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Rechtsprechung
   BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22048
BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B (https://dejure.org/2008,22048)
BSG, Entscheidung vom 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B (https://dejure.org/2008,22048)
BSG, Entscheidung vom 10. November 2008 - B 12 R 14/08 B (https://dejure.org/2008,22048)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; SGG § 160a Abs. 2 S. 3
    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache, Zurückverweisung bei fehlender Tatsachenfeststellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (117)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166 …

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr: BVerwG NJW 1999, 304;… vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 20/04 R

    Rentenversicherung - Betreuungsaufwand für Kinder - keine Freistellung von …

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B
    Der Kläger hat indes insofern weder eine oder mehrere Rechtsfragen formuliert, noch selbst ansatzweise dargelegt inwiefern trotz umfangreicher Rechtsprechung des Senats und des Bundesverfassungsgerichts zur Frage einer Grundrechtsrelevanz der Anordnung von Rentenversicherungspflicht (vgl exemplarisch die Auflistung in BSG vom 5.7.2006, B 12 KR 20/04 R, SozR 4-2600 § 157 Nr. 1) noch Klärungsbedarf fortbestehen oder erneut aufgetreten sein sollte.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr: BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B
    Die Revision kann nämlich nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage in dem angestrebten Revisionsverfahren erheblich sein würde, vielmehr lediglich die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht auf Grund weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (BVerwG vom 5.9.1996, 9 B 387/96, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 1 VwGO Nr. 12 mwN; BSG vom 24.6.1998, B 9 VG 2/98 B).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr: BVerwG NJW 1999, 304;… vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr: BVerwG NJW 1999, 304;… vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 24.02.2005 - B 12 KR 15/04 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B
    Über die Grundsatzrevision würde die Heilung eines Verfahrensmangels ermöglicht, der als solcher nicht zur Zulassung der Revision führen kann (BSG vom 7.8.1996, 12 BK 18/96 und vom 24.2.2005, B 12 KR 15/04 B, jeweils juris).
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 VG 2/98 B

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B
    Die Revision kann nämlich nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage in dem angestrebten Revisionsverfahren erheblich sein würde, vielmehr lediglich die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht auf Grund weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (BVerwG vom 5.9.1996, 9 B 387/96, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 1 VwGO Nr. 12 mwN; BSG vom 24.6.1998, B 9 VG 2/98 B).
  • BSG, 07.08.1996 - 12 BK 18/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen einer …

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B
    Über die Grundsatzrevision würde die Heilung eines Verfahrensmangels ermöglicht, der als solcher nicht zur Zulassung der Revision führen kann (BSG vom 7.8.1996, 12 BK 18/96 und vom 24.2.2005, B 12 KR 15/04 B, jeweils juris).
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …

    Rn. 10 Es genügt dagegen nicht, dass lediglich die bloße Möglichkeit besteht, dass die formulierte Rechtsfrage nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht aufgrund weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (vgl BSG Beschluss vom 28.3.2013 - B 12 KR 72/12 B - Juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 24.6.1998 - B 9 VG 2/98 B - Juris RdNr 6; BVerwG Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 1 VwGO Nr. 12, mwN). Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, über eine abstrakte Rechtsfrage zu entscheiden, deren Bedeutung für den konkreten Rechtsstreit (noch) nicht feststeht, zumal die Revisionszulassung hier zur Umgehung der Beschränkung der Verfahrensrevision in § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG führen würde.
  • BSG, 25.08.2015 - B 5 R 256/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …

    Rn. 10 Im Übrigen lässt die Beschwerdebegründung unbeachtet, dass die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen werden kann, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache, die für die Entscheidung mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, noch nicht festgestellt hat und damit derzeit nur die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht und nach weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (Senatsbeschlüsse vom 17.1.2013 - B 5 RS 40/12 B - BeckRS 2013, 66149 RdNr 13, vom 16.8.2011 - B 5 RS 18/11 B - BeckRS 2011, 75768 sowie vom 29.6.2011 - B 5 RS 17/11 B - BeckRS 2011, 74198 und BSG Beschlüsse vom 28.3.2013 - B 12 KR 72/12 B - Juris RdNr 14 und vom 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B - BeckRS 2008, 57913 RdNr 6 mwN; vgl auch BVerwG vom 5.9.1996 - 9 B 387/96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 1 VwGO Nr. 12).
  • BSG, 28.11.2013 - B 5 R 262/13 B
    Dagegen kann die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, noch nicht festgestellt hat und damit nur die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das LSG und nach weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (BSG vom 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B - Juris mwN).

    Dagegen kann die Revision wegen Divergenz nicht zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache, die für den geltend gemachten Anspruch erheblich sein würde, noch nicht festgestellt hat und damit nur die Möglichkeit besteht, dass die Divergenz nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht und nach weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (vgl BSG vom 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B - Juris mwN).

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