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Weitere Entscheidung unten: BSG, 12.11.2018

Rechtsprechung
   BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,49442
BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B (https://dejure.org/2018,49442)
BSG, Entscheidung vom 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B (https://dejure.org/2018,49442)
BSG, Entscheidung vom 28. November 2018 - B 12 R 34/18 B (https://dejure.org/2018,49442)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Statusfeststellungsverfahren - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei Rechtsbeziehungen in einem Dreiecksverhältnis zwischen einem IT-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen als ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Statusfeststellungsverfahren - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei Rechtsbeziehungen in einem Dreiecksverhältnis zwischen einem IT-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen als ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Statusfeststellungsverfahren - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei Rechtsbeziehungen in einem Dreiecksverhältnis zwischen einem IT-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 Abs. 1 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines IT-(SAP-) Beraters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der …

    Auszug aus BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B
    Der Senat hat sich erst jüngst in seinem Urteil vom 14.3.2018 (B 12 KR 12/17 R - Juris, vorgesehen für SozR 4-2400 § 7 Nr. 34) mit den Rechtsbeziehungen in einem Dreiecksverhältnis zwischen einem IT-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen als Arbeitgeber/Auftraggeber, einem Arbeitnehmer/Auftragnehmer sowie einem Kunden des Unternehmens, für den der Arbeitnehmer/Auftragnehmer tätig war, befasst.

    In dem bereits bezeichneten Urteil vom 14.3.2018 (B 12 KR 12/17 R - Juris, vorgesehen für SozR 4-2400 § 7 Nr. 34) hat der Senat auch auf seine ständige Rechtsprechung hingewiesen, wonach sich das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit danach bestimmt, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und die statusrechtliche Zuordnung voraussetzt, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, dh den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (…aaO RdNr 23).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …

    Auszug aus BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B
    In seinem Urteil vom 31.3.2017 (B 12 R 7/15 R - BSGE 123, 50 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 30), auf das die Klägerin selbst Bezug nimmt, hat der Senat entschieden, dass es sich bei einem deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegenden und Eigenvorsorge zulassenden vereinbarten Honorar zwar um ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit, zugleich aber nur um eines von unter Umständen vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien handele (…aaO RdNr 50).
  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - …

    Auszug aus BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B
    Ist sie noch nicht ausdrücklich entschieden, genügt es, dass schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN).
  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der …

    Auszug aus BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B
    Damit sind schon keine Rechtsfragen zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht (BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - Juris RdNr 11 mwN) formuliert, sondern Subsumtionsvorgänge infrage gestellt worden.
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer …

    Auszug aus BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B
    Rn. 3 Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN).
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der …

    Auszug aus BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 5 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2023 - L 4 KR 550/16

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - IT-Spezialist - drittbezogener …

    Danach sind unter Berücksichtigung der für die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit generell geltenden Prüfungsmaßstäbe nicht nur die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber/Auftraggeber und einem Arbeitnehmer/Auftragnehmer, sondern sämtliche Rechtsbeziehungen zu betrachten, die den im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens konkret zu beurteilenden "projektbezogenen Einsatz" eines IT-Dienstleisters prägen (BSG, Beschluss vom 28. November 2018 - B 12 R 34/18 B -, Rn. 6, juris;… ebenso Plagemann in: Keck/Michaelis, Die Rentenversicherung im SGB, 5. Arbeit für Dritte, Rn. 13).
  • BSG, 23.09.2026 - B 12 KR 6/26 B
    Denn eine Rechtsfrage ist auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn schon eine oder mehrere Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zu deren Beantwortung geben (… BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN; s auch BSG Beschluss vom 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B - juris RdNr 6 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2026 - L 16 BA 48/23

    Kein sozialversicherungsrechtliches Piloten-"Out-Sourcing" bei Ryanair

    Es handele sich bei dem hohen Honorar zwar um ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit, zugleich aber nur um eines von unter Umständen vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien (vgl. ua BSG, Beschluss vom 28. November 2018 - B 12 R 34/18 B -, juris).
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   BSG, 12.11.2018 - B 12 R 34/18 B   

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https://dejure.org/2018,45183
BSG, 12.11.2018 - B 12 R 34/18 B (https://dejure.org/2018,45183)
BSG, Entscheidung vom 12.11.2018 - B 12 R 34/18 B (https://dejure.org/2018,45183)
BSG, Entscheidung vom 12. November 2018 - B 12 R 34/18 B (https://dejure.org/2018,45183)
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 28.01.2019 - B 12 R 51/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Die Bezeichnung einer hinreichenden bestimmten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann ( BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - Juris RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 12.11.2018 - B 12 R 34/18 B - Juris RdNr 5 mwN).

    Hier kommt es dann regelmäßig (lediglich) auf die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt (eine bestimmte Berufsgruppe oder ein bestimmtes Tätigkeitsfeld) an, was die Klärungsbedürftigkeit nicht zu begründen vermag (stRspr;… vgl schon BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 10-13; BSG Beschluss vom 27.8.2012 - B 12 R 4/12 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 21.8.2013 - B 12 KR 93/12 B - Juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 6.11.2015 - B 12 R 31/15 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 12.11.2018 - B 12 R 34/18 B - Juris RdNr 6 und 8).

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