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Rechtsprechung
   BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1660
BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R (https://dejure.org/2001,1660)
BSG, Entscheidung vom 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R (https://dejure.org/2001,1660)
BSG, Entscheidung vom 06. September 2001 - B 12 KR 14/00 R (https://dejure.org/2001,1660)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen - private Unfallrente - Verletztenrente - Grundrente

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Krankenversicherung; Beitragspflicht von privaten Unfallversicherungsrenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 371 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 5/01 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Ertragsanteil - …

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R
    Unter der Geltung des § 240 SGB V (ab 1989) sind nunmehr Versicherungsrenten als "Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können", bei freiwilligen Mitgliedern allgemein beitragspflichtig, denn der Zahlbetrag dieser Renten bestimmt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds iS des § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V (Urteil vom 6. September 2001 - B 12 KR 5/01 R, zur Veröffentlichung in SozR 3 vorgesehen).

    Eine Aufzählung einzelner privater Rentenarten in der Satzung ist nicht notwendig (vgl Urteil vom 6. September 2001 - B 12 KR 5/01 R).

  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beiträge zur sozialen …

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R
    Der Senat hat die Beitragsfreiheit deshalb selbst bei zweckgerichteten Sozialleistungen nur noch für die Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) anerkannt (…vgl dazu BSGE 71, 237 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 12 S 48), für die Mehrbedarfszuschläge nach § 22 Abs. 1 Satz 2 und § 23 BSHG jedoch verneint (BSGE 87, 228, 235 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 34 S 162 f).

    Auch das Wohngeld sieht der Senat nunmehr als eine Einnahme an, die jedenfalls kraft Satzung der Beitragsbemessung unterworfen werden kann (BSGE 87, 228, 237 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 34 S 165).

  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 7/85

    Beitragsrecht der Ersatzkassen - Unfallbedingter Mehrausfall - Beitragssatzung - …

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R
    Sie blieben bei freiwillig Versicherten in der Höhe beitragsfrei, die der Grundrente nach dem BVG für die vergleichbare MdE entsprach (BSGE 60, 128 = SozR 2200 § 180 Nr. 31 und SozR 3-2200 § 511 Nr. 1).

    Diese Rechtsprechung, die Ersatzkassenmitglieder betraf, beruhte auf der Auslegung der "Einnahmen zum Lebensunterhalt" iS des § 180 Abs. 4 RVO und der entsprechenden Satzungsregelung einer Ersatzkasse (BSGE 60, 128, 132 = SozR 2200 § 180 Nr. 31 S 127).

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R
    Der Gesetzgeber hat bei der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 15. März 2000 (BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42 S 188 ff) geforderten Neuregelung Gelegenheit, auch die Ungleichbehandlung von freiwilligen und versicherungspflichtigen Mitgliedern bei der Berücksichtigung von Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu überprüfen.
  • BSG, 23.11.1992 - 12 RK 29/92

    Krankenversicherung - Beiträge - Satzungsregelung - Bemessung - Freiwillig …

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R
    Der Senat hat die Beitragsfreiheit deshalb selbst bei zweckgerichteten Sozialleistungen nur noch für die Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) anerkannt (vgl dazu BSGE 71, 237 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 12 S 48), für die Mehrbedarfszuschläge nach § 22 Abs. 1 Satz 2 und § 23 BSHG jedoch verneint (…BSGE 87, 228, 235 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 34 S 162 f).
  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92

    Krankenversicherung - vollständige Befreiung von der Zuzahlungspflicht - …

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R
    Unter Geltung des SGB V hat das Bundessozialgericht an dieser Rechtsprechung für die "Einnahmen zum Lebensunterhalt" in § 61 Abs. 2 Nr. 1 SGB V festgehalten und entschieden, daß die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung zu diesen Einnahmen gehöre, jedoch ergänzend darauf hingewiesen, daß der Teil, der der Grundrente nach dem BVG entspreche, weiterhin nicht dazu zähle (BSGE 71, 299, 303, 304 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 S 11 - insoweit allerdings nicht entscheidungserheblich).
  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 28/85

    Beitragsrecht - Ersatzkasse - Beitragsbemessung - Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R
    Solche Renten waren nach der Rechtsprechung des Senats schon unter Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) bis Ende 1988 als Einnahmen zum Lebensunterhalt iS des § 180 Abs. 4 RVO beitragspflichtig (vgl BSG SozR 2200 § 180 Nr. 32 S 131 zur Beitragspflicht einer privaten Berufsunfähigkeitsrente als "Einnahme zum Lebensunterhalt").
  • BSG, 21.10.1980 - 3 RK 53/79

    Beschädigten-Grundrente - Einnahme zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R
    Das galt für die Grundrente nach dem BVG, die nicht dem allgemeinen Lebensunterhalt diene, bei zahlreichen Sozialleistungen von der Anrechnung ausgeschlossen sei und den Beschädigten wirtschaftlich im Verhältnis zu Gesunden nicht besser stelle (BSGE 50, 243 = SozR 2200 § 180 Nr. 5).
  • BSG, 04.06.1991 - 12 RK 4/90

    Rücknahme eines Beitragsbescheides und eines auf Beitragsrückständen beruhenden …

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R
    Sie blieben bei freiwillig Versicherten in der Höhe beitragsfrei, die der Grundrente nach dem BVG für die vergleichbare MdE entsprach (BSGE 60, 128 = SozR 2200 § 180 Nr. 31 und SozR 3-2200 § 511 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 22.09.1992 - 9 UE 2489/89

    Verletztenrente nach der RVO ist anrechenbares Einkommen nach dem BSHG

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R
    Mit diesen Leistungen wird die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gleichgestellt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 9. September 1992 - 9 UE 2489/89 = ZfS 1993, 23 f).
  • BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Kapitalzahlung aus einem …

    Rn. 15 § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V beschränkte die Beitragsbemessung nicht auf bestimmte Einkunftsarten und deren Zweckbestimmung (…vgl Urteil des Senats vom 19.12.2000, B 12 KR 1/00 R , BSGE 87, 228 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 34). Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit iS des § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V wurde von den Einnahmen und nicht von der Bedarfssituation des Mitglieds bestimmt (vgl Urteil des Senats vom 6.9.2001, B 12 KR 14/00 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 41).

    Für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der freiwilligen Mitglieder durch die Satzung der Krankenkasse reicht eine Generalklausel aus, um neben den im Gesetz genannten beitragspflichtigen Einnahmen der versicherungspflichtig Beschäftigten auch andere Einnahmen der freiwillig Versicherten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen, die bereits in der ständigen Rechtsprechung des BSG als Einnahmen zum Lebensunterhalt anerkannt worden waren (vgl Urteile des Senats vom 23.2.1995, 12 RK 66/93 , BSGE 76, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19, vom 23.9.1999, B 12 KR 12/98 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 31, vom 6.9.2001, B 12 KR 14/00 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 41, sowie, B 12 KR 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40, …und vom 22.3.2006, B 12 KR 8/05 R , SozR 4-2500 § 240 Nr. 6).

    Für Renten aus privaten Versicherungsverträgen hat es der Senat ausreichen lassen, sie aufgrund einer entsprechenden Generalklausel der Beitragsbemessung zu unterwerfen, ohne dass es der ausdrücklichen Bezeichnung dieser Rentenarten in der Satzung bedurfte (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 41 zu einer Unfallrente aus einem Versicherungsvertrag unter Hinweis auf BSG SozR 2200 § 180 Nr. 32 zu einer privaten Berufsunfähigkeitsrente als Einnahme iS von § 180 Abs. 4 RVO und BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 zur Altersrente aus einem Rentenversicherungsvertrag).

  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente …

    Ein derartiger ungeschriebener Grundsatz ist im Sozialrecht - wie der 2. und der 12. Senat des BSG bereits dargelegt haben (…BSGE 90, 172, 177 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 S 15; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 41 S 210; Trenk-Hinterberger SGb 2004, 192, 194) - nicht anzuerkennen.
  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 16/16 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragspflicht einer auf einer …

    Seit der Geltung des § 240 SGB V sind bei freiwilligen Mitgliedern Versicherungsrenten als "Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können", allgemein beitragspflichtig (BSG Urteil vom 6.9.2001 - B 12 KR 14/00 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 41 S 208 mwN).

    Rn. 20 Eine Beschränkung der Beitragspflicht auf lebenslang zu gewährende Leibrenten ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus den Urteilen des Senats vom 6.9.2001 (B 12 KR 40/00 R, B 12 KR 5/01 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 - und B 12 KR 14/00 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 41) und 27.1.2010 (…B 12 KR 28/08 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 13).

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