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Rechtsprechung
   BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46929
BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R (https://dejure.org/2013,46929)
BSG, Entscheidung vom 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R (https://dejure.org/2013,46929)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - B 12 R 3/12 R (https://dejure.org/2013,46929)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherungspflicht - selbständig tätiger Dozent - Honorarkraft - mehr als einmonatige Nichtausübung der reinen Lehrtätigkeit - Fortbestehen des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Vorliegen von objektiven Anhaltspunkten für Wille zum ...

  • openjur.de

    Rentenversicherungspflicht; selbständig tätiger Dozent; Honorarkraft; mehr als einmonatige Nichtausübung der reinen Lehrtätigkeit; Fortbestehen des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Vorliegen von objektiven Anhaltspunkten für Wille zum Fortsetzen ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rentenversicherungspflicht - selbständig tätiger Dozent - Honorarkraft - mehr als einmonatige Nichtausübung der reinen Lehrtätigkeit - Fortbestehen des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Vorliegen von objektiven Anhaltspunkten für Wille zum ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 S 1 Nr 1 SGB 6 vom 20.04.2007, § 7 Abs 3 S 1 SGB 4
    Rentenversicherungspflicht - selbständig tätiger Dozent - Honorarkraft - mehr als einmonatige Nichtausübung der reinen Lehrtätigkeit - Fortbestehen des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Vorliegen von objektiven Anhaltspunkten für Wille zum ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Tätigkeit als selbstständige Honorarlehrkraft; Zulässigkeit von Unterbrechungen; Entfallen der Versicherungspflicht bei bloßer Auftragslosigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 2 S. 1 Nr. 1
    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Tätigkeit als selbstständige Honorarlehrkraft; Zulässigkeit von Unterbrechungen; Entfallen der Versicherungspflicht bei bloßer Auftragslosigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versicherungspflicht als selbstständiger Lehrer auch bei ALG-Leistungen nicht ausgeschlossen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrer und Dozenten: Unterbricht vorübergehende Auftragslosigkeit die Versicherungspflicht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1014
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R
    So hat der Senat bereits im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen entschieden, dass Personen "unständig Beschäftigte" sind und damit am Status des § 7 SGB IV teilhaben, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind (BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 25;… vgl auch BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 12 R 13/10 R - Juris RdNr 22 ff, zur Veröffentlichung in SozR 4-2400 § 7 Nr. 19 vorgesehen <Engagements im Theaterbereich>); auch als Selbstständige können Personen, die in ihrer konkreten Erwerbstätigkeit zeitliche Lücken aufweisen, "unter dem Dach" eines Rahmenvertrags unständig selbstständig tätig sein (so BSG Urteil vom 28.5.2008, aaO, RdNr 26).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen" …

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R
    So hat der Senat bereits im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen entschieden, dass Personen "unständig Beschäftigte" sind und damit am Status des § 7 SGB IV teilhaben, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind (BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 25; vgl auch BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 12 R 13/10 R - Juris RdNr 22 ff, zur Veröffentlichung in SozR 4-2400 § 7 Nr. 19 vorgesehen <Engagements im Theaterbereich>); auch als Selbstständige können Personen, die in ihrer konkreten Erwerbstätigkeit zeitliche Lücken aufweisen, "unter dem Dach" eines Rahmenvertrags unständig selbstständig tätig sein (…so BSG Urteil vom 28.5.2008, aaO, RdNr 26).
  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R
    Gegen die darauf fußende Anordnung der RV-Pflicht selbstständiger Lehrer bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (…vgl zB BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S 31 ff; BVerfG SozR 4-2600 § 2 Nr. 10). Allerdings führt zur Annahme einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV nicht schon die bloße Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe - hier derjenigen der Lehrer -, vielmehr verlangt der Gesetzeswortlaut, dass der Betroffene auch selbstständig "tätig" ist, also bezogen auf den im Gesetz genannten Beruf auch tatsächlich nennenswerte Aktivitäten entfaltet.
  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R
    Gegen die darauf fußende Anordnung der RV-Pflicht selbstständiger Lehrer bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl zB BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S 31 ff;… BVerfG SozR 4-2600 § 2 Nr. 10). Allerdings führt zur Annahme einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV nicht schon die bloße Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe - hier derjenigen der Lehrer -, vielmehr verlangt der Gesetzeswortlaut, dass der Betroffene auch selbstständig "tätig" ist, also bezogen auf den im Gesetz genannten Beruf auch tatsächlich nennenswerte Aktivitäten entfaltet.
  • BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht eines selbständigen Musiklehrers steht …

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R
    Sie sind vielmehr bereits dann erfüllt, wenn durch den Betroffenen im konkreten Fall eine spezielle Fähigkeit durch praktischen Unterricht vermittelt wird, wobei es nicht darauf ankommt, ob eine besondere pädagogische Ausbildung durchlaufen wurde, ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild des (selbstständigen) Lehrers gibt, oder ob die Erwerbstätigkeit innerhalb eines eigenen Betriebes ausgeübt wird (vgl bereits BSGE 99, 277 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 11, RdNr 13 mwN).
  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 9/04 R

    Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Versicherungspflicht - …

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R
    Denn grundsätzlich können mehrere Versicherungspflichttatbestände nebeneinander bestehen und können sich daraus auch - vorbehaltlich von (hier nicht vorliegenden) Sonderregelungen - mehrfache Beitragspflichten ergeben (…stRspr, vgl allgemein zuletzt BSG SozR 4-5420 § 2 Nr. 2 RdNr 20 mwN; zur Möglichkeit der Mehrfachversicherung im Rahmen des § 2 SGB VI speziell BSG Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 9/04 R - Juris RdNr 13 mwN; sowie Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung - Rentenreformgesetz 1992, BT-Drucks 11/4124 S 149 Zu § 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 2 R 195/06

    Versicherungspflicht eines selbstständigen Lehrers; Unterbrechung der …

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R
    Rn. 25 Gemessen an diesen Grundsätzen ist bei der Frage, ob eine Tätigkeit als selbstständiger Lehrer ausgeübt wird, regelmäßig zu ermitteln, ob außerhalb der Erbringung von reinen Unterrichtsleistungen sonstige der selbstständigen Lehrtätigkeit mit zuzurechnende Arbeiten verrichtet wurden - namentlich in Form des Bemühens um weitere Aufträge am Markt oder in Form der Vor- und Nachbereitung von Lehrstunden (so bereits LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 21.2.2007 - L 2 R 195/06 - Juris RdNr 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 3072/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - SAP-Berater auf der Basis eines …

    Dies gilt schon deshalb, weil anderenfalls geistige oder andere betriebsmittelarme Tätigkeiten nie selbständig ausgeübt werden könnten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 R 3/12 R - juris, Rn. 25;… Urteil des Senats vom 16. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 95 ; Urteil des Senats vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - nicht veröffentlicht; Urteil des Senats vom 24. April 2015 - L 4 R 1787/14 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20

    "Freie Mitarbeiter" in Physiotherapiepraxis nicht immer selbstständig

    Rn. 84 Soweit die Klägerin zu 1 darauf hingewiesen hat, dass dem Einsatz eigenen Kapitals im Dienstleistungssektor eine geringere Bedeutung als bspw. im verarbeitenden Gewerbe zukomme, trifft insoweit zu, als der Einsatz eigenen Kapitals bzw. eigener Betriebsmittel keine notwendige Voraussetzung für eine selbständige Tätigkeit ist (BSG…, Urteil vom 27. März 1980 - 12 RK 26/79 - juris, Rn. 23), weil anderenfalls geistige oder andere betriebsmittelarme Tätigkeiten nie selbständig ausgeübt werden könnten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 R 3/12 R - juris, Rn. 25;… Urteil des Senats vom 16. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 95 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.08.2019 - L 7 BA 3027/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit eines Maurers als …

    Dies gilt schon deshalb, weil anderenfalls geistige oder andere betriebsmittelarme Tätigkeiten nie selbständig ausgeübt werden könnten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 R 3/12 R - juris Rdnr. 25; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 13. September 2016 - L 4 R 2120/15 ZVW - juris Rdnr. 55 m.w.N.).
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