Rechtsprechung
| BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Unfallversicherung
- lexetius.com
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit mit Unterlassungszwang - Verzögerung des Berufskrankheitenfeststellungsverfahrens - Zumutbarkeit - Entschlussfassung - Aufgabe oder Fortsetzung der gefährdenden Tätigkeit - Zwischenbeschäftigung - Fiktion der Unterlassung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit mit Unterlassungszwang; Verzögerung des Berufskrankheitenfeststellungsverfahrens; Zumutbarkeit; Entschlussfassung; Aufgabe oder Fortsetzung der gefährdenden Tätigkeit; Zwischenbeschäftigung; Fiktion der Unterlassung
- Judicialis
SGB VII § 9 Abs 1 S 2; ; BKV Anl 1 Nr 4302
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Gasinstallateurs und Wasserinstallateurs auf eine Verletzenrente aufgrund von Asthma als Berufskrankheit; Obstruktive Atemwegserkrankungen als Berufskrankheit; Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherungsfalls im Hinblick auf ein objektives und endgültiges ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit mit Unterlassungszwang - Verzögerung des Berufskrankheitenfeststellungsverfahrens - Zumutbarkeit - Entschlussfassung - Aufgabe oder Fortsetzung der gefährdenden Tätigkeit - Zwischenbeschäftigung - Fiktion der Unterlassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKV Anl. 1 Nr. 4302; SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2
Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer Berufskrankheit trotz zeitweiser Wiederaufnahme gefährdender Tätigkeiten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (5)
- BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung …
Auszug aus BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R
Er hat dabei aber die Grundlagen der Rentenfeststellung, insbesondere die zwischen den Beteiligten umstrittene Regelung über den Zeitpunkt des Versicherungsfalls, unverändert übernommen, so dass ein von der Rechtsprechung anerkannter Fall der analogen Anwendung des § 96 SGG gegeben ist (vgl BSGE 94, 38 = SozR 4-2700 § 182 Nr. 1 RdNr 5 mwN). - BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88
Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls
Auszug aus BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R
Von dem Eintritt des Versicherungsfalls rechtssystematisch zu unterscheiden ist das Vorliegen der gegebenenfalls mehreren auf ihm aufbauenden Leistungsfälle, wie insbesondere der vorliegend umstrittenen Gewährung einer Verletztenrente nach §§ 56 ff SGB VII (vgl schon BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35 mwN). - BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R
Unfallversicherung - Krankenversicherung - Berufskrankheit - …
Auszug aus BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R
Mit der Forderung nach dem Unterlassen der gefährdenden Tätigkeit ist allerdings grundsätzlich deren Aufgabe auf Dauer oder zumindest auf nicht absehbare Zeit gemeint (…vgl BSG SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2 S 8; SozR 3-2200 § 551 Nr. 11; Peter Becker in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 2006, § 9 SGB VII RdNr 200; ders: Der Unterlassungszwang bei Berufskrankheiten, Dissertation, Heidelberg 2003, S 136), so dass der in der BKV definierte Tatbestand der BK nicht (mehr) erfüllt ist, wenn eine gefährdende Tätigkeit (wieder) aufgenommen wird. - BSG, 30.10.1959 - 2 RU 5/58
Auszug aus BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R
Die Entschädigungspflicht tritt bei einer BK mit Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit, erfüllt sind (so schon BSGE 10, 286; siehe auch Urteil des Senats vom 31. März 1981 - 2 RU 81/80 - HVBG RdSchr VB 140/81). - BSG, 31.03.1981 - 2 RU 81/80
Auszug aus BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R
Die Entschädigungspflicht tritt bei einer BK mit Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit, erfüllt sind (so schon BSGE 10, 286; siehe auch Urteil des Senats vom 31. März 1981 - 2 RU 81/80 - HVBG RdSchr VB 140/81).
- BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Unterlassungszwang - …
Dadurch soll einer Verschlimmerung der Krankheit und nach Eintritt einer BK ggf. auch einer erhöhten Entschädigungspflicht des Versicherungsträgers entgegengewirkt werden (vgl Urteil des Senats vom 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4302 Nr. 2). - LSG Bayern, 25.11.2025 - L 2 U 116/21
Erfüllung des Unterlassungszwangs bei der Berufskrankheit Nr. 4302 Anlage 1 BKV
In Anbetracht der Entscheidung des BSG vom 30.10.2007, B 2 U 12/06 R, sehe die Beklagte die Festlegung des Tags des Versicherungsfalls auf den 12.05.1990 als rechtmäßig an.Das BSG hat dies im Urteil vom 30.10.2007 B 2 U 12/06 R, wie folgt erläutert:.
Zudem setzt die Erfüllung des Aufgabezwangs voraus, dass die Tätigkeitsaufgabe jedenfalls auf nicht absehbare Zeit beabsichtigt ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 12/06 R: "Mit der Forderung nach dem Unterlassen der gefährdenden Tätigkeit ist allerdings grundsätzlich deren Aufgabe auf Dauer oder zumindest auf nicht absehbare Zeit gemeint … .").
- BSG, 17.05.2011 - B 2 U 19/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Entschädigung wegen einer Berufskrankheit gem …
Rn. 11 Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Anspruch auf Feststellung (sog Anerkennung) eines Versicherungsfalls iS des § 7 Abs. 1 iVm §§ 8 oder 9 SGB VII (bis zum 31.12.1996: §§ 548, 550, 551 RVO) und den aufgrund eines Versicherungsfalls ggf unter weiteren Voraussetzungen entstehenden Ansprüchen auf bestimmte Leistungen (vgl BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4302 Nr. 2 RdNr 19 und vom 16.3.2010 - B 2 U 4/09 R - Juris RdNr 19).
- LSG Baden-Württemberg, 16.02.2012 - L 10 U 2523/08 Der Versicherungsfall und damit die Entschädigungspflicht tritt bei der BK Nr. 2108 mit dem Erfordernis des sog. Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit erfüllt sind (BSG, Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 12/06 R in SozR 4-5671 Anlage 1 Nr. 4302 Nr. 2).
Denn nach den Ausführungen des BSG in seinem Urteil vom 30.10.2007 (a.a.O.) ist der Versicherungsfall zum Zeitpunkt der ersten Tätigkeitsaufgabe auch dann eingetreten, wenn der Versicherte seine gefährdende Tätigkeit zunächst aufgibt und erst zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem noch nicht über die BK entschieden ist, wieder eine gefährdende Tätigkeit aufnimmt.
Denn in diesem Falle entfiele nach der dargelegten Rechtsprechung des BSG zum Eintritt des Versicherungsfalles in Fällen einer BK mit Aufgabezwang (Urteil vom 30.10.2007, a.a.O.) für diesen Tag zwar der Anspruch auf Verletztengeld, nicht aber - weil der Kläger nach dem Unfall nicht mehr tätig war - für den Folgetag.
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 60/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - …
Denn eine vollständige Einstellung des gesamten bisherigen Berufs ist insoweit nicht erforderlich (vgl. nur BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 12/06 R - SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 4302 Nr. 2;… Urteil vom 9. September 2003 - B 2 U 5/03 R - SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 5101 Nr. 1). - LSG Baden-Württemberg, 24.09.2013 - L 9 U 467/13 Die Entschädigungspflicht tritt daher bei einer BK mit Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit, erfüllt sind (BSGE 10, 286; BSG, Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R -, Rdnr. 15 (juris)).
Die spätere Wiederaufnahme einer gefährdenden Tätigkeit - hier bei der Fa. S. im August 2011 - lässt den Eintritt des (früheren) Versicherungsfalls unberührt; wird auch sie wieder aufgegeben, begründet dies lediglich einen neuen Leistungsfall (BSG, Urteil vom 30.10.2007, a.a.O., Rdnr. 19).
- LSG Bayern, 27.03.2013 - L 2 U 496/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 5101 - …
Die Entschädigungspflicht tritt bei einer BK mit Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit, erfüllt sind (BSGE 10, 286; BSG, Urteil vom 30.10.2007, Az. B 2 U 12/06 R, Rdnr. 15). - LSG Bayern, 04.08.2014 - L 2 U 234/11
Zur Frage der Gewährung einer Hinterbliebenenrente wegen eines Arbeitsunfalls …
Allein das Vorliegen einer obstruktiven Atemwegserkrankung reicht zur Erfüllung des Tatbestandes dieser Versicherungsfälle der BK Nr. 4301 und 4302 der Anlage zur BKV nicht ausreicht, wie das BSG bereits mehrfach betont hat (vgl. hierzu BSG v. 22. März 2011, Az.: B 2 U 4/10 R; v. 30. Oktober 2007, Az.: B 2 U 12/06 R - jeweils veröffentlicht in Juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 2 U 294/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Versicherungsfall vor dem …
Für die Verwirklichung dieses Tatbestandsmerkmals reichen der objektive Zwang zum Unterlassen und die tatsächliche Aufgabe der bisher ausgeübten gefährdenden Tätigkeit aus (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007, Aktenzeichen B 2 U 12/06 R, SozR 4-5671 Anlage 1 Nr. 4302 Nr. 2, zitiert nach juris.de). - OVG Bremen, 19.05.2021 - 2 LB 45/20
Anerkennung einer Epicondylitis radialis des rechten Ellenbogens als …
Der Unterlassungszwang dient der Abgrenzung von sogenannten "Bagatellerkrankungen" ( BSG , Urt. v. 20.10.2007 - B 2 U 12/06 R, juris Rn. 20;… Urt. v. 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R, juris Rn. 38). - LSG Hessen, 17.03.2025 - L 9 U 82/23
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2008 - L 1 U 1926/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - keine neuen Erkenntnisse …
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.12.2013 - L 6 U 20/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - …
- BSG, 20.02.2009 - B 2 U 246/08 B
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 6 U 160/04
Zwang zur Aufgabe der beruflichen Tätigkeit als Voraussetzung der Anerkennung …
- LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 3 U 4176/12
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2012 - L 8 U 4077/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 63/10
Anerkennung einer Atemwegserkrankung als Berufskrankheit
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2014 - L 1 U 2555/13
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