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Rechtsprechung
   BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5262
BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R (https://dejure.org/2016,5262)
BSG, Entscheidung vom 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R (https://dejure.org/2016,5262)
BSG, Entscheidung vom 24. März 2016 - B 12 R 5/15 R (https://dejure.org/2016,5262)
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    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Darlegungsanforderungen - Rechtsverletzung - Rüge - festgestellter Sachverhalt - Formerfordernis

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    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Darlegungsanforderungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 164 Abs 2 S 1 SGG, § 164 Abs 2 S 3 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Darlegungsanforderungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Darlegungsanforderungen

  • rechtsportal.de

    SGG § 164 Abs. 2 S. 1; SGG § 164 Abs. 2 S. 3
    Anforderungen an die Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Rüge einer Verletzung materiellen Rechts; Darstellung des vom Tatsachengericht festgestellten Sachverhalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 16/06 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Bezugnahme auf anderen …

    Auszug aus BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R
    In der Revisionsbegründung muss nach ständiger Rechtsprechung (vgl nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9;… BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22;… BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 und Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10, jeweils mwN) sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb eine Vorschrift des materiellen Rechts im angefochtenen Urteil nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

    Insbesondere bedarf es der Darlegung, in welchen Punkten und aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung angegriffen wird (BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 10 mwN).

    Rn. 10 Dieses Formerfordernis soll im Interesse der Entlastung des Revisionsgerichts sicherstellen, dass der Revisionsführer bzw der Prozessbevollmächtigte das angefochtene Urteil im Hinblick auf einen Erfolg des Rechtsmittels überprüft und hierzu die Rechtslage genau durchdacht hat, bevor er durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für die Revision übernimmt, und so ggf von der Durchführung aussichtsloser Revisionen absieht (BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 10 mwN).

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 9/15 R

    Krankenversicherung - Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung - mehrere in …

    Auszug aus BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R
    Zum anderen bezeichnet der Beigeladenen zu 1. nicht iS von § 164 Abs. 2 S 3 SGG alle Tatsachen, die den Mangel ergeben sollen (zu diesem Erfordernis vgl allgemein § 164 Abs. 2 S 3 SGG; BSG Urteil vom 21.4.2015 - B 1 KR 9/15 R - Juris RdNr 24, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 109 Nr. 45 vorgesehen;… BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 27 f, jeweils mwN).

    Notwendig ist in Bezug darauf nämlich eine Darlegung, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt, sich anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (BSG Urteil vom 21.4.2015, aaO;… BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 S 49).

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R
    In der Revisionsbegründung muss nach ständiger Rechtsprechung (…vgl nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9;… BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22;… BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 und Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10, jeweils mwN) sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb eine Vorschrift des materiellen Rechts im angefochtenen Urteil nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

    Rn. 11 Auf der Grundlage dieser an die Revisionsbegründung gestellten Anforderungen ist die Angabe der verletzten Norm notwendig, aber nicht hinreichend (Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10).

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits …

    Auszug aus BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R
    Zum anderen bezeichnet der Beigeladenen zu 1. nicht iS von § 164 Abs. 2 S 3 SGG alle Tatsachen, die den Mangel ergeben sollen (zu diesem Erfordernis vgl allgemein § 164 Abs. 2 S 3 SGG;… BSG Urteil vom 21.4.2015 - B 1 KR 9/15 R - Juris RdNr 24, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 109 Nr. 45 vorgesehen; BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 27 f, jeweils mwN).
  • BSG, 24.02.2016 - B 13 R 31/14 R

    Sozialgerichtsverfahren - Zulässigkeit einer Revision - Revisionsbegründung - …

    Auszug aus BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R
    Dabei kann vorliegend offenbleiben, ob es - was dem Verständnis des Senats entspricht - genügt, wenn der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten, Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (so bereits BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R, zitiert nach BSG-Terminbericht Nr. 6/16 vom 25.2.2016 zu Fall 1), oder ob - wie der 5. Senat des BSG annimmt - darüber hinaus auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7).
  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden …

    Auszug aus BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R
    In der Revisionsbegründung muss nach ständiger Rechtsprechung (…vgl nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22;… BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 und Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10, jeweils mwN) sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb eine Vorschrift des materiellen Rechts im angefochtenen Urteil nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
  • BSG, 23.07.2015 - B 5 R 32/14 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …

    Auszug aus BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R
    Dabei kann vorliegend offenbleiben, ob es - was dem Verständnis des Senats entspricht - genügt, wenn der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten, Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (so bereits BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R, zitiert nach BSG-Terminbericht Nr. 6/16 vom 25.2.2016 zu Fall 1), oder ob - wie der 5. Senat des BSG annimmt - darüber hinaus auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7).
  • BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R
    Es ist nämlich nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich selbst aus einem Gemenge der beschriebenen Art dasjenige herauszusuchen, was bei wohlwollender Betrachtung möglicherweise zur Zulässigkeit des Rechtsmittels führen könnte (ähnlich für Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bereits BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 Leitsatz 1 und S 48 mwN).
  • BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 22/03 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sichtung und Durcharbeitung des …

    Auszug aus BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R
    Daher erlaubt der Inhalt der Revisionsbegründung insgesamt nicht den Schluss, der Beigeladene zu 1. bzw sein Prozessbevollmächtigter habe mit einer Sorgfalt die Rechtslage im Hinblick auf einen Erfolg der Revision durchdacht, die dem oben dargestellten Zweck des Begründungserfordernisses und der notwendigen Vertretung durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten (zu letzterem vgl zB BSG Urteil vom 20.1.2005 - B 3 KR 22/03 R - USK 2005-95 = Juris RdNr 16 mwN) genügt.
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R
    Notwendig ist in Bezug darauf nämlich eine Darlegung, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt, sich anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (…BSG Urteil vom 21.4.2015, aaO; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 S 49).
  • BSG, 21.09.2005 - B 12 KR 1/05 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BSG, 05.11.2014 - B 5 RE 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Zulässigkeit der …

  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

  • BSG, 22.07.2015 - B 5 R 16/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung - …

  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Synchronsprecher - …

    Zweifel an der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffs bestehen auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass nicht mehr hinreichend klar auseinanderzuhalten wäre, ob ein bestimmtes Klägervorbringen noch auf den Feststellungen des LSG basiert oder nicht; ein Fall der Art, dass einzelne Sachverhaltselemente und Feststellungen des LSG in der Revisionsbegründung allenfalls punktuell angesprochen bzw im Zusammenhang mit eigenen pointiert vorgetragenen tatsächlichen und rechtlichen Wertungen sowie Mutmaßungen des Revisionsführers behandelt und mit nicht berücksichtigungsfähigem neuem Tatsachenvorbringen vermischt werden (vgl dazu Senatsurteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, s BSG-Terminbericht Nr. 12/16 vom 25.2.2016 zu Fall 2), liegt nicht vor.
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung - …

    Erst recht fehlt eine konsistente Darstellung des vom LSG festgestellten und damit das BSG gemäß § 163 SGG bindenden entscheidungserheblichen Sachverhalts (…zur gebotenen zumindest kurzen Wiedergabe des für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten Lebenssachverhalts in eigenen Worten vgl BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R - Juris RdNr 16 - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - zitiert nach BSG-Terminbericht Nr. 12/16 vom 29.3.2016 Fall 2 - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; für darüber hinausgehende, strengere Anforderungen zB BSG < 5. Senat> Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von …

    Diese gesetzlichen Anforderungen hat das BSG in ständiger Rechtsprechung präzisiert (…vgl dazu BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R - SozR 4-1500 § 164 Nr. 4 RdNr 11 ff mwN). Danach muss, wenn mit der Revision die Verletzung einer Rechtsnorm gerügt wird, in der Begründung dargelegt werden, weshalb eine Vorschrift im materiellen Sinne von der Vorinstanz nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (vgl § 546 ZPO). Das Revisionsvorbringen muss eine Prüfung und Durcharbeitung des Prozessstoffs durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen (vgl BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - SozR 4-1500 § 164 Nr. 5 RdNr 13;… BSG Urteil vom 26.7.2016 - B 4 AS 54/15 R - SozR 4-4225 § 1 Nr. 3 RdNr 11 mwN). Mit diesem Erfordernis soll zur Entlastung des Revisionsgerichts erreicht werden, dass der Revisionskläger bzw sein Prozessbevollmächtigter die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels eingehend prüft und von aussichtslosen Revisionen rechtzeitig Abstand nimmt.

    Die Rüge, dass ein im angefochtenen Urteil vorgenommener Subsumtionsschluss die Verletzung einer Rechtsnorm in dem genannten Sinne bewirkt haben soll, macht nicht nur Ausführungen zum rechtlichen Obersatz, sondern auch zu den tatsächlichen Umständen (= Sachverhalt), auf die dieser Obersatz angewendet wurde, erforderlich (vgl BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - SozR 4-1500 § 164 Nr. 5 RdNr 11 mwN). Rechtsausführungen in dem angefochtenen Urteil mögen für sich genommen zutreffend oder unzutreffend sein; eine mit der Revision angreifbare Rechtsverletzung bewirken solche Interpretationen einer Norm jedoch nur, wenn sie bei Anwendung auf den maßgebenden Sachverhalt auch entscheidungsrelevant sind (…vgl BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R - SozR 4-1500 § 164 Nr. 4 RdNr 16 mwN; BSG <Anfragebeschluss> vom 27.4.2016 - B 12 KR 16/14 R - Juris RdNr 18; BSG <Anfragebeschluss> vom 27.4.2016 - B 12 KR 17/14 R - Juris RdNr 14). Das Erfordernis der Wiedergabe des für die geltend gemachte Rechtsverletzung wesentlichen Sachverhalts ist dabei kein Selbstzweck.

  • BSG, 15.09.2016 - B 12 R 2/15 R

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Freistellung von der Arbeit - …

    Rn. 12 Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, muss die Revisionsbegründung ua den wesentlichen Lebenssachverhalt darstellen, über den das LSG entschieden hat (vgl hierzu BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - Juris RdNr 11 mwN - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

    Hierfür genügt es nach dem Verständnis des Senats, wenn der Revisionsführer - wie der Kläger - den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten, Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (…so bereits BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R - Juris RdNr 16 - zur Veröffentlichung in SozR 4-1500 § 164 Nr. 4 vorgesehen; BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - Juris RdNr 11 - zur Veröffentlichung in SozR 4-1500 § 164 Nr. 5 vorgesehen). Ob darüber hinaus - wie der 5. Senat des BSG annimmt - auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7), kann vorliegend dahinstehen.

  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 17/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an …

    Es liegt kein Fall vor, in dem nur einzelne Sachverhaltselemente und Feststellungen des LSG in der Revisionsbegründung punktuell angesprochen bzw im Zusammenhang mit eigenen pointiert vorgetragenen tatsächlichen und rechtlichen Wertungen sowie Mutmaßungen des Revisionsführers behandelt und mit nicht berücksichtigungsfähigem neuem Tatsachenvorbringen vermischt werden (vgl dazu Senatsurteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, s BSG-Terminbericht Nr. 12/16 vom 25.2.2016 zu Fall 2).
  • BSG, 13.06.2018 - GS 1/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Rüge der Verletzung materiellen Rechts …

    Rn. 29 Der 12. Senat verlangt, dass der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - SozR 4-1500 § 164 Nr. 5 RdNr 11;… BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - SozR 4-2600 § 163 Nr. 1 RdNr 20, auch für BSGE vorgesehen).
  • BSG, 15.09.2016 - B 12 R 3/15 R

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Sozialversicherung

    Rn. 12 Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, muss die Revisionsbegründung ua den wesentlichen Lebenssachverhalt darstellen, über den das LSG entschieden hat (vgl hierzu BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R, Juris RdNr 11 mwN - zur Veröffentlichung in SozR 4 - 1500 § 164 Nr. 4 vorgesehen).

    Hierfür genügt es nach dem Verständnis des Senats, wenn der Revisionsführer - wie der Kläger - den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten, Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (…so bereits BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R Juris RdNr 16 - zur Veröffentlichung in SozR 4-1500 § 164 Nr. 4 vorgesehen; BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - Juris RdNr 11 - zur Veröffentlichung in SozR 4-1500 § 164 Nr. 5 vorgesehen). Ob darüber hinaus - wie der 5. Senat des BSG annimmt - auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7), kann vorliegend dahinstehen.

  • BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung - …

    Dabei kann vorliegend offenbleiben, ob es - was dem Verständnis des Senats entspricht - genügt, wenn der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten, Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (so bereits BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R, zitiert nach BSG-Terminbericht Nr. 6/16 vom 25.2.2016 zu Fall 1; Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), oder ob - wie der 5. Senat des BSG annimmt - darüber hinaus auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7).
  • BSG, 15.09.2016 - B 12 R 4/15 R

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Sozialversicherung

    Rn. 12 Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, muss die Revisionsbegründung ua den wesentlichen Lebenssachverhalt darstellen, über den das LSG entschieden hat (vgl hierzu BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - Juris RdNr 11 mwN - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

    Hierfür genügt es nach dem Verständnis des Senats, wenn der Revisionsführer - wie der Kläger - den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten, Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (…so bereits BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R - Juris RdNr 16 - zur Veröffentlichung in SozR 4-1500 § 164 Nr. 4 vorgesehen; BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - Juris RdNr 11 - zur Veröffentlichung in SozR 4-1500 § 164 Nr. 5 vorgesehen). Ob darüber hinaus - wie der 5. Senat des BSG annimmt - auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7), kann vorliegend dahinstehen.

  • BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an …

    Es liegt insbesondere kein Fall vor, in dem nur einzelne Sachverhaltselemente und Feststellungen des LSG in der Revisionsbegründung punktuell angesprochen bzw im Zusammenhang mit eigenen tatsächlichen und rechtlichen Wertungen sowie Mutmaßungen des Revisionsführers behandelt und mit nicht berücksichtigungsfähigem neuem Tatsachenvorbringen vermischt werden (vgl dazu Senatsurteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, s BSG-Terminbericht Nr. 12/16 vom 29.3.2016 zu Fall 2).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 5/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BSG, 17.11.2016 - B 5 RE 4/16 R
  • BSG, 30.08.2021 - B 9 V 3/21 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Verfahrensmangel - Anforderungen an …

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