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   BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 24/18 B   

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https://dejure.org/2018,30565
BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 24/18 B (https://dejure.org/2018,30565)
BSG, Entscheidung vom 27.08.2018 - B 9 SB 24/18 B (https://dejure.org/2018,30565)
BSG, Entscheidung vom 27. August 2018 - B 9 SB 24/18 B (https://dejure.org/2018,30565)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen B - Begleitperson - regelmäßiger Hilfebedarf im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel - Kleinkind - Beurteilung nach gleichen Kriterien wie ...

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Zulässigkeit der Beurteilung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Erteilung des Merkzeichens B für Kinder im ...

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen B - Begleitperson - regelmäßiger Hilfebedarf im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel - Kleinkind - Beurteilung nach gleichen Kriterien wie ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Zuerkennung des Merkzeichens B

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen B - Begleitperson - regelmäßiger Hilfebedarf im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel - Kleinkind - Beurteilung nach gleichen Kriterien wie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95

    Zweck des Nachteilsausgleichs RF, Altersgrenze

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 24/18 B
    Anlass hierzu hätte aber schon deshalb bestanden, weil das LSG in dem angefochtenen Urteil ausdrücklich auf das Senatsurteil vom 12.2.1997 (9 RVs 1/95 - BSGE 80, 97 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 18) Bezug genommen hat.

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die festgestellten Gesundheitsstörungen bei Erwachsenen die Zuerkennung der genannten Nachteilsausgleiche rechtfertigen würden (vgl BSG, aaO, BSGE 80, 97, 99 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 18 S 72 f).

    Darüber hinaus fehlt es aber auch an der Darstellung des Bedeutungsgehalts der in Frage stehenden Regelung in Teil D Nr. 2a der Anlage zur VersMedV und der Erörterung der Sachgründe ihrer jeweiligen Ausgestaltung, wie sie sich unter anderem auch aus der Entscheidung des BSG vom 12.2.1997 (aaO) ergibt.

  • BSG, 29.03.2012 - B 14 AS 251/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiordnung eines Notanwalts - Aussichtslosigkeit

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 24/18 B
    Eine allgemeine Überprüfung des Rechtsstreits in dem Sinne, ob das LSG in der Sache richtig entschieden hat, ist im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zulässig und kann daher nicht deren Erfolgsaussichten begründen (vgl BSG Beschluss vom 29.3.2012 - B 14 AS 251/11 B - SozR 4-1750 § 78b Nr. 1 RdNr 5 f mwN).
  • BSG, 29.05.2018 - B 8 SO 5/18 B

    Versagung von Leistungen nach dem SGB XII wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 24/18 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das BSG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich bedeutsam herausgestellten Rechtsfrage ergeben (vgl BSG Beschluss vom 29.5.2018 - B 8 SO 5/18 B - Juris RdNr 9 mwN).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 24/18 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl zum Ganzen: BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 14.09.2017 - B 5 R 258/17 B

    Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 24/18 B
    Deshalb muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG zu dem geltend gemachten Problemkreis substantiiert vorgetragen werden, dass das BSG zu diesem Fragenbereich noch keine Entscheidung gefällt oder durch die schon vorliegenden Urteile die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet hat (stRspr, zB BSG Beschluss vom 14.9.2017 - B 5 R 258/17 B - Juris RdNr 10).
  • BSG, 18.11.2021 - B 9 SB 34/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das BSG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon ein oder mehrere Entscheidungen des BSG ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich bedeutsam herausgestellten Rechtsfrage ergeben (vgl BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 24/18 B - juris RdNr 6 mwN) .

    Darüber hinaus fehlt es an einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den rechtlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens B und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BSG (vgl BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 24/18 B - juris RdNr 7; BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 9 SB 4/02 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 12.11.1996 - 9 RVs 5/95 - BSGE 79, 223, 231 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 57 S 135 - juris 28) .

  • BSG, 27.08.2020 - B 9 SB 4/20 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Die Beschwerdebegründung zeigt schon nicht auf, wieso die von ihr zitierten Beschlüsse des Ärztlichen Sachverständigenbeirats, die dort kumulative Aufzählung der streitigen Abgrenzungskriterien und die hieran anknüpfende und von ihr ebenfalls zitierte Senatsrechtsprechung (Urteil vom 23.4.2009 - B 9 VG 1/08 R - RdNr 43) nicht bereits ausreichend Anhaltspunkte zur Beurteilung der von ihr herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl zB Senatsbeschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 24/18 B - RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 01.06.2022 - B 9 SB 6/22 B

    Aberkennung der Nachteilsausgleiche "B" und "H"; Grundsatzrüge im

    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das BSG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich bedeutsam herausgestellten Rechtsfrage ergeben (stRspr; zB BSG Beschluss vom 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 24/18 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 29.5.2018 - B 8 SO 5/18 B - juris RdNr 9 mwN) .

    Eine allgemeine Überprüfung des Rechtsstreits in dem Sinne, ob das LSG in der Sache richtig entschieden hat, ist im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zulässig und kann daher nicht deren Erfolgsaussichten begründen ( BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 24/18 B - juris RdNr 7 mwN) .

  • BSG, 05.12.2022 - B 9 V 30/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Eine allgemeine Überprüfung des Rechtsstreits in dem Sinne, ob das LSG in der Sache richtig entschieden hat, ist im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zulässig und kann daher nicht deren Erfolgsaussichten begründen (vgl stRspr; BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 24/18 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 12.12.2022 - B 9 V 19/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ermöglicht keine allgemeine Überprüfung des Rechtsstreits in dem Sinne, ob das LSG in der Sache richtig entschieden hat (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 24/18 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 18.09.2023 - B 9 SB 11/23 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das BSG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich bedeutsam herausgestellten Rechtsfrage ergeben (stRspr; zB BSG Beschluss vom 1.7.2022 - B 9 SB 6/22 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 24/18 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 29.5.2018 - B 8 SO 5/18 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 04.04.2023 - B 9 SB 1/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Soweit die Klägerin mit ihrem Vorbringen zum Ausdruck bringen will, dass die Entscheidung des LSG fehlerhaft sei, übersieht sie, dass das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde keine allgemeine Überprüfung des Rechtsstreits in dem Sinne erlaubt, ob das LSG in der Sache richtig entschieden hat (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 18.1.2023 - B 9 V 29/22 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 24/18 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 18.01.2023 - B 9 V 29/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Ohnehin erlaubt das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde aber auch keine allgemeine Überprüfung des Rechtsstreits in dem Sinne, ob das LSG in der Sache richtig entschieden hat (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 24/18 B - juris RdNr 7 mwN) .
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