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Rechtsprechung
   BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1152
BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R (https://dejure.org/2004,1152)
BSG, Entscheidung vom 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R (https://dejure.org/2004,1152)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R (https://dejure.org/2004,1152)
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Wird zitiert von ... (303)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von …

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R
    Demgemäß sind in der Rechtsprechung Lehrer je nach den Umständen des Einzelfalles als selbständig Tätige (…vgl zB BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S 30 mwN;… BSG SozR 2200 § 166 Nr. 5: Volkshochschuldozentin; SozR 2200 § 165 Nr. 45 Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule;… SozR 2200 § 165 Nr. 61: Lehrbeauftragter an einer Universität) oder als abhängig Beschäftigte angesehen worden (…vgl zB BSG SozR Nr. 1 zu § 166 RVO: Musiklehrerin an einer Pädagogischen Hochschule;… vgl ferner die zurückverweisende Entscheidung BSG SozR 2200 § 165 Nr. 36 Koch- und Bastelkurse einer Hausfrau in Einrichtungen der Jugendhilfe).

    Der Lehrbetrieb könne sowohl in allgemein bildenden Schulen, Hoch- und Fachschulen als auch in Volkshochschulen regelmäßig nur dann sinnvoll vonstatten gehen, wenn die vielfältigen Lehrveranstaltungen in einem Gesamtplan räumlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden (…vgl BSG SozR 2200 § 165 Nr. 36 Koch- und Bastelkurse einer Hausfrau in Einrichtungen der Jugendhilfe; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 66 Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule).

    Allein aus dieser geminderten "Autonomie" der Dozenten (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 66) oder allein aus der Tatsache, dass Dozenten an Prüfungen mitwirken und sich bei der Gestaltung ihres Unterrichts an Prüfungserfordernissen ausrichten müssen, dürfe jedoch nicht auf ihre Weisungsgebundenheit geschlossen werden.

    Auch Selbständige könnten in ihren Handlungsmöglichkeiten begrenzt sein, allerdings nicht durch Einzelanordnungen, sondern durch Regeln oder Normen, die die Grenzen ihrer Handlungsfreiheit mehr in generell-abstrakter Weise umschreiben (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 67).

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - …

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (…BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8 S 16; SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 31 f und Nr. 19 S 69 f, jeweils mwN;… zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung BVerfG, Kammerbeschluss, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Diese setzen eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft regelmäßig mit der Gefahr des Verlustes ein (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN).

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R
    So ordnet § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI für selbständig tätige Lehrer, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung an (vgl BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 5).

    Demgemäß sind in der Rechtsprechung Lehrer je nach den Umständen des Einzelfalles als selbständig Tätige (vgl zB BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S 30 mwN;… BSG SozR 2200 § 166 Nr. 5: Volkshochschuldozentin;… SozR 2200 § 165 Nr. 45 Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule;… SozR 2200 § 165 Nr. 61: Lehrbeauftragter an einer Universität) oder als abhängig Beschäftigte angesehen worden (…vgl zB BSG SozR Nr. 1 zu § 166 RVO: Musiklehrerin an einer Pädagogischen Hochschule;… vgl ferner die zurückverweisende Entscheidung BSG SozR 2200 § 165 Nr. 36 Koch- und Bastelkurse einer Hausfrau in Einrichtungen der Jugendhilfe).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 18/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener …

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R
    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es zwar aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (…vgl BSGE 51, 164, 167 f = SozR 2400 § 2 Nr. 16 S 19 f; BSG Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 18/00 R - AuB 2001, 151, 154).

    Fällt ihre Arbeitskraft krankheitsbedingt aus und unterbleibt deshalb die versprochene Arbeitsleistung, haben sie in aller Regel keinen Anspruch auf die Gegenleistung (vgl BSG Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 18/00 R - AuB 2001, 151, 153).

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (…BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8 S 16;… SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 31 f und Nr. 19 S 69 f, jeweils mwN; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung BVerfG, Kammerbeschluss, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen …

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8 S 16;… SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 31 f und Nr. 19 S 69 f, jeweils mwN;… zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung BVerfG, Kammerbeschluss, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung - …

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R
    Selbständigen räumt das Gesetz vergleichbare Ansprüche gegenüber ihrem Vertragspartner nur im Ausnahmefall der arbeitnehmerähnlichen Personen ein (vgl § 2 Bundesurlaubsgesetz ), sodass die tatsächliche Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ist (vgl BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 S 71).
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R
    Dagegen können Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, als freie Mitarbeiter beschäftigt sein, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (vgl BAG AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit = NZA 1993, 174 ; BAGE 84, 124 = AP Nr. 122 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten ; BAG AP Nr. 133 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten ; BAG Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - HVBG-Info 2001, 1243 ; BAG AP Nr. 152 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten ).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter - …

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R
    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es zwar aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl BSGE 51, 164, 167 f = SozR 2400 § 2 Nr. 16 S 19 f; BSG Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 18/00 R - AuB 2001, 151, 154).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R
    Dagegen können Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, als freie Mitarbeiter beschäftigt sein, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (vgl BAG AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit = NZA 1993, 174 ; BAGE 84, 124 = AP Nr. 122 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten ; BAG AP Nr. 133 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten ; BAG Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - HVBG-Info 2001, 1243 ; BAG AP Nr. 152 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten ).
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 5/80

    Lehrbeauftragte - Universitätsmitarbeiter - Freier Wissenschaftler - Vergütung - …

  • BSG, 19.12.1979 - 12 RK 52/78

    Volkshochschuldozent - Selbstständige Tätigkeit - Versicherungspflicht eines …

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • BSG, 17.05.1973 - 12 RK 23/72

    Abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Reise - Reiseleiter - Betreuung von …

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Sozialversicherungspflicht - Instrumentalmusiklehrer (hier: Gitarrenlehrer) an …

    Rn. 13 b) Fehlen zwingende gesetzliche Rahmenvorgaben und kann die im vorliegenden Fall zu prüfende Tätigkeit als Lehrer sowohl in der Form einer Beschäftigung als auch in der einer selbstständigen Tätigkeit erbracht werden (vgl § 2 Abs. 1 S 1 SGB VI; hierzu auch BSG Urteil vom 12.2.2004 - B 12 KR 26/02 R - USK 2004-25 mwN), kommt den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer/Auftragnehmer und Arbeitgeber/Auftraggeber zwar keine allein ausschlaggebende, so doch eine gewichtige Rolle zu.
  • BSG, 05.11.2024 - B 12 BA 3/23 R

    Sozialversicherungsrechtlicher Status - Honorarlehrkraft - Volkshochschule - …

    Anknüpfend an das gesetzgeberische "Anerkenntnis" der selbstständigen Ausübung von Lehrtätigkeiten in § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI würden nach hergebrachter Rechtsprechung (vgl BSG Urteil vom 12.2.2004 - B 12 KR 26/02 R - juris RdNr 23 mwN;… BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - BSGE 125, 177 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 36, RdNr 14) relativ strenge Anforderungen an die Annahme einer abhängigen Beschäftigung aufgestellt, sofern sich die Beteiligten auf eine selbstständige Tätigkeit geeinigt hätten.

    Dies lässt sich nicht aus den Entscheidungen des BSG vom 19.12.1979 (…12 RK 52/78 - SozR 2200 § 166 Nr. 5 <Englischunterricht an VHS>), vom 12.2.2004 (B 12 KR 26/02 R - juris <Deutschkurs an VHS>) und vom 14.3.2018 (…B 12 R 3/17 R - BSGE 125, 177 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 36 <Gitarrenlehrer an städtischer Musikschule>) ableiten.

    Der Senat hat in der vom LSG zitierten Entscheidung des BSG vom 12.2.2004 (B 12 KR 26/02 R - juris) ausdrücklich klargestellt, dass der Schutzzweck der Sozialversicherung und deren Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts es ausschließe, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden.

    Zugleich hat der Senat auf die ebenso in der Rechtsprechung verwendete Formulierung Bezug genommen, wonach dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragspartner der Vorrang zu geben sei, wenn die tatsächliche Ausgestaltung ihrer Beziehungen gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung spreche (BSG vom 12.2.2004 aaO juris RdNr 23 unter Hinweis auf BSG Urteil vom 13.7.1978 - 12 RK 14/78 - SozR 2200 § 1227 Nr. 17).

    Daraus folgt lediglich, dass diese Ausübungsform des Berufs anerkannt ist und Lehrer je nach den Umständen des Einzelfalls als selbstständig Tätige oder als abhängig Beschäftigte anzusehen sind (vgl BSG Urteil vom 12.2.2004 - B 12 KR 26/02 R - juris RdNr 16).

    Rn. 35 a) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 12.2.2004 (B 12 KR 26/02 R - juris RdNr 29) unter Bezugnahme auf frühere Rechtsprechung (…BSG Urteil vom 1.2.1979 - 12 RK 7/77 - SozR 2200 § 165 Nr. 36 - juris RdNr 27 <Koch- und Bastelkurse>;… BSG Urteil vom 27.3.1980 - 12 RK 26/79 - SozR 2200 § 165 Nr. 45 - juris RdNr 21 <Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule>) ausgeführt, dass von der geminderten "Autonomie" der Dozenten aufgrund der räumlichen und zeitlichen Abstimmung von Lehrveranstaltungen in einem Gesamtplan sowie von der Ausrichtung an Prüfungserfordernissen nicht auf eine Weisungsgebundenheit geschlossen werden dürfe.

    In der Entscheidung vom 12.2.2004 zur Einordnung einer VHS-Dozentin wurde zwar die Abklärung gefordert, ob die Übernahme anderer als der vereinbarten Unterrichtseinheiten, die Vertretung verhinderter Kollegen oder die Teilnahme an Konferenzen, Sprechtagen und Veranstaltungen verlangt werden könne (B 12 KR 26/02 R - juris RdNr 30).

    Rn. 40 7. Soweit Entscheidungen auf das Fehlen von Ansprüchen auf bezahlten Erholungsurlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wie sie für ein Arbeitsverhältnis typisch sind, abstellen (BSG Urteil vom 12.2.2004 - B 12 KR 26/02 R - juris RdNr 26; BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - juris RdNr 18), besteht ebenso keine langjährige und gefestigte Rechtsprechung zugunsten der Klägerin (vgl oben zu II. 2.c).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …

    Allerdings spricht es auch nicht gegen das Vorliegen eines - ggf verfeinerten - Weisungsrechts, wenn sich beispielsweise Arbeitsort und/oder Arbeitszeit bereits aus "der Natur der Tätigkeit" (…zu diesem Topos vgl zB BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 RdNr 30;… BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 20; BSG Urteil vom 12.2.2004 - B 12 KR 26/02 R - Die Beiträge Beilage 2004, 154 = USK 2004-25) ergeben, also aus den mit der vertraglich vereinbarten Tätigkeit verbundenen Notwendigkeiten.
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