Rechtsprechung
| VG Bayreuth, 12.01.2006 - B 2 K 04.98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG München, 27.07.2021 - M 2 K 20.1210
Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals
Infolgedessen scheidet es vorliegend auch aus, einen - grundsätzlich möglichen - grundrechtlich fundierten Beseitigungsanspruch als Anspruchsgrundlage für das klägerische Begehren heranzuziehen (…vgl. BayVHG, U.v. 2.2.2004 - 22 B 02.3084 - juris Rn. 17;… HessVGH, U.v. 26.2.1997 - 7 UE 2907/94 - juris Rn. 23; s.a. zur möglichen Rechtsfolge "Gewässerausbau" VG Bayreuth, U.v. 12.1.2006 - B 2 K 04.98 - juris Rn. 61). - VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 - 3 S 829/23
Hochwasserschutzmaßnahme; Planfeststellung; Abwägungsbetroffenheit des Inhabers …
Denn unabhängig von Bestehen und Reichweite der hierdurch ggf. begründeten objektivrechtlichen Ausbaulast ist diese - ebenso wie nach § 39 Abs. 1 Satz 1 WHG i.V.m. § 39 Abs. 1 WG die Unterhaltungslast (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1973 - IV C 50.71 -, BVerwGE 44, 235 ) - nach § 54 Abs. 1 Satz 2 WG eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die keinen Rechtsanspruch Dritter gegen den Träger der Ausbaulast begründet (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 08.05.2008 - 22 B 06.3184 -, juris Rn. 18 und Bay. VGH, Urt. v. 04.05.2005 - 22 B 01.247 -, juris Rn. 40 zu § 54 Abs. 2 BayWG a.F. und OVG M.-V., Beschl. v. 29.10.2004 - 3 M 196/04 -, juris Rn. 20 zu § 71 Abs. 1 LWaG M.-V. zum jeweiligen Landesrecht sowie VG Bayreuth, Urt. v. 12.01.2006 - B 2 K 04.98 -, juris Rn. 50 und Breuer/Gärditz, in: Breuer/Gärditz, WasserR, 4. Aufl. 2017, Rn. 1206 f. auch zur Regelungsbefugnis des Landesgesetzgebers). - VG München, 10.02.2015 - M 2 K 14.2914
Verpflichtung zum Ergreifen von Maßmnahmen zur Umleitung des Wassers
Gleiches gilt für die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Wiederherstellung des früheren Zustands eines Gewässers durch Beseitigung von Verfüllungen nicht mehr Gewässerunterhaltung, sondern einen Gewässerausbau darstellt (…vgl. dazu VG Augsburg, U. v. 3.8.2010 - Au 3 K 09.261 - juris Rn. 36 m. w. N.; VG Bayreuth, U. v. 12.1.2006 - B 2 K 04.98 - juris Rn. 61). - VG Würzburg, 26.02.2015 - W 3 K 13.897
Windschutzhecke; Flurbereinigungsplan; Unterhaltungspflicht; (keine) öffentliche …
Dieses Ergebnis entspricht der in der Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Auffassung, dass öffentlich-rechtliche Unterhaltungspflichten grundsätzlich nur im öffentlichen Interesse bestehen und dass der Einzelne keine subjektiv-rechtlichen Ansprüche auf Erfüllung, Verkehrserhaltung oder Verkehrssicherung aus diesen Unterhaltungspflichten herleiten kann (…vgl. z.B. OVG Lüneburg v. 22.1.2014 - 7 LC 76/12 - juris Rn. 54; VG Bayreuth, U. v. 12.1.2006 - B 2 K 04.98 - juris).
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