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   BSG, 25.06.1998 - B 8 KN 3/98 KR   

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https://dejure.org/1998,24113
BSG, 25.06.1998 - B 8 KN 3/98 KR (https://dejure.org/1998,24113)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1998 - B 8 KN 3/98 KR (https://dejure.org/1998,24113)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - B 8 KN 3/98 KR (https://dejure.org/1998,24113)
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Wird zitiert von ... (27)

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

    Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X

    Folglich entsteht der Erstattungsanspruch des dazu berechtigten Leistungsträgers grundsätzlich, sobald dieser seine Leistungen tatsächlich erbracht hat und ihm die entsprechenden Kosten entstanden sind (BSG SozR 2200 § 1504 Nr. 8; BSG Urteil vom 1. April 1993 - 1 RK 16/92 - USK 9334; BSG Urteil vom 28. März 2000 - B 8 KN 3/98 U R - Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 2449/13

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie -

    § 111 SGB X begründet eine von Amts wegen zu beachtende materiell-rechtliche Ausschlussfrist, so dass der Erstattungsanspruch nach Ablauf der Ausschlussfrist untergeht (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 8 KN 3/98 U R - SozR 3-1300 § 111 Nr. 8 - juris Rdnr. 20).
  • BSG, 10.05.2007 - B 10 KR 1/05 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - Unbeachtlichkeit des Fristablaufs bei

    Versäumt der erstattungsberechtigte Leistungsträger die Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X, weil der erstattungspflichtige Leistungsträger schwer gegen seine Pflicht zu enger Zusammenarbeit verstoßen hat, so kann der Fristablauf unbeachtlich sein (Fortentwicklung von BSG vom 28.03.2000 - B 8 KN 3/98 U R = BSGE 86, 78 = SozR 3-1300 § 111 Nr. 8).
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