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| BSG, 12.01.2023 - B 12 BA 18/22 B |
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Bezeichnung einer Divergenz
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R
Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur …
Auszug aus BSG, 12.01.2023 - B 12 BA 18/22 B
Hierzu hätte Anlass bestanden, weil in der Senatsrechtsprechung bereits geklärt ist, dass die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit nicht abstrakt für bestimmte Berufs- und Tätigkeitsbilder erfolgt, sondern ein und derselbe Beruf - je nach den konkreten Umständen des individuellen Sachverhalts - entweder in Form der Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird (stRspr;… vgl zB BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - BSGE 128, 191 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, RdNr 18; BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr RdNr ) .Der Regelung des Leistungserbringungsrechts in § 124 Abs. 1 SGB V hat der Senat ausdrücklich keine determinierende Wirkung in Bezug auf das Vorliegen von Beschäftigung beigemessen ( BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 RdNr 28) .
Auch soweit die Klägerin zu 1. den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ) wegen einer Abweichung des LSG von der Entscheidung des BSG vom 24.3.2016 ( B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29) geltend macht, genügt sie nicht den Darlegungsanforderungen.
Außerdem führt sie näher aus, dass bei der vorliegenden Fallkonstellation die in der Entscheidung des BSG vom 24.3.2016 ( B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29) für eine Beschäftigung sprechenden Kriterien ihrer Ansicht nach nicht gegeben seien.
- BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachärztin für Anästhesie, die nach …
Auszug aus BSG, 12.01.2023 - B 12 BA 18/22 B
Hierzu hätte Anlass bestanden, weil in der Senatsrechtsprechung bereits geklärt ist, dass die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit nicht abstrakt für bestimmte Berufs- und Tätigkeitsbilder erfolgt, sondern ein und derselbe Beruf - je nach den konkreten Umständen des individuellen Sachverhalts - entweder in Form der Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird (stRspr; vgl zB BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - BSGE 128, 191 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, RdNr 18;… BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr RdNr ) . - BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
Auszug aus BSG, 12.01.2023 - B 12 BA 18/22 B
Die Bezeichnung einer hinreichend bestimmten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann ( BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - juris RdNr 11 mwN) .
- BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der …
Auszug aus BSG, 12.01.2023 - B 12 BA 18/22 B
Die Klägerin zu 1. hat damit bereits keine Rechtsfragen zur Auslegung oder Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG ) mit höherrangigem Recht ( BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - juris RdNr 11 mwN) formuliert. - BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 12.01.2023 - B 12 BA 18/22 B
Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG , der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und BSG Beschluss vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN) . - BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer …
Auszug aus BSG, 12.01.2023 - B 12 BA 18/22 B
Schließlich ist darzulegen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (vgl BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN) . - BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 12.01.2023 - B 12 BA 18/22 B
Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG , der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und BSG Beschluss vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN) . - BSG, 29.04.2019 - B 12 R 59/18 B
Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers ohne …
Auszug aus BSG, 12.01.2023 - B 12 BA 18/22 B
Mit der Behauptung, das Urteil des LSG sei inhaltlich rechtsfehlerhaft, lässt sich die Zulassung der Revision nicht erreichen (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 29.4.2019 - B 12 R 59/18 B - juris RdNr 14) . - BSG, 01.10.2019 - B 13 R 105/19 B
Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Auszug aus BSG, 12.01.2023 - B 12 BA 18/22 B
Für eine Divergenzrüge reicht aber die Rüge, das LSG habe fehlerhaft das Recht angewendet und eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall missverstanden oder übersehen, nicht aus (vgl BSG Beschluss vom 1.10.2019 - B 13 R 105/19 B - juris RdNr 8 mwN) .
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2025 - L 9 BA 65/23
Sozialversicherungspflicht - Ergotherapeutin - Einbindung in den regulatorischen …
Es sei mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unvereinbar (Verweis auf BSG, Beschluss vom 12. Januar 2023, B 12 BA 18/22 B).Insbesondere kann nicht angenommen werden, dass bereits hierdurch dem Zulassungsinhaber eine entscheidende Weisungs- und Entscheidungsbefugnis zukommt und die tätig werdenden Personen in eine vorgegebene Arbeitsorganisation notwendig eingegliedert sind (vgl. zum Ganzen BSG…, Urteil vom 24. März 2016, B 12 KR 20/14 R, zitiert nach juris, Rn. 26 ff.;… BSG, Beschlüsse vom 8. April 2024, B 12 R 4/23 B, zitiert nach juris, Rn. 10, vom 12. Januar 2023, B 12 BA 18/22 B, zitiert nach juris, Rn. 8, …und vom 12. Januar 2022, B 12 R 26/21 B, zitiert nach juris, Rn. 11; vgl. auch LSG Hessen…, Urteil vom 25. Juli 2024, L 1 BA 31/23, zitiert nach juris, Rn. 56, wonach die Tätigkeit von Physiotherapeuten ohne Zulassung als Leistungserbringer dann als selbständige Tätigkeit zu bewerten ist, wenn gewichtige Indizien für eine Selbständigkeit vorliegen).
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