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   BSG, 05.03.2015 - B 9 V 57/14 B   

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https://dejure.org/2015,5736
BSG, 05.03.2015 - B 9 V 57/14 B (https://dejure.org/2015,5736)
BSG, Entscheidung vom 05.03.2015 - B 9 V 57/14 B (https://dejure.org/2015,5736)
BSG, Entscheidung vom 05. März 2015 - B 9 V 57/14 B (https://dejure.org/2015,5736)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei inzwischen geheiltem

    Auszug aus BSG, 05.03.2015 - B 9 V 57/14 B
    Insoweit hat das LSG in dem hier angefochtenen Urteil auch zu Recht auf den Senatsbeschluss vom 1.8.2000 (B 9 SB 24/00 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 29, Juris RdNr 3 und 4) verwiesen, wonach im Falle der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs noch am Terminstag aufgrund mündlicher Verhandlung in der Hauptsache in unveränderter Besetzung mündlich verhandelt und entschieden werden kann.

    Ein solcher, in der mündlichen Verhandlung verkündeter Beschluss wird mit der Verkündung existent und wirksam (vgl Beschluss vom 1.8.2000, aaO; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 142 RdNr 3c, § 135 RdNr 3, § 132 RdNr 1a und § 125 RdNr 4).

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 05.03.2015 - B 9 V 57/14 B
    Die Rüge fehlerhafter Besetzung des Berufungsgerichts bei Erlass des angefochtenen Urteils kann im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde zwar ausnahmsweise darauf gestützt werden, die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs beruhe auf willkürlichen Erwägungen oder habe Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkannt (BSG Beschluss vom 2.11.2007 - B 1 KR 72/07 B - SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 05.03.2015 - B 9 V 57/14 B
    Der umfangreiche Vortrag des Klägers zu seinen Versorgungsleiden und deren seiner Ansicht nach unrichtigen Festsetzung durch die Versorgungsverwaltung und die Gerichte betrifft lediglich die Rechtsanwendung im Einzelfall, die nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12

    Keine Erstattung von Kosten für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel

    Auszug aus BSG, 05.03.2015 - B 9 V 57/14 B
    L 15 VK 6/12 (Bayerisches LSG).
  • BSG, 15.09.2014 - B 9 SB 42/14 B
    Auszug aus BSG, 05.03.2015 - B 9 V 57/14 B
    Eine solche Rügemöglichkeit ist hier nicht zu erkennen (s auch Beschluss des erkennenden Senats den Kläger betreffend vom 15.9.2014 - B 9 SB 42/14 B).
  • BSG, 13.07.2017 - B 10 ÜG 3/17 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 10 ÜG 1/17 - v. 13.07.2017

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat das BSG mit Beschluss vom 5.3.2015 als unzulässig verworfen (B 9 V 57/14 B).
  • LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/15

    Befangenheitsantrag im Wege der Anhörungsrüge

    Davon kann vorliegend zweifelsfrei nicht ausgegangen werden, wie dem in Sachen des Klägers ergangenen Beschluss des BSG vom 05.03.2015, Az.: B 9 V 57/14 B, zu entnehmen ist.
  • LSG Bayern, 20.08.2015 - L 15 VK 6/15

    Keine Anhörungsrüge gegen einen Befangenheitsbeschluss nach Entscheidung in der

    Davon kann vorliegend zweifelsfrei nicht ausgegangen werden, wie dem in Sachen des Klägers ergangenen Beschluss des BSG vom 05.03.2015, Az.: B 9 V 57/14 B, zu entnehmen ist.
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