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Rechtsprechung
   BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47831
BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R (https://dejure.org/2011,47831)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R (https://dejure.org/2011,47831)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2011 - B 12 KR 9/10 R (https://dejure.org/2011,47831)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Satzungsregelung - Berücksichtigung von Ehegatten-Einkommen - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 240 Abs 1 SGB 5 vom 20.12.1988, § 240 Abs 2 S 1 SGB 5 vom 20.12.1988, § 194 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG
    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Satzungsregelung - Berücksichtigung von Ehegatten-Einkommen - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 240 Abs 1 SGB 5 vom 20.12.1988, § 240 Abs 2 S 1 SGB 5 vom 20.12.1988, § 194 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG
    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Satzungsregelung - Berücksichtigung von Ehegatten-Einkommen - Verfassungsmäßigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Beiträge für freiwillig versicherte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung; Zulässigkeit der beitragsrechtlichen Berücksichtigung von Teilen des Ehegatteneinkommens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Beiträge für freiwillig versicherte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung; Zulässigkeit der beitragsrechtlichen Berücksichtigung von Teilen des Ehegatteneinkommens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Fragen der Versicherungspflicht bzw der Erhebung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 16
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (12)

  • BSG, 24.04.2002 - B 7/1 A 1/00 R

    Krankenkasse - Satzung - Satzungsautonomie - freiwilliges Mitglied - …

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.4.2002 - B 7/1 A 1/00 R - BSGE 89, 213 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 42) sei es zulässig, aufgrund einer entsprechenden Satzungsbestimmung für die Beitragsbemessung des freiwilligen Mitglieds das höhere Ehegatteneinkommen zu berücksichtigen, wenn das Mitglied über keine oder geringere eigene Einnahmen verfüge, weil auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Ehepartner abzustellen sei.

    Rn. 17 Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ermächtigte § 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V aF die Krankenkassen ua, in ihrer Satzung zu regeln, dass für die Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder die Hälfte der Einnahmen des privat krankenversicherten, nicht getrennt lebenden Ehegatten zur Beitragsbemessung heranzuziehen ist, wenn das nicht oder nur geringfügig erwerbstätige Mitglied über keine oder geringere eigene Einnahmen verfügt, ohne dass hiergegen verfassungsrechtliche Bedenken bestehen (vgl zuletzt BSGE 89, 213, 219 ff = SozR 3-2500 § 240 Nr. 42 S 219 ff mwN, BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3 sowie zur Beitragsbemessung der Ersatzkassen und der RVO-Kassen vor Inkrafttreten des § 240 SGB V bis zum 31.12.1988 BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 1, BSG SozR 3-5428 § 4 Nr. 1, BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3).

    Denn grundsätzlich haben die nicht getrennt lebenden Ehepartner, die im gemeinsamen Unterhaltsverband gleichwertige Leistungen erbringen, auch Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinschaftlich Erwirtschafteten, das ihnen zu gleichen Teilen zuzurechnen ist (vgl BSGE 89, 213, 220 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 42 S 220 unter Hinweis auf BVerfG FamRZ 2002, 527). Darauf, ob ein Ehepartner über eigene, seinen Lebensunterhalt schon deckende Einnahmen verfügt, kommt es nicht an (vgl auch zB BVerfG Beschlüsse vom 2.5.2006 - 1 BvR 1275/97 - NJW 2006, 2175 und - 1 BvR 1351/95 - NJW 2006, 2177 mwN).

    Denn den Krankenkassen stand grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum zu, ob und in welcher Höhe sie Ehegatteneinkommen bei der Beitragsbemessung berücksichtigen, ohne noch näher nach der konkreten Höhe des Teilhabeanspruchs oder nach etwa bestehender konkreter Unterhaltsbedürftigkeit des Mitglieds differenzieren zu müssen (vgl dazu erneut allgemein BSGE 89, 213, 217 ff = SozR 3-2500 § 240 Nr. 42 S 216 ff)..

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R
    Rn. 20 Art. 3 Abs. 1 GG verbietet sowohl die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem als auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (vgl BVerfGE 84, 133, 157 f; 98, 365, 385).

    Zu einer Differenzierung bei ungleichen Sachverhalten ist der Normgeber nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl BVerfGE 98, 365, 385).

  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 16/89

    Zulässigkeit der Satzungsbestimmungen zur Bemessung der Beiträge freiwilliger …

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R
    Die Klägerin konnte sich zulässig auf die Erhebung einer Teilanfechtungsklage beschränken (vgl zB BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3)..

    Rn. 17 Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ermächtigte § 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V aF die Krankenkassen ua, in ihrer Satzung zu regeln, dass für die Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder die Hälfte der Einnahmen des privat krankenversicherten, nicht getrennt lebenden Ehegatten zur Beitragsbemessung heranzuziehen ist, wenn das nicht oder nur geringfügig erwerbstätige Mitglied über keine oder geringere eigene Einnahmen verfügt, ohne dass hiergegen verfassungsrechtliche Bedenken bestehen (vgl zuletzt BSGE 89, 213, 219 ff = SozR 3-2500 § 240 Nr. 42 S 219 ff mwN, BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3 sowie zur Beitragsbemessung der Ersatzkassen und der RVO-Kassen vor Inkrafttreten des § 240 SGB V bis zum 31.12.1988 BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 1, BSG SozR 3-5428 § 4 Nr. 1, BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R
    Denn auch ein untergesetzlicher Normgeber ist bei der Ordnung von Massenerscheinungen berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen damit im Einzelfall verbundener - im vorliegenden Fall im Übrigen nicht erkennbarer - Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl näher BVerfGE 84, 348, 359 f; 87, 234, 255 f)..
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R
    Rn. 20 Art. 3 Abs. 1 GG verbietet sowohl die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem als auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (vgl BVerfGE 84, 133, 157 f; 98, 365, 385).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R
    Denn auch ein untergesetzlicher Normgeber ist bei der Ordnung von Massenerscheinungen berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen damit im Einzelfall verbundener - im vorliegenden Fall im Übrigen nicht erkennbarer - Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl näher BVerfGE 84, 348, 359 f; 87, 234, 255 f)..
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R
    Denn grundsätzlich haben die nicht getrennt lebenden Ehepartner, die im gemeinsamen Unterhaltsverband gleichwertige Leistungen erbringen, auch Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinschaftlich Erwirtschafteten, das ihnen zu gleichen Teilen zuzurechnen ist (vgl BSGE 89, 213, 220 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 42 S 220 unter Hinweis auf BVerfG FamRZ 2002, 527). Darauf, ob ein Ehepartner über eigene, seinen Lebensunterhalt schon deckende Einnahmen verfügt, kommt es nicht an (vgl auch zB BVerfG Beschlüsse vom 2.5.2006 - 1 BvR 1275/97 - NJW 2006, 2175 und - 1 BvR 1351/95 - NJW 2006, 2177 mwN).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach der Barwert-Verordnung; In der …

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R
    Denn grundsätzlich haben die nicht getrennt lebenden Ehepartner, die im gemeinsamen Unterhaltsverband gleichwertige Leistungen erbringen, auch Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinschaftlich Erwirtschafteten, das ihnen zu gleichen Teilen zuzurechnen ist (…vgl BSGE 89, 213, 220 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 42 S 220 unter Hinweis auf BVerfG FamRZ 2002, 527). Darauf, ob ein Ehepartner über eigene, seinen Lebensunterhalt schon deckende Einnahmen verfügt, kommt es nicht an (vgl auch zB BVerfG Beschlüsse vom 2.5.2006 - 1 BvR 1275/97 - NJW 2006, 2175 und - 1 BvR 1351/95 - NJW 2006, 2177 mwN).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versorgungsausgleich unter Anwendung der …

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R
    Denn grundsätzlich haben die nicht getrennt lebenden Ehepartner, die im gemeinsamen Unterhaltsverband gleichwertige Leistungen erbringen, auch Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinschaftlich Erwirtschafteten, das ihnen zu gleichen Teilen zuzurechnen ist (…vgl BSGE 89, 213, 220 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 42 S 220 unter Hinweis auf BVerfG FamRZ 2002, 527). Darauf, ob ein Ehepartner über eigene, seinen Lebensunterhalt schon deckende Einnahmen verfügt, kommt es nicht an (vgl auch zB BVerfG Beschlüsse vom 2.5.2006 - 1 BvR 1275/97 - NJW 2006, 2175 und - 1 BvR 1351/95 - NJW 2006, 2177 mwN).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 31/00 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - …

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R
    Allerdings bedarf es insoweit einer klaren satzungsrechtlichen Grundlage (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 38), die hier jedoch - wie dargestellt - vorliegt.
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 11/89

    Beitragshöhe nichtversicherungspflichtiger Mitglieder von Ersatzkassen

  • BSG, 10.05.1990 - 12 RK 62/87

    Bemessung der Beiträge eines freiwilligen Krankenkassenmitglieds

  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung …

    Zwar lässt es der Wortlaut "wird … geregelt" grundsätzlich offen, inwieweit der Regelung (Rechts-)Verbindlichkeit zukommen soll, doch kann angesichts der Regelungsgeschichte kein Zweifel daran bestehen, dass den BeitrVerfGrsSz im selben Umfang rechtliche Verbindlichkeit zukommen sollte, wie dies zuvor bei den Satzungen der jeweiligen KKn der Fall war, die nach § 240 Abs. 1 S 1 SGB V in der bis 31.12.2008 geltenden Fassung die Beitragsbemessung für deren freiwillige Mitglieder "geregelt" haben (…hierzu zB BSGE 89, 213, 220 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 42 S 219 ff; ausdrücklich von untergesetzlicher Normgebung ausgehend: BSG, Urteil vom 28.9.2011 - B 12 KR 9/10 R - Juris RdNr 20).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht …

    Schon von daher verbietet sich etwa - sofern nicht (anders als vorliegend) Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung aus Unterhaltsleistungen erhoben werden (vgl dazu BSG Urteil vom 29.9.2011 - B 12 KR 9/10 R) - eine Gesamtbetrachtung der gemeinsamen Einkommenssituation der Klägerin und ihres Ehemannes, obwohl beide bei der Beklagten freiwillig versichert waren.
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 3/11 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Verfassungsmäßigkeit von erhöhten …

    Auf diesen Teil der Zuschläge zu den Krankenversicherungsbeiträgen hat der Kläger bereits Widerspruch und Klage in rechtlich zulässiger Weise beschränkt (vgl dazu auch BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 KR 9/10 R - SuP 2012, 325, 327;… BSGE 103, 8 = SozR 4-2500 § 229 Nr. 8, RdNr 15;… BSG SozR 4-2500 § 309 Nr. 1 RdNr 10)..
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