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   BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R   

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https://dejure.org/2004,5584
BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R (https://dejure.org/2004,5584)
BSG, Entscheidung vom 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R (https://dejure.org/2004,5584)
BSG, Entscheidung vom 11. November 2004 - B 9 SB 1/03 R (https://dejure.org/2004,5584)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Verfahrensmangel - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - Einholung eines weiteren Gutachtens - richterliche Sachkunde auf medizinischem Gebiet

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Verfahrensmangel - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - Einholung eines weiteren Gutachtens - richterliche Sachkunde auf medizinischem Gebiet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer wesentlichen Änderung bei Erhöhung oder Herabsetzung des Grads der Behinderung (GdB) um mindestens 10; Zugrundlegung der AHP (Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz) bei der ...

  • Judicialis

    SGG § 103; ; SGG § 164 Abs 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 103 SGG , GdB-Feststellung durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (189)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, bedingt allein die Änderung der Umschreibung des Behinderungsbegriffs in § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB IX, der nunmehr ausdrücklich auf die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft abstellt, gegenüber § 3 Abs. 1 SchwbG, bei dem es nach dem Gesetzeswortlaut zur GdB-Feststellung allgemein auf die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen ankam, keine grundlegende Neuorientierung bei der Bewertung des GdB (vgl BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2; unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung: BSGE 62, 209, 211 = SozR 3870 § 3 Nr. 26, S 82 f).

    Bei der Feststellung des GdB sind im Interesse der gleichmäßigen Beurteilung der Behinderungen die AHP (Änderungen durch die 2004 neu erschienenen AHP haben sich insoweit nicht ergeben) zu Grunde zu legen, bei denen es sich nach der Rechtsprechung um antizipierte Sachverständigengutachten handelt und die wie untergesetzliche Normen anzuwenden sind (vgl BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2).

  • BSG, 09.03.1988 - 9a RVs 14/86

    Schwerbehinderteneigenschaft - MdE - GdB - Gesamtbeurteilung - richterliche

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R
    Es ist richterliche Aufgabe, die Überzeugungskraft einzelner Umstände und Beweismittel zu bewerten und den maßgeblichen GdB, der sich aus einer Zusammenschau der Auswirkungen aller Funktionsbeeinträchtigungen ergibt, nicht nach starren Beweisregeln, sondern auf Grund richterlicher Erfahrung unter Hinzuziehung der Sachverständigengutachten sowie der AHP in freier richterlicher Beweiswürdigung festzulegen (vgl Urteil des Senats vom 9. März 1988 - 9/9a RVs 14/86, JURIS unter Bezugnahme auf BSGE 41, 99 = SozR 2200 § 581 Nr. 5; BSG SozR 3870 § 3 Nr. 4, 5 und SozR 3-3870 § 4 Nr. 1).

    Will das Tatsachengericht von den medizinischen Feststellungen und Einschätzungen eines Sachverständigen abweichen, bedarf es jedoch einer eindeutigen Aussage darüber, aus welchem Grund die Abweichung erfolgt, welche Kompetenz dem LSG für seine auf medizinischem Gebiet liegende Beurteilung zukommt und worauf diese medizinische Sachkunde beruht (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl nur Urteil vom 9. März 1988 - 9/9a RVs 14/86, JURIS).

  • BSG, 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R

    Beschädigtenrente, Erhöhungsverbot bei Gesamt-MdE/GdB Erhöhung

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R
    Der im Verfügungssatz des Bescheides festzustellende GdB ist Ergebnis einer Gesamtwürdigung der Auswirkungen der verschiedenen Teilhabebeeinträchtigungen, unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander (vgl AHP 1996 und 2004, RdNr 19, S 33, 24; s auch BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 9; SozR 3-3870 § 4 Nr. 28; BSGE 81, 50 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7).
  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93

    Feststellung des Gesamt-GdB

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R
    Der im Verfügungssatz des Bescheides festzustellende GdB ist Ergebnis einer Gesamtwürdigung der Auswirkungen der verschiedenen Teilhabebeeinträchtigungen, unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander (vgl AHP 1996 und 2004, RdNr 19, S 33, 24; s auch BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 9; SozR 3-3870 § 4 Nr. 28; BSGE 81, 50 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7).
  • BSG, 09.10.1987 - 9a RVs 5/86

    Behindertenbegriff - Rechtsänderung vor Einlegung der Revision -

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, bedingt allein die Änderung der Umschreibung des Behinderungsbegriffs in § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB IX, der nunmehr ausdrücklich auf die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft abstellt, gegenüber § 3 Abs. 1 SchwbG, bei dem es nach dem Gesetzeswortlaut zur GdB-Feststellung allgemein auf die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen ankam, keine grundlegende Neuorientierung bei der Bewertung des GdB (vgl BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2; unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung: BSGE 62, 209, 211 = SozR 3870 § 3 Nr. 26, S 82 f).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B

    Verfahrensmängel bei Sachverständigengutachten

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R
    Eigenen medizinischen Sachverstand hat das LSG nicht dargelegt; solcher wäre ohne eigene Anamnese und Untersuchung im Fall einer psychiatrischen Diagnosestellung auch nicht ausreichend gewesen (vgl hierzu BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1).
  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R
    Es ist richterliche Aufgabe, die Überzeugungskraft einzelner Umstände und Beweismittel zu bewerten und den maßgeblichen GdB, der sich aus einer Zusammenschau der Auswirkungen aller Funktionsbeeinträchtigungen ergibt, nicht nach starren Beweisregeln, sondern auf Grund richterlicher Erfahrung unter Hinzuziehung der Sachverständigengutachten sowie der AHP in freier richterlicher Beweiswürdigung festzulegen (vgl Urteil des Senats vom 9. März 1988 - 9/9a RVs 14/86, JURIS unter Bezugnahme auf BSGE 41, 99 = SozR 2200 § 581 Nr. 5; BSG SozR 3870 § 3 Nr. 4, 5 und SozR 3-3870 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R
    Der im Verfügungssatz des Bescheides festzustellende GdB ist Ergebnis einer Gesamtwürdigung der Auswirkungen der verschiedenen Teilhabebeeinträchtigungen, unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander (vgl AHP 1996 und 2004, RdNr 19, S 33, 24; s auch BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 9; SozR 3-3870 § 4 Nr. 28; BSGE 81, 50 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7).
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R
    Von einer solchen ist im vorliegenden Zusammenhang ua bei einer Änderung im Gesundheitszustand des Antragstellers auszugehen, wenn aus dieser die Erhöhung oder Herabsetzung des GdB um wenigstens 10 folgt (vgl BSGE 82, 176 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 24).
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92

    Verböserungsverbot - Verbot der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R
    Das Gericht hat vielmehr in eigener Verantwortung und in nachvollziehbar darzulegender Weise die Höhe des GdB zu bestimmen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 5).
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Anderenfalls läge ein Verstoß gegen die Grenzen freier Beweiswürdigung vor (vgl BSG Beschluss vom 13.9.2005 - B 2 U 365/04 B - juris RdNr 8 f; BSG Urteil vom 1.3.1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117 - juris RdNr 12 mwN; BSG Urteil vom 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R - juris RdNr 17 f; BSG Urteil vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 - juris RdNr 62, 63) .
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 6/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Feststellungsbescheid -

    Von einer solchen Änderung ist im vorliegenden Zusammenhang bei einer Verschlechterung im Gesundheitszustand des Klägers auszugehen, wenn aus dieser die Erhöhung des Gesamt-GdB um wenigstens 10 folgt (vgl BSG Urteil vom 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R - juris RdNr 12) .
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Von einer solchen ist im vorliegenden Zusammenhang bei einer Änderung im Gesundheitszustand des Klägers auszugehen, wenn aus dieser die Erhöhung oder Herabsetzung des Gesamt-GdB um wenigstens 10 folgt (vgl BSG Urteil vom 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R - Juris RdNr 12) , während das Hinzutreten weiterer Funktionsstörungen mit einem Einzel-GdB von 10 regelmäßig ohne Auswirkung auf den Gesamt-GdB bleibt (BSG Urteil vom 24.6.1998 - B 9 SB 18/97 R - Juris) .
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