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| BSG, 11.04.2005 - B 12 KR 52/04 B |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R
Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung
Auszug aus BSG, 11.04.2005 - B 12 KR 52/04 B
8 Die Beschwerde macht die Abweichung (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) der Entscheidung des LSG von der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. August 2000, Az.: B 12 KR 21/98 R geltend, bezeichnet eine solche Abweichung jedoch nicht. - BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Auszug aus BSG, 11.04.2005 - B 12 KR 52/04 B
4 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich iS von § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr). - BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87
Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge
Auszug aus BSG, 11.04.2005 - B 12 KR 52/04 B
4 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich iS von § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr).
- LSG Hamburg, 10.12.2012 - L 2 R 13/09
Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften
Die hiergegen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren von den herangezogenen Inhabern der Firma S. erhobenen Klagen blieben ohne Erfolg; dabei wurde die Tätigkeit der Pflegekräfte als abhängige Beschäftigung gewertet (Urteile des Sozialgerichts Hamburg vom 25. April 2001 - Aktenzeichen S 23 KR 64/98 und weitere, Urteile des Landessozialgerichts Hamburg vom 18. Mai 2004 - Aktenzeichen L 1 KR 65/04 und 80/04 und Beschlüsse des Bundessozialgerichts vom 11. und 14. April 2005 - Aktenzeichen B 12 KR 52/04 und 51/04).
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