Rechtsprechung
| BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 53/98 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH - Anwartschaftszeit - österreichische Beschäftigungszeiten eines deutschen Arbeitnehmers - EU-Recht - Sozialversicherungsabkommen
- Judicialis
AFG § 104
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Beitragspflichtige Beschäftigung in Österreich - Erfüllung der nach nationalem (deutschen) Recht erforderlichen Anwartschaftszeit - Mitnahme des Leistungsanspruchs ohne vorherige Arbeitslosmeldung in dem betreffenden Mitgliedsstaat - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EU-Recht, Weitergeltung eines für den Versicherten günstigeren zwischenstaatlichen Abkommens auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 53/98 R
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2000 - C-75/99
- EuGH, 09.11.2000 - C-75/99
Papierfundstellen
- NZA 1999, 644
- NZS 1999, 514
- NZS 514
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- EuGH, 07.02.1991 - C-227/89
Rönfeldt / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 53/98 R
Denn der EuGH hat im Urteil vom 7. Februar 1991 - C-227/91 - (Rönfeld, EuGHE I 1991, 323 = SozR 6030 Art. 48 Nr. 3) ausgesprochen, daß die Art. 48 Abs. 2 und 51 des Vertrages es nicht zulassen, daß Arbeitnehmer Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren, weil in das nationale Recht eingeführte Abkommen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufgrund des Inkrafttretens der EWGV 1408/71 unanwendbar geworden sind. - EuGH, 09.11.1995 - C-475/93
Thévenon und Stadt Speyer-Sozialamt / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz
Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 53/98 R
Im Urteil vom 9. November 1995 - C-475/93 - (Thévenon, EuGHE I 1995, 3813 = SozR 3-6030 Art. 48 Nr. 9) ist in Abgrenzung hierzu klargestellt, daß der vorgenannte Grundsatz nicht für Arbeitnehmer gilt, die ihr Recht auf Freizügigkeit erst nach dem Inkrafttreten der EWGV 1408/71 ausgeübt haben. - EuGH, 09.10.1997 - C-31/96
Naranjo Arjona
Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 53/98 R
Schließlich hat der EuGH in einer weiteren Entscheidung vom 9. Oktober 1997 - C-31/96, C-32/96 und C-33/96 - (Naranjo Arjona ua, EuGHE I 1997, 5501) seine Rechtsprechung dahin präzisiert, daß Vorschriften des zwischenstaatlichen Abkommens, soweit die Voraussetzungen für ihre Weitergeltung vorliegen, auch auf Versicherungszeiten anzuwenden sind, die nach dem Inkrafttreten der EWGV 1408/71 zurückgelegt wurden. - EuGH, 09.10.1997 - C-32/96
Naranjo Arjona - Freizügigkeit
Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 53/98 R
Schließlich hat der EuGH in einer weiteren Entscheidung vom 9. Oktober 1997 - C-31/96, C-32/96 und C-33/96 - (Naranjo Arjona ua, EuGHE I 1997, 5501) seine Rechtsprechung dahin präzisiert, daß Vorschriften des zwischenstaatlichen Abkommens, soweit die Voraussetzungen für ihre Weitergeltung vorliegen, auch auf Versicherungszeiten anzuwenden sind, die nach dem Inkrafttreten der EWGV 1408/71 zurückgelegt wurden. - EuGH - C-227/91 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Kommission / Italien
Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 53/98 R
Denn der EuGH hat im Urteil vom 7. Februar 1991 - C-227/91 - (…Rönfeld, EuGHE I 1991, 323 = SozR 6030 Art. 48 Nr. 3) ausgesprochen, daß die Art. 48 Abs. 2 und 51 des Vertrages es nicht zulassen, daß Arbeitnehmer Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren, weil in das nationale Recht eingeführte Abkommen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufgrund des Inkrafttretens der EWGV 1408/71 unanwendbar geworden sind.
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - L 14 AL 44/17
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Berücksichtigung von …
Entscheidend ist vielmehr, dass die Verdrängung des fortgeltenden Art. 7 Abs. 1 Abkommen Schweiz-Deutschland durch die VO (EG) 883/2004 mit Wirkung zum 1. April 2012 nicht bewirken darf, dass der Klägerin die Rechte und Vergünstigungen genommen werden, die ihr nach dem Abkommen zustehen (vgl. EuGH, Urteil vom 09. November 2000 - C-75/99 "Thelen" -, juris, Rn. 18, dem ein dem hiesigen Rechtsstreit weitgehend identischer Sachverhalt zugrunde lag - wie eine Zusammenschau dieser Entscheidung mit dem Vorlagebeschluss des BSG vom 21. Januar 1999 - B 11 AL 53/98 -, NZS 1999, 514 belegt -, weil in beiden Fällen die für das deutsche Recht geltende Anwartschaftszeit schon vollständig im Beschäftigungsstaat zurückgelegt war, bevor das bilaterale Abkommensrecht von Unionsrecht verdrängt werden sollte).
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