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| BSG, 11.03.2010 - B 12 SF 19/09 S |
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Volltextveröffentlichung
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- BSG, 25.09.1998 - B 1 SF 4/98 S
Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGG
Auszug aus BSG, 11.03.2010 - B 12 SF 19/09 S
Werden wie hier (lediglich) selbstständige Klagen mehrerer Verbände aus Gründen der Zweckmäßigkeit oder des Sachzusammenhangs in einem Verfahren zusammengefasst, sei es, dass diese von vornherein gemeinschaftlich klagen oder das Gericht zunächst gesondert erhobene Klagen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbindet, so hat das auf die örtliche Zuständigkeit grundsätzlich keinen Einfluss (vgl BSG, Beschluss vom 25.9.1998, B 1 SF 4/98 S, SozR 3-1500 § 58 Nr. 1; ferner Beschlüsse des Senats vom 3.8.2006, B 12 SF 1/06 S, und vom 16.10.2008, B 12 SF 10/08 S). - BSG, 16.10.2008 - B 12 SF 10/08 S
Auszug aus BSG, 11.03.2010 - B 12 SF 19/09 S
Werden wie hier (lediglich) selbstständige Klagen mehrerer Verbände aus Gründen der Zweckmäßigkeit oder des Sachzusammenhangs in einem Verfahren zusammengefasst, sei es, dass diese von vornherein gemeinschaftlich klagen oder das Gericht zunächst gesondert erhobene Klagen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbindet, so hat das auf die örtliche Zuständigkeit grundsätzlich keinen Einfluss (vgl BSG…, Beschluss vom 25.9.1998, B 1 SF 4/98 S, SozR 3-1500 § 58 Nr. 1; ferner Beschlüsse des Senats vom 3.8.2006, B 12 SF 1/06 S, und vom 16.10.2008, B 12 SF 10/08 S).
- BSG, 22.09.2010 - B 12 SF 6/10 S Selbst wenn die logische Notwendigkeit einer übereinstimmenden Entscheidung für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft besteht (…vgl BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, RdNr 18), rechtfertigen die Gefahr sich widersprechender gerichtlicher Entscheidungen oder Gründe der Prozessökonomie die Bestimmung eines einheitlichen Gerichtsstandes gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGG nicht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2010 - B 12 SF 19/09 S).
- BSG, 16.11.2012 - B 12 SF 5/11 S Selbst wenn die logische Notwendigkeit einer übereinstimmenden Entscheidung für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft besteht (…vgl BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 25), rechtfertigen die Gefahr sich widersprechender gerichtlicher Entscheidungen oder Gründe der Prozessökonomie die Bestimmung eines einheitlichen Gerichtsstandes gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGG nicht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2010 - B 12 SF 19/09 S).
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