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   BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 40/00 R   

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https://dejure.org/2001,6381
BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 40/00 R (https://dejure.org/2001,6381)
BSG, Entscheidung vom 06.09.2001 - B 12 KR 40/00 R (https://dejure.org/2001,6381)
BSG, Entscheidung vom 06. September 2001 - B 12 KR 40/00 R (https://dejure.org/2001,6381)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Einnahmen aus Vermietung

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 40/00 R
    Jedenfalls liegt revisibles Recht vor, weil sich wortgleiche Satzungsregelungen auch bei anderen Krankenkassen finden (vgl zu einer Satzungsvorschrift mit gleichem Wortlaut BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 31 S 139).

    Der Senat hat auf deren Grundlage bereits die Heranziehung von Einkünften aus Kapitalvermögen (BSGE 76, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19) und aus Vermietung (SozR 3-2500 § 240 Nr. 31) als beitragspflichtige Einnahmen gebilligt.

    Es ist dann zu prüfen, ob eine "Brutto"einnahme zur Beitragsbemessung herangezogen werden darf oder ob die mit der Einnahmeerzielung notwendig verbundenen Aufwendungen die beitragspflichtigen Einnahmen mindern (vgl dazu bei Einkünften aus Vermietung SozR 3-2500 § 240 Nr. 31).

    Die Revision kann sich schließlich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß die der Beitragsbemessung unterliegenden Einnahmen aus Arbeitseinkommen und Einkünften aus Vermietung unter Beachtung der Vorgaben des Einkommensteuerrechts festgestellt werden (BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 und BVerfG, Beschluß vom 22. Mai 2001, 1 BvL 4/96, zum Arbeitseinkommen; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 31 zu Einkünften aus Vermietung) und dies deshalb auch für Leibrenten wie die hier zu beurteilende gelten müsse.

    Gleiches gilt für Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des vermieteten Objekts stehen, dh Werbungskosten iS des EStG sind (SozR 3-2500 § 240 Nr. 31).

  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 40/94

    Krankenversicherung; Berücksichtigung einer Berufsunfähigkeitsrente aus der

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 40/00 R
    Gleichfalls Leibrenten sind aber auch Versorgungsbezüge, soweit sie als Renten aus privaten Lebensversicherungsverträgen gezahlt werden, wie etwa Renten der berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen iS des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V (vgl BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 6 für eine Versicherung der Steuerberater) oder Renten der betrieblichen Altersversorgung iS des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V, die von Pensionskassen oder anderen privaten Versicherungsunternehmen gezahlt werden.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht verfassungswidrig (SozR 3-2500 § 229 Nr. 6, 7, 8 und 13).

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 40/00 R
    Die Revision kann sich schließlich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß die der Beitragsbemessung unterliegenden Einnahmen aus Arbeitseinkommen und Einkünften aus Vermietung unter Beachtung der Vorgaben des Einkommensteuerrechts festgestellt werden (BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 und BVerfG, Beschluß vom 22. Mai 2001, 1 BvL 4/96, zum Arbeitseinkommen; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 31 zu Einkünften aus Vermietung) und dies deshalb auch für Leibrenten wie die hier zu beurteilende gelten müsse.

    Grund dafür ist, daß einerseits beim Arbeitseinkommen weder der Umsatz noch die Bruttoeinnahmen unkorrigiert für die Beitragsbemessung herangezogen werden können, weil dann Betriebsausgaben, die mit der Einkunftserzielung zwangsläufig verbunden sind, unberücksichtigt blieben, andererseits aber ein von den Vorschriften des EStG unabhängiges System der Einkommensermittlung bei selbständig Tätigen nicht zur Verfügung steht (BSGE 79, 133, 139 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 S 103/104).

  • BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93

    Krankenversicherung - Freiwillige Versicherung - Beitragspflichtige Einnahmen

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 40/00 R
    Der Senat hat auf deren Grundlage bereits die Heranziehung von Einkünften aus Kapitalvermögen (BSGE 76, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19) und aus Vermietung (SozR 3-2500 § 240 Nr. 31) als beitragspflichtige Einnahmen gebilligt.
  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94

    Beitragspflicht einer Zusatzrente der Deutschen Caritas

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 40/00 R
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß für die versicherungspflichtigen Beschäftigten und Rentner die Beschränkung der Beitragspflicht auf Versorgungsbezüge iS des § 229 SGB V und die Beitragsfreiheit anderer Renten, auch soweit sie auf privatrechtlichen Lebensversicherungsverträgen beruhen, durch hinreichende Gründe gerechtfertigt ist (vgl zuletzt BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 7 S 35, 36 mwN).
  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 17/96

    Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit als berufsständische

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 40/00 R
    Die PKB ist keine berufsständische Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung iS des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V und die von ihr geleistete Rente keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung iS des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V (BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 15).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 40/00 R
    Die Revision kann sich schließlich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß die der Beitragsbemessung unterliegenden Einnahmen aus Arbeitseinkommen und Einkünften aus Vermietung unter Beachtung der Vorgaben des Einkommensteuerrechts festgestellt werden (BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 und BVerfG, Beschluß vom 22. Mai 2001, 1 BvL 4/96, zum Arbeitseinkommen; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 31 zu Einkünften aus Vermietung) und dies deshalb auch für Leibrenten wie die hier zu beurteilende gelten müsse.
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 40/00 R
    Ob der Gesetzgeber im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Rentnerkrankenversicherung vom 15. März 2000 (BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42) künftig eine Angleichung der Beitragsbemessung bei freiwilligen und versicherungspflichtigen Rentnern vornimmt, bleibt abzuwarten.
  • BSG, 25.08.1982 - 12 RK 57/81

    Veräußerungsleibrente; Leibrente gegen Überlassung eines Grundstückes; Einnahme

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 40/00 R
    Deshalb wurde von der Rechtsprechung eine Veräußerungsleibrente zum Teil nicht dem beitragspflichtigen Grundlohn zugerechnet (BSG SozR 2200 § 180 Nr. 12).
  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 28/85

    Beitragsrecht - Ersatzkasse - Beitragsbemessung - Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 40/00 R
    Eine Berufsunfähigkeitsrente aus einem privaten Versicherungsvertrag gehörte dagegen schon unter Geltung des § 180 Abs. 4 RVO mit dem Zahlbetrag zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt, weil sie Arbeitsentgelt ersetzen sollte und auf einer Risikoversicherung beruhte (BSG SozR 2200 § 180 Nr. 32).
  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 16/16 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragspflicht einer auf einer

    Eine Beschränkung der Beitragspflicht auf lebenslang zu gewährende Leibrenten ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus den Urteilen des Senats vom 6.9.2001 (B 12 KR 40/00 R, B 12 KR 5/01 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 - und B 12 KR 14/00 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 41) und 27.1.2010 (B 12 KR 28/08 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 13) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 16 KR 397/14

    Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung

    Das BSG halte es für zulässig, die auch auf einer privaten Vorsorge beruhenden Rentenleistungen mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht zu unterwerfen (Hinweis auf BSG Urteil vom 06.09.2001, B 12 KR 40/00 R - B 12 KR 5/01 R und B 12 KR 14/00 R).

    Die beitragspflichtigen Einnahmen können statt durch eine Aufzählung einzelner Einnahmen grundsätzlich mit einer allgemeinen, generalklauselartigen Regelung erfasst werden (vgl. BSG, Urteil vom 17.03.2010, SozR 4-2500 § 240 Nr. 14 Rn. 18; BSG, Urteil vom 06.09.2001, a.a.O. Rn. 15; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2012 - L 5 KR 109/10, juris Rn. 24).

    Auch wenn es sich um keine Leibrente wie den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG, Urteil vom 06.09.2001, a.a.O. Rn. 19) oder aus einem Lebensversicherungsvertrag (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2007 - 20 U 284/06, juris Rn. 23) handelt, stellt sie eine regelmäßige Versicherungsleistung dar, die dem Versicherten monatlich als Einkommen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zur Verfügung steht.

    Leibrenten sind mit dem Zahlbetrag bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen, weil dieser Betrag die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mitbestimmt (BSG, Urteil vom 06.09.2001, a.a.O. Rn. 20).

    Ein Vergleich mit den beitragspflichtigen Einnahmen der versicherungspflichtigen Mitglieder zeigt, dass Renten grundsätzlich mit dem Zahlbetrag die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds bestimmen (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2001, a.a.O., Rn. 18).

    Wenn bei diesen Renten das Mitglied in Höhe des Zahlbetrags als wirtschaftlich leistungsfähig angesehen wird, kann dies bei sonstigen Renten aus privaten Versicherungsverträgen nicht anders sein (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2001, a.a.O. Rn. 19).

  • BSG, 15.08.2018 - B 12 R 5/17 R

    Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung zur freiwilligen Krankenversicherung

    Die Aufnahme von beitragspflichtigen Sofortrenten in den "Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 17. November 2015" des GKV -Spitzenverbands lasse sich nicht aus der analogen Heranziehung der lediglich Altersrenten betreffenden Urteile des BSG vom 6.9.2001 (B 12 KR 40/00 R und B 12 KR 5/01 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 40) herleiten.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2013 - L 5 KR 65/13

    Direktversicherungsauszahlungen und freiwillige Krankenversicherung

    Im Unterschied zu den beitragspflichtigen Einnahmen Versicherungspflichtiger unterlägen bei freiwilligen Mitgliedern auch die auf einer privaten Vorsorge beruhenden Rentenleistungen mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht (Hinweis auf BSG 6.9.2001 B 12 KR 40/00 R und B 12 KR 5/01 R).
  • SG Gelsenkirchen, 06.02.2014 - S 17 KR 366/13

    Erhebung von Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung aus einer einmaligen

    Dies gilt selbst dann, wenn diese Einkünfte auf freiwilligen Beiträgen zur Alterssicherung beruhen und vom Versicherten allein aufgebracht worden sind (BSG, 06.02.1992, 12 RK 37/91; LSG NRW, 15.06.2000, L 16 KR 4/99) und wie z.B. Altersrenten aus einer Pensionskasse (BSG, 06.09.2001, B 12 KR 40/00 R und B 12 KR 5/01 R) oder auch Unfallrenten aus einem privaten Versicherungsvertrag (BSG, 06.09.2001, B 12 KR 14/00 R), bei Versicherungspflichtigen keine beitragspflichtigen Einnahmen darstellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2002 - L 4 KR 137/99
    Die Rente vom D. ist als Einnahme, die der Kläger zum Lebensunterhalt verbrauchen kann, gem § 17 Abs. 1 der Satzung der Beklagten beitragspflichtig (vgl Urteil des Senats vom 24. Januar 2001, Az.: L 4 KR 173/99, bestätigt durch Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. September 2001 - Az.: B 12 KR 40/00 R - ebenfalls zur Beitragsbemessung einer privaten Rente aus einer Lebensversicherung - noch unveröffentlicht).
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