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Rechtsprechung
   BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4688
BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R (https://dejure.org/2007,4688)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R (https://dejure.org/2007,4688)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R (https://dejure.org/2007,4688)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht eines selbständigen Musiklehrers steht einer späteren Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung nicht entgegen

  • openjur.de

    Rentenversicherung; Versicherungspflicht eines selbständigen Musiklehrers steht einer späteren Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung nicht entgegen

  • Judicialis

    SGB VI § 2 Satz 1 Nr 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht eines selbstständig tätigen Lehrers in der gesetzlichen Rentenversicherung; Voraussetzungen einer Tätigkeit als Lehrer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne; Versicherungspflicht eines Instrumentallehrers an einer Musikschule in der ...

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht eines selbständigen Musiklehrers in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 99, 277
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R

    Rentenversicherungspflicht - selbstständiger Aerobictrainer/-lehrer - …

    Auszug aus BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R
    a) Wie der Senat vor allem in seinem Urteil vom 22.6.2005 (B 12 RA 6/04 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 RdNr 6 ff) dargelegt und begründet hat, sind die Voraussetzungen einer Tätigkeit als Lehrer im hier allein maßgeblichen sozialversicherungsrechtlichen Sinn des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI bereits dann erfüllt, wenn im konkreten Fall eine spezielle Fähigkeit durch praktischen Unterricht vermittelt wird.

    Die wegen der vermuteten sozialen Schutzbedürftigkeit der Betroffenen angeordnete Versicherungspflicht ist, entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung, weder davon abhängig, ob eine besondere pädagogische Ausbildung durchlaufen wurde, noch ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild des (selbstständigen) Lehrers gibt, noch kommt es darauf an, ob die Erwerbstätigkeit innerhalb eines eigenen Betriebes ausgeübt wird (Urteil vom 22.6.2005, aaO, RdNr 6 ff, mwN aus der früheren Rechtsprechung).

    Dies steht in der Tradition der bisherigen Rechtsentwicklung, die neben dem Umstand, dass sich die Versicherungspflicht praktisch von Anfang an auch auf selbstständige Lehrer erstreckte, insbesondere erkennen lässt, dass mit der sukzessiven Ausdehnung der Versicherungspflicht auch die anfänglich noch gesehene Notwendigkeit entfallen ist, die ursprünglich auch als Privilegierung verstandene Einbeziehung des Personenkreises der Lehrer durch besondere Qualitätsanforderungen an die ausgeübte Tätigkeit zu rechtfertigen (Urteil vom 22.6.2005, aaO, RdNr 7).

    Mit seinem Inkrafttreten am 1.1.1992 hat § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI die Regelung des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrer und Erzieher in § 2 Abs. 1 Nr. 3 AVG sachlich unverändert fortgeführt (vgl hierzu und zur historischen Entwicklung allgemein Urteil vom 22.6.2005, aaO, RdNr 7 ff, 13).

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 14/92

    Künstlersozialversicherung - Kunstunterricht für Laien

    Auszug aus BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R
    Selbstständige Lehrer, Erzieher und Musiker, die in ihrem Betrieb keine Angestellten beschäftigten, waren seit Jahrzehnten - zuletzt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 AVG - in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (vgl Urteil vom 20.4.1994, 3/12 RK 14/92, SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 S 4).

    Mit dem KSVG ist gegenüber der bis dahin nur in geringem Umfang bestehenden Versicherungspflicht von selbstständigen Künstlern im Wesentlichen eine Erweiterung (vgl Urteil vom 20.4.1994, aaO, S 5) und nur in einem Fall eine Einschränkung eingetreten, letzteres, soweit Musiker, die nicht Lehrer waren, nicht mehr nach dem AVG versicherungspflichtig wurden.

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 18/92

    Künstlersozialversicherung - Selbständige Musiklehrer - Geringverdiener - …

    Auszug aus BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R
    In diesem Sinne hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 20.7.1994 (3/12 RK 18/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 2 S 4) zutreffend ausgeführt, dass die für diese Personengruppe bis dahin geltende Versicherungspflicht mit dem Inkrafttreten des KSVG "entfallen" ist.
  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater - …

    Im Übrigen hängt der weite Versicherungspflichttatbestand nicht von einer bestimmten Geisteshaltung oder Weltanschauung ab (…BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 9) und enthält weder Vorgaben zu den Lehrinhalten und Lernzielen, zum Niveau (…BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN), zur Qualität, Methode und Form des Unterrichts (zB Ort, Zeit und Anzahl der Teilnehmer) noch zur Qualifikation des Lehrers oder zur Vorbildung seiner Schüler und erfordert keine Teilnahmepflicht oder Leistungskontrolle der Teilnehmer und kein Ausstellen von Zeugnissen oder Bescheinigungen (zum Ganzen: BSG Urteile vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 11 und vom 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 11, RdNr 13;… Segebrecht in Kreikebohm, SGB VI, 4. Aufl 2013, § 2 RdNr 3; von Koch, BeckOK SGB VI, Stand: 1.3.2015, § 2 RdNr 4).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R

    Rentenversicherungspflicht - selbständig tätiger Dozent - Honorarkraft - mehr als …

    Sie sind vielmehr bereits dann erfüllt, wenn durch den Betroffenen im konkreten Fall eine spezielle Fähigkeit durch praktischen Unterricht vermittelt wird, wobei es nicht darauf ankommt, ob eine besondere pädagogische Ausbildung durchlaufen wurde, ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild des (selbstständigen) Lehrers gibt, oder ob die Erwerbstätigkeit innerhalb eines eigenen Betriebes ausgeübt wird (vgl bereits BSGE 99, 277 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 11, RdNr 13 mwN).
  • LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Yoga-Lehrerin in der gesetzlichen …

    Besondere Anforderungen sind weder an die Vorkenntnisse des Lehrers, seine pädagogischen Fähigkeiten, die Form des Unterrichts (Ort, Zeit und Anzahl der Teilnehmer) oder die Art der Vermittlung noch an die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zu stellen (BSG, Urteile vom 22. Juni 2005, B 12 RA 14/04 R und 12. Dezember 2007, B 12 KR 8/07 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2016 - L 3 R 14/15

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig tätiger Lehrer auch als …

    Insoweit fehlt es an der Voraussetzung einer Rechtsnormenkonkurrenz (vgl BSG vom 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R = BSGE 99, 277 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 11).

    Die wegen der vermuteten sozialen Schutzbedürftigkeit der Betroffenen angeordnete Versicherungspflicht ist weder davon abhängig, ob eine besondere pädagogische Ausbildung durchlaufen wurde noch ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild des (selbstständigen) Lehrers gibt; auch kommt es nicht darauf an, ob die Erwerbstätigkeit innerhalb eines eigenen Betriebes ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R -, juris, RdNr. 13).

    Eine Einschränkung des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI kann letztendlich nicht auf die Regelungsabsicht oder Normvorstellungen des historischen Gesetzgebers gestützt werden (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R -, juris, RdNr. 14 ff.).

    Insoweit fehlt es an der Voraussetzung einer Rechtsnormenkonkurrenz (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R -, juris, RdNr. 18).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - freier Mitarbeiter, der in …

    Hinsichtlich der Versicherungspflicht von Lehrern in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. z.B. zum Folgenden BSG…, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R - BSGE 118, 294 juris Rdnr. 14; Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 - juris Rdnr. 13;… Urteil vom 27. September 2007 - B 12 R 12/06 R - juris Rdnr. 11;… Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 RA 6/04 R - juris Rdnrn. 12 ff. und - B 12 RA 14/04 R - juris Rdnr. 11;… Urteil vom 12. Oktober 2000 - B 12 RA 2/99 R - juris Rdnr. 15) ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, dass Lehrer durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten vermitteln, gleich auf welchem Gebiet.

    Unabhängig von der Frage, ob die Lehrertätigkeit des Klägers überhaupt eine selbständige künstlerische Tätigkeit darstellt, ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 - juris Rdnrn. 14 ff.) der an den weiten Begriff des Lehrers im rentenversicherungsrechtlichen Sinn anknüpfende Versicherungspflichttatbestand des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nicht dahingehend eingeschränkt, dass er solche selbständig tätigen Lehrer nicht erfasst, die im Sinne des § 2 Satz 1 KSVG als selbstständige Künstler Musik (darstellende oder bildende Kunst) lehren.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - L 3 R 305/18

    Volleyballtrainer rentenversicherungspflichtig

    Im Übrigen hängt der weite Versicherungspflichttatbestand nicht von einer bestimmten Geisteshaltung oder Weltanschauung ab (…BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 9) und enthält weder Vorgaben zu den Lehrinhalten und Lernzielen, zum Niveau (…BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN), zur Qualität, Methode und Form des Unterrichts (zB Ort, Zeit und Anzahl der Teilnehmer) noch zur Qualifikation des Lehrers oder zur Vorbildung seiner Schüler und erfordert keine Teilnahmepflicht oder Leistungskontrolle der Teilnehmer und kein Ausstellen von Zeugnissen oder Bescheinigungen (zum Ganzen: BSG Urteile vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 11 und vom 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 11, RdNr 13;… Segebrecht in Kreikebohm, SGB VI, 4. Aufl 2013, § 2 RdNr 3; von Koch, BeckOK SGB VI, Stand: 1.3.2015, § 2 RdNr 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2016 - L 22 R 971/13

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - potenzialorientiertes Assessment - …

    Es reicht aus, wenn eine spezielle Fähigkeit durch praktischen Unterricht vermittelt wird (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R, Rdnr. 13, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 99, 277 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 11), wobei es nicht darauf ankommt, ob eine besondere pädagogische Ausbildung durchlaufen wurde, ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild des (selbstständigen) Lehrers gibt oder ob die Erwerbstätigkeit innerhalb eines eigenen Betriebes ausgeübt wird (BSG…, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 R 3/12 R, Rdnr. 17, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-2600 § 2 Nr. 18).

    Vielmehr begegnete umgekehrt gerade die Differenzierung nach dem Schwerpunkt einer Tätigkeit verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R, Rdnr. 22).

  • SG Köln, 13.04.2018 - S 33 R 1524/16
    Für die Annahme einer lehrenden Tätigkeit genügt, dass diese darauf gerichtet ist, den Kunden bzw. Teilnehmern entsprechender Kurse spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Training sämtlicher Muskelgruppen und zur Verbesserung ihrer Bewegungsabläufe zu vermitteln (vergleiche BSG Urteil vom 12.12.2007, Aktenzeichen B 12 KR 8/07 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 R 2693/11
    Der Versicherungspflichttatbestand des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI gilt auch für solche selbstständig tätigen Lehrer, die i. S. d. § 2 Satz 1 KSVG als selbstständige Künstler Musik lehren, solange eine Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nicht begonnen hat (LSG, Bad.-Württ., Urt. v. 27.3.2007 - L 13 R 2395/06 - BSG, Urt. v. 12.12.2007, - B 12 KR 8/07 R - zu Instrumentallehrern an einer Musikschule;… LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.4.2009, - L 8 R 145/08 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 18.12.2009 - B 12 R 13/09 B
    Auch weiche das LSG mit seiner Beurteilung, dass die Bereiche Beratung und Organisationsentwicklung auf der einen Seite und Workshop, Coaching und Seminare auf der anderen Seite getrennt und nicht als Mischtätigkeit beurteilt werden dürften, von der Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 12.12.2007, B 12 KR 8/07 R, ab.
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