120, 111) , ist die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage im Hinblick auf die Senatsentscheidung vom 25.8.2011 (BSGE 109, 61 ff = SozR 4-3500 § 74 Nr. 2) nicht mehr klärungsbedürftig und auch nicht erneut klärungsbedürftig geworden.
  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 103/15 B
    Unabhängig davon, dass bereits fraglich erscheint, ob der Kläger überhaupt bestattungspflichtig ist (die Bestattungspflicht juristischer Personen bejahend BVerwGE 120, 111) , ist die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage im Hinblick auf die Senatsentscheidung vom 25.8.2011 (BSGE 109, 61 ff = SozR 4-3500 § 74 Nr. 2) nicht mehr klärungsbedürftig und auch nicht erneut klärungsbedürftig geworden.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2019 - L 2 SO 2529/18

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Erforderlichkeit - Unzumutbarkeit der

    Von der Sozialhilfe seien daher nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (mit Hinweis auf Beschluss des BSG vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 103/15 B - Juris Rdnr. 6 und Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 20/10 R - Juris Rdnr. 20) deshalb nur die Kosten, die unmittelbar der Bestattung unter Einschluss der ersten Grabherrichtung dienten oder mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden seien.

    Von der Sozialhilfe zu übernehmen sind nach der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 103/15 B - Juris Rdnr. 6 und Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 20/10 R - Juris Rdnr. 20) deshalb nur die Kosten, die unmittelbar der Bestattung unter Einschluss der ersten Grabherrichtung dienen oder mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden sind.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2022 - L 2 SO 1679/19

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - erforderliche Kosten - Individualisierung der

    Von der Sozialhilfe zu übernehmen sind nach der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 24.02.2016 - B 8 SO 103/15 B - juris Rn. 6 und Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R - juris Rn. 20) deshalb nur die Kosten, die unmittelbar der Bestattung unter Einschluss der ersten Grabherrichtung dienen oder mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden sind.
  • BSG, 19.01.2017 - B 8 SO 82/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verwerfung wegen

    Soweit es um die Übernahme von Bestattungskosten als originäre Sozialhilfe zugunsten der Klägerin geht, ergibt sich dies aus § 183 Satz 1 SGG (vgl: BSG, Beschluss vom 24.2.2016 - B 8 SO 103/15 B; BSG, Beschluss vom 8.10.2010 - B 8 SO 49/10 B) ; über § 183 Satz 3 SGG gilt die Privilegierung auch für den als Rechtsnachfolgerin geltend gemachten Anspruch auf Hilfe zur Pflege; insofern genügt es für die Anwendung des Satzes 1, dass die Möglichkeit für eine Sonderrechtsnachfolge nach § 56 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) besteht (vgl: BSGE 106, 264 ff RdNr 18 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2 mwN; BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 8) .
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3140/14
    Bestattungskosten sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur die Kosten, die unmittelbar der Bestattung (unter Einschluss der ersten Grabherrichtung) dienen bzw. mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden sind, nicht jedoch solche Maßnahmen, die nur anlässlich des Todes entstehen, also nicht final auf die Bestattung selbst ausgerichtet sind (BSGE 109, 61 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 2 (jeweils Rdnr. 20); BSG, Beschluss vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 103/15 B - (juris Rdnr. 6)).
  • SG Heilbronn, 07.06.2022 - S 2 SO 236/21

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Vermögenseinsatz -

    Zwar gehören Grabpflegekosten nicht zu den Kosten der Bestattung iSv § 74 SGB XII (BSG 25.08.2011, B 8 SO 20/10 R, SozR 4-3500 § 74 Nr. 2; BSG 24.02.2016, B 8 SO 103/15 B), jedoch ist dem Wunsch des Menschen, für die Zeit nach seinem Tod auch durch eine angemessene Grabpflege vorzusorgen, Rechnung zu tragen, so dass die entsprechenden Vorsorgebeträge über die Härtefallregelung geschützt sind (BSG 18.03.2008, B 8/9b SO 9/06 R, aaO).
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