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   BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 24/16 R   

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https://dejure.org/2017,38491
BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 24/16 R (https://dejure.org/2017,38491)
BSG, Entscheidung vom 12.10.2017 - B 11 AL 24/16 R (https://dejure.org/2017,38491)
BSG, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - B 11 AL 24/16 R (https://dejure.org/2017,38491)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 S 1 SGB 3, § 35 Abs 2 S 1 SGB 3, § 37 Abs 1 SGB 3, Art 12 Abs 1 GG
    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit - arbeitsuchender Künstler - Anspruch auf Aufnahme in die Vermittlungskartei der ZAV-Künstlervermittlung Schauspiel/Bühne - Ermessensreduzierung auf Null - Berufsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufnahme in die spezielle Vermittlungskartei für Schauspieler der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung nach dem SGB III nach der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung an einer privaten Filmschauspielschule; Kein Ermessen der Bundesagentur für Arbeit

  • rewis.io

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit - arbeitsuchender Künstler - Anspruch auf Aufnahme in die Vermittlungskartei der ZAV-Künstlervermittlung Schauspiel/Bühne - Ermessensreduzierung auf Null - Berufsfreiheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Aufnahme in die spezielle Vermittlungskartei für Schauspieler der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung nach dem SGB III nach der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung an einer privaten Filmschauspielschule; Kein Ermessen der Bundesagentur für Arbeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Aufnahme in die spezielle Vermittlungskartei für Schauspieler der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung nach dem SGB III nach der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung an einer privaten Filmschauspielschule

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit - arbeitsuchender Künstler - Ermessensentscheidung - Anspruch auf Aufnahme in die Vermittlungskartei der ZAV-Künstlervermittlung Schauspiel/Bühne - Berufsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Schauspieler haben Anspruch auf Aufnahme in Vermittlungskartei der Bundesagentur für Arbeit

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Angelegenheiten des Arbeitsförderungsrechts

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Schauspieler haben gegen Bundesagentur für Arbeit Anspruch auf Aufnahme in Vermittlungskartei

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schauspieler haben Anspruch auf Aufnahme in Vermittlungskartei der Bundesagentur für Arbeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schauspieler haben Anspruch auf Aufnahme in die Vermittlungskartei der Bundesagentur für Arbeit

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Schauspieler haben Anspruch auf Aufnahme in Vermittlungskartei der Bundesagentur für Arbeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufnahmeanspruch in Vermittlungskartei der Bundesagentur für Arbeit - Schauspielern mit Berufsabschluss dürfen Aufnahme nicht verwehrt werden

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anspruch von Schauspielern auf Aufnahme in Vermittlungskartei der Bundesagentur für Arbeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 124, 238
  • NZS 2018, 948
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R

    Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern

    Auszug aus BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 24/16 R
    Hierzu gehören nicht nur die konkreten unmittelbaren Vermittlungsbemühungen, sondern auch Vorbereitungshandlungen wie etwa die Entgegennahme von Arbeitsangeboten und Arbeitsgesuchen (BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 14) .

    Dieses Recht verwirklicht sich grundsätzlich zwar nicht in der Form der Erfüllung eines Rechtsanspruchs auf eine nur allein richtige (gesetzmäßige) Handlung, sondern durch die der Beklagten im Rahmen der Ermessensausübung verbleibenden Wahl der dafür geeignetsten Maßnahme, ggf unter mehreren je für sich jeweils gesetzmäßigen Möglichkeiten (vgl BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5, juris RdNr 30; BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 14) .

    Die Verpflichtung der Beklagten zum Erlass einer bestimmten (Ermessens-)Entscheidung kann aber ausnahmsweise dann bestehen, wenn bezogen auf eine konkrete Vermittlungstätigkeit deren rechtsfehlerfreie Ablehnung ausgeschlossen ist (so - zur vergleichbaren Konstellation des Ausschlusses jeder günstigen Entscheidung - BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 15 mwN; allgemein zur Ermessensreduzierung auf Null Mrozynski, SGB I, 5. Aufl 2014, § 39 RdNr 41) .

    Als Träger öffentlicher Gewalt ist sie dabei - wie der Senat bereits entschieden hat - nach Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht und insbesondere die Wertordnung des GG unmittelbar gebunden (BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 17).

    Zur Verwirklichung der genannten Ziele ist es der Beklagten im Rahmen des ihr zur Seite stehenden Organisationsermessens (vgl dazu BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 14) grundsätzlich zwar gestattet , spezielle Karteien für bestimmte Berufsgruppen zu bilden, wie vorliegend in Gestalt einer Schauspielerkartei der ZAV-Künstlervermittlung.

    Insbesondere unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit, die die berufliche Tätigkeit insgesamt umfasst und Schutz gegen alle berufsbezogenen Regelungen gewährt (Wieland in Dreier, Grundgesetzkommentar Bd 1, 3. Aufl 2013, Art. 12 RdNr 28; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 14. Aufl 2016, Art. 12 RdNr 9 f; vgl auch BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5, juris RdNr 37 f; BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 25), ist es der Beklagten verwehrt, Arbeitsuchende, die einen gleichwertigen Berufsabschluss erworben haben, nicht in eine solche Kartei aufzunehmen.

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84

    Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung

    Auszug aus BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 24/16 R
    Mit diesem aus § 35 SGB III folgenden Auftrag der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung nimmt die Beklagte hoheitliche Aufgaben wahr, deren inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen hat (so zur Vorgängerregelung in § 14 AFG bereits BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5, juris RdNr 29).

    Dieses Recht verwirklicht sich grundsätzlich zwar nicht in der Form der Erfüllung eines Rechtsanspruchs auf eine nur allein richtige (gesetzmäßige) Handlung, sondern durch die der Beklagten im Rahmen der Ermessensausübung verbleibenden Wahl der dafür geeignetsten Maßnahme, ggf unter mehreren je für sich jeweils gesetzmäßigen Möglichkeiten (vgl BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5, juris RdNr 30; BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 14) .

    Insbesondere unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit, die die berufliche Tätigkeit insgesamt umfasst und Schutz gegen alle berufsbezogenen Regelungen gewährt (Wieland in Dreier, Grundgesetzkommentar Bd 1, 3. Aufl 2013, Art. 12 RdNr 28; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 14. Aufl 2016, Art. 12 RdNr 9 f; vgl auch BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5, juris RdNr 37 f; BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 25), ist es der Beklagten verwehrt, Arbeitsuchende, die einen gleichwertigen Berufsabschluss erworben haben, nicht in eine solche Kartei aufzunehmen.

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem Urteil vom 25.7.1985 (7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5) zugrunde lag.

    Die Kontrolle durch die Gerichte wäre im Kontext einer solchen Eignungsfeststellung wegen des Beurteilungsspielraums der Beklagten auf die Frage begrenzt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelte Grenzen beachtet und eingehalten hat, sowie, ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5, juris RdNr 36) .

  • LSG Hessen, 29.09.1986 - L 10 Ar 172/85
    Auszug aus BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 24/16 R
    Allenfalls bei gänzlich ungeeigneten Vermittlungsgesuchen kann von vornherein eine Aufnahme in die ZAV-Künstlerkartei verwehrt werden (so im Fall Hessisches LSG vom 29.9.1986 - L 10 Ar 172/85 - juris) .
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2021 - L 13 AL 1816/17
    Eine derartige Verdichtung des Ermessens liegt vor, wenn jede andere als die begehrte Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre (vgl. st. Rspr. des BSG, u.a. Urteil vom 12.10.2017 - B 11 AL 24/16 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2021 - L 13 R 1599/20
    Eine derartige Verdichtung des Ermessens liegt vor, wenn jede andere als die begehrte Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre (vgl. st. Rspr. des BSG, u.a. Urteil vom 12. Oktober 2017 - B 11 AL 24/16 R -, in juris).
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