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Rechtsprechung
   BSG, 12.01.2022 - B 12 R 26/21 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15512
BSG, 12.01.2022 - B 12 R 26/21 B (https://dejure.org/2022,15512)
BSG, Entscheidung vom 12.01.2022 - B 12 R 26/21 B (https://dejure.org/2022,15512)
BSG, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - B 12 R 26/21 B (https://dejure.org/2022,15512)
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Volltextveröffentlichung

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    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Versicherungspflicht eines Physiotherapeuten in der gesetzlichen Rentenversicherung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur …

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 R 26/21 B
    Dies entspreche aber gerade nicht der Rechtsprechung des BSG ( BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 mwN).

    Im Senatsurteil vom 24.3.2016 ( B 12 KR 20/14 R, aaO) wird ausgeführt, dass der Regelung in § 124 Abs. 1 SGB V eine über das Leistungserbringerrecht der GKV hinausgehende "übergeordnete" und "determinierende Wirkung" auf die sozialversicherungsrechtliche Frage des Vorliegens von Beschäftigung fehle (… BSG aaO RdNr 28) .

    Auch soweit die Klägerin den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ) wegen einer Abweichung des LSG von der Entscheidung des BSG vom 24.3.2016 ( B 12 KR 20/14 R, aaO) geltend macht, genügt sie nicht den Darlegungsanforderungen.

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - freiberufliche Pflegefachkraft - …

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 R 26/21 B
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der Senat in seinen Entscheidungen zum Status von Honorarärzten ausgeführt, dass regulatorischen Vorgaben zwar keine zwingende Wirkung auf den sozialversicherungsrechtlichen Status zukomme, sie aber bei der Gewichtung der Indizien zur Statusbeurteilung berücksichtigt werden könnten (vgl zB BSG Urteil vom 7.6.2019 - B 12 R 6/18 R - BSGE 128, 205 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 44, RdNr 25) .
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 16/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Service- und Sicherheitspersonal im …

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 R 26/21 B
    Zuletzt hat der Senat in seinem Urteil vom 27.4.2021 (B 12 R 16/19 R - juris RdNr 15 ff mwN) klargestellt, dass bei der Gesamtabwägung sämtliche, auch solche Umstände zu berücksichtigen seien, die einer Tätigkeit ihrer Eigenart nach immanent, durch gesetzliche Vorschriften oder eine öffentliche-rechtliche Aufgabenwahrnehmung bedingt seien oder auf sonstige Weise "in der Natur der Sache" lägen.
  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - …

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 R 26/21 B
    Ist sie noch nicht ausdrücklich entschieden, genügt es, dass schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der vom Beschwerdeführer als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben ( BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN; s auch BSG Beschluss vom 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer …

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 R 26/21 B
    Schließlich ist darzulegen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (vgl BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Statusfeststellungsverfahren - …

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 R 26/21 B
    Ist sie noch nicht ausdrücklich entschieden, genügt es, dass schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der vom Beschwerdeführer als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (… BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN; s auch BSG Beschluss vom 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 29.04.2019 - B 12 R 59/18 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers ohne …

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 R 26/21 B
    Mit der Behauptung, das Urteil des LSG sei inhaltlich rechtsfehlerhaft, lässt sich die Zulassung der Revision nicht erreichen (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 29.4.2019 - B 12 R 59/18 B - juris RdNr 14) .
  • BSG, 26.03.2019 - B 12 R 47/18 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als ambulante …

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 R 26/21 B
    Für die Frage, ob iS von § 197a SGG weder die Klägerin noch die Beklagte zu den nach § 183 SGG genannten Personen gehören und deshalb Kosten nach dem GKG zu erheben sowie die Vorschriften der VwGO entsprechend anzuwenden sind, ist auf die Beteiligtenrollen des jeweiligen Rechtszugs abzustellen (vgl BSG Beschluss vom 26.3.2019 - B 12 R 47/18 B - juris RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 01.10.2019 - B 13 R 105/19 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 12.01.2022 - B 12 R 26/21 B
    Für eine Divergenzrüge reicht aber die Rüge, das LSG habe fehlerhaft das Recht angewendet und eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall missverstanden oder übersehen, nicht aus (vgl BSG Beschluss vom 1.10.2019 - B 13 R 105/19 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2025 - L 10 BA 10005/21

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Physiotherapeut in einer als …

    Solche regulatorischen Vorgaben des Leistungs- und Leistungserbringerrechts können jedoch bei der Gewichtung der Indizien berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn 28; BSG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - B 12 R 26/21 B - juris Rn 11 zu Heilmittelerbringern; BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn 25 zu stationären Pflegeeinrichtungen; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn 26 zum Konsiliararztvertrag). Wenn eine Heilmittel erbringende Praxis im streitbefangenen Zeitraum aufgrund ihrer Zulassung nach § 124 SGB V ihre Leistungen an GKV-Versicherten nur nach Maßgabe der nach § 125 Abs. 2 Satz 1 SGB V (in der hier maßgeblichen Fassung durch Gesetz vom 17. März 2009) abgeschlossenen Verträge zwischen den Krankenkassen bzw deren Verbänden und den Leistungserbringern bzw deren Verbänden und unter Berücksichtigung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HeilM-RL, vorliegend maßgeblich in der am 1. Juli 2011 bzw 4. August 2016 in Kraft getretenen Fassung), erbringen und zu den vereinbarten Leistungsentgelten abrechnen konnte, wurde dem zugelassenen Leistungserbringer jedoch eine Gesamtverantwortung übertragen, die in einem gewissen Umfang zur Eingliederung und Weisungsgebundenheit der Therapeuten führte (so dem Grunde nach auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2023 - L 2 BA 39/22 - juris Rn 71-74; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. September 2020 - L 6 BA 76/18 - juris Rn 31)..

    Ebenso wie in anderen Verfahren zu entschiedenen Nichtzulassungsbeschwerden (BSG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - B 12 R 26/21 B - juris; Beschluss vom 17. Juli 2024 - B 12 BA 27/23 B - juris) waren keine weitergehenden Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären.

  • SG Darmstadt, 16.06.2025 - S 8 BA 45/21

    Statusfeststellung

    Es hat ausgeführt, dass er in seinen Entscheidungen zum Status von Honorarärzten klargestellt hat, dass regulatorische Vorgaben keine zwingende Wirkung auf den sozialversicherungsrechtlichen Status zukomme, sie aber bei der Gewichtung der Indizien zur Statusbeurteilung berücksichtigt werden können, dass bei der Gesamtabwägung sämtliche, auch solche Umstände zu berücksichtigen seien, die einer Tätigkeit ihrer Eigenart nach immanent, durch gesetzliche Vorschriften oder eine öffentliche-rechtliche Aufgabenwahrnehmung bedingt seien oder auf sonstige Weise "in der Natur der Sache" lägen (BSG, Beschluss vom 12. Januar 2022, Az.: B 12 R 26/21 B -juris - Rn. 11).
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.03.2026 - L 10 BA 23/23

    Sozialversicherungspflicht - nicht nach §§ 124, 125 SGB 5 zugelassene …

    Solche regulatorischen Vorgaben des Leistungs- und Leistungserbringerrechts können jedoch bei der Gewichtung der Indizien berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn 28; BSG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - B 12 R 26/21 B - juris Rn 11 zu Heilmittelerbringern; BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn 25 zu stationären Pflegeeinrichtungen; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn 26 zum Konsiliararztvertrag). Wenn eine Heilmittel erbringende Praxis im streitbefangenen Zeitraum aufgrund ihrer Zulassung nach § 124 SGB V ihre Leistungen an GKV-Versicherten nur nach Maßgabe der nach § 125 Abs. 2 Satz 1 SGB V (in der hier maßgeblichen Fassung durch Gesetz vom 17. März 2009) abgeschlossenen Verträge zwischen den Krankenkassen bzw deren Verbänden und den Leistungserbringern bzw deren Verbänden und unter Berücksichtigung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HeilM-RL, 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Fassung) erbringen und zu den vereinbarten Leistungsentgelten abrechnen konnte, wurde dem zugelassenen Leistungserbringer jedoch eine Gesamtverantwortung übertragen, die in einem gewissen Umfang zur Eingliederung und Weisungsgebundenheit der Therapeuten führte (so dem Grunde nach Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2023 - L 2 BA 39/22 - juris Rn 71-74; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. September 2020 - L 6 BA 76/18 - juris Rn 31; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Januar 2025 - L 10 BA 10005/21 - juris Rn 32 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2025 - L 9 BA 65/23

    Sozialversicherungspflicht - Ergotherapeutin - Einbindung in den regulatorischen …

    Insbesondere kann nicht angenommen werden, dass bereits hierdurch dem Zulassungsinhaber eine entscheidende Weisungs- und Entscheidungsbefugnis zukommt und die tätig werdenden Personen in eine vorgegebene Arbeitsorganisation notwendig eingegliedert sind (vgl. zum Ganzen BSG…, Urteil vom 24. März 2016, B 12 KR 20/14 R, zitiert nach juris, Rn. 26 ff.;… BSG, Beschlüsse vom 8. April 2024, B 12 R 4/23 B, zitiert nach juris, Rn. 10…, vom 12. Januar 2023, B 12 BA 18/22 B, zitiert nach juris, Rn. 8, und vom 12. Januar 2022, B 12 R 26/21 B, zitiert nach juris, Rn. 11; vgl. auch LSG Hessen…, Urteil vom 25. Juli 2024, L 1 BA 31/23, zitiert nach juris, Rn. 56, wonach die Tätigkeit von Physiotherapeuten ohne Zulassung als Leistungserbringer dann als selbständige Tätigkeit zu bewerten ist, wenn gewichtige Indizien für eine Selbständigkeit vorliegen).
  • BSG, 17.07.2024 - B 12 BA 27/23 B

    Rechtmäßigkeit einer Beitragsnachforderung nach einer Betriebsprüfung; Beschwerde …

    Die Klägerin benennt selbst mehrere Entscheidungen des BSG, insbesondere zur Frage der Statusbeurteilung von Personen, die für zugelassene Heilmittelerbringer tätig sind (…ua BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29; vgl auch BSG Beschluss vom 12.1.2022 - B 12 R 26/21 B - juris RdNr 11).
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