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   BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B   

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BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B (https://dejure.org/2020,22177)
BSG, Entscheidung vom 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B (https://dejure.org/2020,22177)
BSG, Entscheidung vom 05. Juni 2020 - B 9 SB 87/19 B (https://dejure.org/2020,22177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Beschränkung des Mindest-GdB von 80 auf mobilitätsbezogene Beeinträchtigungen - keine Klärungsfähigkeit bei fehlender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Beschränkung des Mindest-GdB von 80 auf mobilitätsbezogene Beeinträchtigungen - keine Klärungsfähigkeit bei fehlender ...

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 21.08.2017 - B 9 SB 3/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B
    Hierauf kann jedoch eine Grundsatzrüge nicht gestützt werden (vgl Senatsbeschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 3/17 B - juris RdNr 13) .
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Auszug aus BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B
    Soweit der Kläger eine Divergenz darin zu sehen meint, dass die Entscheidung des LSG im Widerspruch zu den Entscheidungen des Senats vom 10.12.2002 (B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1) und vom 16.3.2016 (B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22) stehe, weil es die in dieser Rechtsprechung aufgestellten Rechtsgrundsätze missachtet habe, fehlt es bereits an der Benennung von divergierenden abstrakten Rechtssätzen aus dem angefochtenen Berufungsurteil und den zitierten Entscheidungen des Senats.
  • BSG, 08.05.2017 - B 9 V 78/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B
    Die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde weder unmittelbar noch mittelbar angegriffen werden (Senatsbeschluss vom 8.5.2017 - B 9 V 78/16 B - juris RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 31.07.2017 - B 13 R 140/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das BSG die höchstrichterliche Rechtsprechung im Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 13 R 140/17 B - juris RdNr 12 f) .
  • BSG, 10.09.2018 - B 9 SB 40/18 B

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (zum Ganzen vgl Senatsbeschluss vom 10.9.2018 - B 9 SB 40/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 2.5.2017 - B 5 R 401/16 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B
    Soweit der Kläger eine Divergenz darin zu sehen meint, dass die Entscheidung des LSG im Widerspruch zu den Entscheidungen des Senats vom 10.12.2002 (B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1) und vom 16.3.2016 (B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22) stehe, weil es die in dieser Rechtsprechung aufgestellten Rechtsgrundsätze missachtet habe, fehlt es bereits an der Benennung von divergierenden abstrakten Rechtssätzen aus dem angefochtenen Berufungsurteil und den zitierten Entscheidungen des Senats.
  • BSG, 16.03.2017 - B 13 R 390/16 B

    Erstattung von Übergangsgeld; Zeitliche Kongruenz beim Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B
    Allein die - behauptete - Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall - zB aufgrund der Nichtbeachtung oder fehlerhaften Anwendung höchstrichterlicher Rechtsprechung - rechtfertigt die Zulassung wegen Divergenz nicht (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 16.3.2017 - B 13 R 390/16 B - juris RdNr 16) .
  • BSG, 14.09.2017 - B 5 R 258/17 B

    Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B
    Auch dann gilt eine Rechtsfrage als höchstrichterlich geklärt (stRspr; zB BSG Beschluss vom 14.9.2017 - B 5 R 258/17 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 02.05.2017 - B 5 R 401/16 B

    Höhere Altersrente; Grundsatzrüge; Über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung

    Auszug aus BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (zum Ganzen vgl Senatsbeschluss vom 10.9.2018 - B 9 SB 40/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 2.5.2017 - B 5 R 401/16 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 26.10.2020 - B 9 BL 2/20 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Hierauf kann jedoch eine Grundsatzrüge nicht gestützt werden (vgl Senatsbeschluss vom 5.6.2020 - B 9 SB 87/19 B - juris RdNr 9; Senatsbeschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 3/17 B - juris RdNr 13) .
  • BSG, 18.10.2023 - B 9 V 9/23 B
    Letzteres ist auch dann der Fall, wenn das Revisionsgericht darüber zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr; zB BSG Beschluss vom 7.11.2022 - B 9 V 28/22 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 5.6.2020 - B 9 SB 87/19 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 18.02.2021 - B 9 SB 31/20 B

    Rückwirkende Feststellung eines Grades der Behinderung

    Darüber hinaus verlangt der Zulassungsgrund der Divergenz, dass die angefochtene Entscheidung auf der Abweichung beruht (vgl Senatsbeschluss vom 5.6.2020 - B 9 SB 87/19 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im

    Allein die - behauptete - Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall - zB aufgrund der Nichtbeachtung oder fehlerhaften Anwendung höchstrichterlicher Rechtsprechung - rechtfertigt die Zulassung wegen Divergenz nicht (stRspr; zB BSG Beschluss vom 5.6.2020 - B 9 SB 87/19 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 16.3.2017 - B 13 R 390/16 B - juris RdNr 16) .
  • BSG, 07.11.2022 - B 9 V 28/22 B

    Leistungen nach dem OEG Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Als bereits höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht oder das BVerfG darüber zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr; zB BSG Beschluss vom 5.6.2020 - B 9 SB 87/19 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 - juris RdNr 7) .
  • BSG, 21.12.2021 - B 9 V 34/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Als bereits höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das BSG bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG Beschluss vom 5.6.2020 - B 9 SB 87/19 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 - juris RdNr 7) .
  • BSG, 26.04.2022 - B 9 V 39/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales

    Als bereits höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht oder das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG Beschluss vom 5.6.2020 - B 9 SB 87/19 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 - juris RdNr 7) .
  • BSG, 22.12.2021 - B 9 SB 56/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Denn als bereits höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das BSG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 5.6.2020 - B 9 SB 87/19 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 - juris RdNr 7) .
  • BSG, 31.01.2022 - B 9 BL 3/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Hierauf kann eine Grundsatzrüge nicht gestützt werden (vgl BSG Beschluss vom 26.10.2020 - B 9 BL 2/20 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 5.6.2020 - B 9 SB 87/19 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 06.07.2022 - B 10 EG 2/22 B

    Rückforderung von Elterngeld Plus; Grundsatzrüge im

    Als bereits höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht oder das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr; zB BSG Beschluss vom 5.6.2020 - B 9 SB 87/19 B juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § Nr. 8 - juris RdNr 7) .
  • BSG, 07.07.2022 - B 9 V 2/22 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22

    Arbeitsförderung - Forderungseinzug im Auftrag des Grundsicherungsträgers -

  • BSG, 11.08.2021 - B 9 SB 70/20 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Begriff der Abweichung

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