Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3285
BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R (https://dejure.org/2009,3285)
BSG, Entscheidung vom 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R (https://dejure.org/2009,3285)
BSG, Entscheidung vom 02. April 2009 - B 2 U 33/07 R (https://dejure.org/2009,3285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 - Infektionskrankheit - Einwirkung - abstrakte Gefährdung - tatsächliche Realisierung - individuell erhöhte Infektionsgefahr - ausgeübte Tätigkeit - Übertragungsgefahr - Übertragungsweg - Nachweis - ...

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101; Infektionskrankheit; Einwirkung; abstrakte Gefährdung; tatsächliche Realisierung; individuell erhöhte Infektionsgefahr; ausgeübte Tätigkeit; Übertragungsgefahr; Übertragungsweg; N ...

  • Judicialis

    BKV Anl 1 Nr 3101; ; RVO § 551 Abs 1 S 3 Halbs 1; ; SGB VII § 9 Abs 1 S 2 Halbs 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Infektionskrankheit nach BKV Anl Nr. 3101 als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung; Infektion eines Stadtreinigers im Drogenmilieu mit dem Hepatitis C-Virus

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    BK 3101 - Infektionskrankheit - Einwirkung - abstrakte Gefährdung - tatsächliche Realisierung - individuell erhöhte Infektionsgefahr - ausgeübte Tätigkeit - Übertragungsgefahr - Übertragungsweg - Nachweis - Hepatitis C - Stadtreiniger im Drogenmilieu

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr. 3101
    Anerkennung einer Infektionskrankheit nach BKV Anl Nr. 3101 als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung; Infektion eines Stadtreinigers im Drogenmilieu mit dem Hepatitis C-Virus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 103, 54
  • NZS 2010, 404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 - …

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R
    Da für die Anerkennung der BK 3101 nicht eine schlichte Infektionsgefahr genügt, sondern eine (zT typisierend nach Tätigkeitsbereichen) besonders erhöhte Infektionsgefahr vorausgesetzt wird (vgl § 551 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1, § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VII), kommt es darauf an, welche einzelnen Arbeitshandlungen im Hinblick auf den Übertragungsweg besonders gefährdend sind (vgl zu Begriff und Prüfung der erhöhten Infektionsgefahr: BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

    Es darf weder die Inkubationszeit gegen einen zeitlichen Zusammenhang der Krankheit mit der beruflichen Tätigkeit sprechen noch ein anderes, dem privaten Lebensbereich zuzuordnendes Infektionsrisiko die Erkrankung verursacht haben (vgl BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - aaO).

    Entscheidend ist immer die Gesamtwürdigung der das Arbeitsumfeld und die versicherte Tätigkeit betreffenden beiden Risikobereiche unter Berücksichtigung des spezifischen Übertragungsmodus und Verbreitungsgrades der jeweiligen Infektionskrankheit (vgl BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R - aaO).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (…vgl BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, jeweils RdNr 15; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 ff).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, jeweils RdNr 15;… BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 ff).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 - …

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R
    Dass die berufsbedingte Erkrankung ggf den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht (haftungsausfüllende Kausalität), ist keine Bedingung für die Feststellung einer Listen-BK (vgl BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 33/87

    Erhöhte Ansteckungsgefahr - Kausalzusammenhang - Infektionskrankheit als …

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R
    Dem steht auch nicht das Urteil des Senats vom 30. Mai 1998 (2 RU 33/87 - NZA 1988 S 823) entgegen.
  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher …

    Anders als bei der BK 3101, die für den Nachweis der Einwirkung bei Infektionskrankheiten von Versicherten im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium eine "besondere Infektionsgefahr" schon tatbestandlich voraussetzt (hierzu BSG Urteile vom 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R - BSGE 103, 45 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 4 und - B 2 U 33/07 R - BSGE 103, 54 = SozR 4-5671 Anl 1 3101 Nr. 5 sowie vom 15.9.2011 - B 2 U 22/10 R - NZS 2012, 151), ist die erforderliche Einwirkung in der hier zu beurteilenden BK 3102 vom Verordnungsgeber offengelassen und gerade nicht definiert worden.
  • VGH Bayern, 05.06.2024 - 3 B 22.809

    Corona-Infektionen eines Polizisten und eines Lehrers sind als Dienstunfall …

    Das Verwaltungsgericht habe die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R) außer Acht gelassen.

    Rn. 26 Bei der Frage, ob der Betroffene im Sinne der 4. Alternative der Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKV durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war" sind auch nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung die vom Betroffenen konkret verrichteten Tätigkeiten zu berücksichtigen (zuletzt BSG, U.v. 22.6.2023 - B 2 U 9/21 R - juris Rn. 15 mit Verweis auf das vom Beklagten zitierte U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Ls. und Rn. 14 ff.).

    Bei der Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKV ist zunächst festzustellen, ob dem konkreten dienstlichen Tätigkeitsbereich eine abstrakte Gefährdung innewohnt und sich die generelle Gefahr aufgrund der im Gefahrenbereich individuell vorgenommenen Verrichtungen auch tatsächlich realisiert haben kann (hierzu ausführlich BSG, U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 14 ff.).

    Insoweit ist zunächst entscheidend, ob die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit verrichteten Arbeiten ihrer Art nach unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Arbeitsumfeldes mit einer abstrakten Gefahrenlage einhergehen (BSG, U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 17).

    Rn. 27 Liegt hingegen eine mit der dienstlichen Tätigkeit verbundene abstrakte Gefährdung vor, kommt es darüber hinaus darauf an, ob der Beamte infolge seiner konkret ausgeübten Verrichtungen einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt war, die sich dann nach der Durchseuchung des Tätigkeitsumfeldes sowie der Übertragungsgefahr richtet (…BSG, U.v. 22.6.2023 a.a.O. Rn. 13 ff.; U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 16).

    Denn Voraussetzung ist nicht die generelle Gefährdung einer Berufsgruppe (hier Lehrkraft), sondern die individuelle Gefährdung des jeweiligen Beamten aufgrund seiner konkret ausgeübten dienstlichen Verrichtung (so auch BSG, U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 14 f., 17 "konkret verrichteten Tätigkeiten";… Ricke in Kasseler Kommentar, SGB VII, Stand 1.9.2021, § 9 Rn. 50).

    Rn. 30 Vor diesem Hintergrund geht die Kritik des Beklagten fehl, das Verwaltungsgericht sei angesichts des Urteils des Bundessozialgerichts (U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Ls. und Rn. 14 ff.) rechtsfehlerhaft der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, B.v. 15.5.1996 - 2 B 106.95 - juris Rn. 6 zu § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG; U.v. 9.11.1960 - VI C 144.58 - VerwRspr 1961, 557 zur Vorgängerregelung des § 135 Abs. 3 BBG a.F.) gefolgt, wonach Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayBeamtVG nicht voraussetzt, dass die durch die Art der dienstlichen Verrichtung hervorgerufene Gefährdung generell den Dienstobliegenheiten des Beamten anhaftet.

    Denn auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verlangt nicht ein generell erhöhtes Infektionsrisiko für eine bestimmte Berufsgruppe, sondern prüft vielmehr, ob die im Rahmen der versicherten Tätigkeit verrichteten Arbeiten ihrer Art nach unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Arbeitsumfeldes mit einer abstrakten Gefahrenlage einhergehen (BSG, U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 17).

    Rn. 44 Für eine abstrakte Gefährdungslage im Sinne der Nr. 3101 - letzte Alternative - der Anlage 1 zur BKV ist zudem nicht erforderlich, dass der Beamte zwingend in einer Einrichtung tätig ist, in der bereits infizierte Personen medizinisch versorgt werden (vgl. z.B. BSG, U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 18: Stadtteil mit gehäuftem Drogenkonsum).

  • VGH Bayern, 05.06.2024 - 3 BV 21.3116

    Anerkennung einer Covid-19-Infektion eines Polizeibeamten als Berufskrankheit

    Das Verwaltungsgericht habe die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R) außer Acht gelassen.

    Rn. 24 Bei der Frage, ob der Betroffene im Sinne der 4. Alternative der Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKV durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war" sind auch nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung die vom Betroffenen konkret verrichteten Tätigkeiten zu berücksichtigen (zuletzt BSG, U.v. 22.6.2023 - B 2 U 9/21 R - juris Rn. 15 mit Verweis auf das vom Beklagten zitierte U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Ls. und Rn. 14 ff.).

    Bei der Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKV ist zunächst festzustellen, ob dem konkreten dienstlichen Tätigkeitsbereich eine abstrakte Gefährdung innewohnt und sich die generelle Gefahr aufgrund der im Gefahrenbereich individuell vorgenommenen Verrichtungen auch tatsächlich realisiert haben kann (hierzu ausführlich BSG, U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 14 ff.).

    Insoweit ist zunächst entscheidend, ob die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit verrichteten Arbeiten ihrer Art nach unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Arbeitsumfeldes mit einer abstrakten Gefahrenlage einhergehen (BSG, U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 17).

    Rn. 25 Liegt hingegen eine mit der dienstlichen Tätigkeit verbundene abstrakte Gefährdung vor, kommt es darüber hinaus darauf an, ob der Beamte infolge seiner konkret ausgeübten Verrichtungen einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt war, die sich dann nach der Durchseuchung des Tätigkeitsumfeldes sowie der Übertragungsgefahr richtet (…BSG, U.v. 22.6.2023 a.a.O. Rn. 13 ff.; U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 16).

    Denn Voraussetzung ist nicht die generelle Gefährdung einer Berufsgruppe (hier Polizeibeamter), sondern die individuelle Gefährdung des jeweiligen Beamten aufgrund seiner konkret ausgeübten dienstlichen Verrichtung (so auch BSG, U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 14 f., 17 "konkret verrichteten Tätigkeiten";… Ricke in Kasseler Kommentar, SGB VII, Stand 1.9.2021, § 9 Rn. 50).

    Rn. 28 Vor diesem Hintergrund geht die Kritik des Beklagten fehl, das Verwaltungsgericht sei angesichts des Urteils des Bundessozialgerichts (U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Ls. und Rn. 14 ff.) rechtsfehlerhaft der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, B.v. 15.5.1996 - 2 B 106.95 - juris Rn. 6 zu § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG; U.v. 9.11.1960 - VI C 144.58 - VerwRspr 1961, 557 zur Vorgängerregelung des § 135 Abs. 3 BBG a.F.) gefolgt, wonach Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayBeamtVG nicht voraussetzt, dass die durch die Art der dienstlichen Verrichtung hervorgerufene Gefährdung generell den Dienstobliegenheiten des Beamten anhaftet.

    Denn auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verlangt nicht ein generell erhöhtes Infektionsrisiko für eine bestimmte Berufsgruppe, sondern prüft vielmehr, ob die im Rahmen der versicherten Tätigkeit verrichteten Arbeiten ihrer Art nach unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Arbeitsumfeldes mit einer abstrakten Gefahrenlage einhergehen (BSG, U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 17).

    Rn. 41 Für eine abstrakte Gefährdungslage im Sinne der Nr. 3101 - letzte Alternative - der Anlage 1 zur BKV ist zudem nicht erforderlich, dass der Beamte zwingend in einer Einrichtung tätig ist, in der bereits infizierte Personen medizinisch versorgt werden (vgl. z.B. BSG, U.v. 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 18: Stadtteil mit gehäuftem Drogenkonsum).

  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 9/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anerkennung einer Hepatitis-B-Infektion als …

    Bei der BK 3101 ist vielmehr festzustellen, ob dem versicherten Tätigkeitsbereich eine abstrakte Gefährdung innewohnt und sich die generelle Gefahr aufgrund der im Gefahrenbereich individuell vorgenommenen Verrichtungen auch tatsächlich realisiert haben kann (hierzu ausführlich BSG Urteil vom 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - BSGE 103, 54 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 5, RdNr 14 ff; dazu nachfolgend 4. a).

    Liegt hingegen eine mit der versicherten Tätigkeit verbundene abstrakte Gefährdung vor, kommt es darüber hinaus darauf an, ob der Versicherte infolge seiner konkret ausgeübten Verrichtungen einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt war, die sich dann - wie bereits ausgeführt wurde - nach der Durchseuchung des Tätigkeitsumfeldes sowie der Übertragungsgefahr richtet (BSG Urteil vom 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - BSGE 103, 54 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 5, RdNr 16; dazu nachfolgend 4. b).

    Insoweit ist zunächst entscheidend, ob die im Rahmen der versicherten Tätigkeit verrichteten Arbeiten ihrer Art nach unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Arbeitsumfeldes mit einer abstrakten Gefahrenlage einhergehen (BSG Urteil vom 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - BSGE 103, 54 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 5, RdNr 17).

    Denn eine konkrete Infektionssituation muss nicht nachgewiesen sein (BSG Urteil vom 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - BSGE 103, 54 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 5, RdNr 21: der Nachweis eines unmittelbaren oder mittelbaren Kontaktes zu einer Infektionsquelle ist nicht erforderlich), zumal sie auch in Vorgängen liegen kann, die weniger Beachtung erfahren, wie zB das Durchschreiten, Inspizieren und Abpumpen fäkalienbelasteter und damit potentiell durchseuchter Abwässer aus Kellern.

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit - …

    Denn selbst wenn diese Einwirkungen bei isolierter Betrachtung nicht die Voraussetzungen an die Einwirkungsdauer, -intensität, -häufigkeit oder -weise erfüllen, können sie dennoch eine wesentliche Teilursache der als BK anerkannten Krankheit nach der Theorie der wesentlichen Bedingung sein (vgl zur Prüfung des Versicherungsfalls einer Listen-BK: BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - BSGE 103, 54 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 5;… zur Theorie der wesentlichen Bedingung: BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 ff) .
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit - …

    Denn selbst wenn diese Einwirkungen bei isolierter Betrachtung - und ggf nicht zu beanstandender Zugrundelegung des sog Verdoppelungsrisikos oder eines anderen aufgrund wissenschaftlicher Erfahrungssätze begründbaren Kriteriums - die Voraussetzungen an die Einwirkungsdauer, -intensität, -häufigkeit oder -weise nicht erfüllen, können sie dennoch eine wesentliche Teilursache der als BK anerkannten Krankheit nach der Theorie der wesentlichen Bedingung sein (vgl zur Prüfung des Versicherungsfalls einer Listen-BK: BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - BSGE 103, 54 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 5; zur Theorie der wesentlichen Bedingung: zuletzt eingehend BSG vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - RdNr 28 ff;… BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 13 ff).
  • BVerwG, 26.06.2025 - 2 A 10.24

    Corona-Infektion ist kein Dienstunfall

    Darüber hinaus ist die Alternative "durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt" mit der Begründung eingeführt worden (vgl. BR-Drucks 128/68 Allgemeiner Teil S. 1), dass die Beschränkung auf bestimmte Unternehmen in einigen Einzelfällen zu Härten geführt habe und es angezeigt erscheine, den Versicherungsschutz über den bisher schon erfassten Personenkreis auf Versicherte auszudehnen, die im Einzelfall durch ihre Tätigkeit der Ansteckungsgefahr besonders ausgesetzt sind (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 15).

    Liegt hingegen eine mit der versicherten Tätigkeit verbundene abstrakte Gefährdung vor, kommt es darüber hinaus darauf an, ob der Versicherte infolge seiner konkret ausgeübten Verrichtungen einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt war, die sich nach der Durchseuchung des Tätigkeitsumfeldes sowie der Übertragungsgefahr richtet (vgl. BSG, Urteile vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R - juris Rn. 16 …und vom 22. Juni 2023 - B 2 U 9/21 R - juris Rn. 15).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - L 3 U 4168/17

    Unklare Ursache einer Legionellen-Erkrankung - Anerkennung einer Berufskrankheit …

    Dabei geht der Verordnungsgeber typisierend davon aus, dass im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien generell eine erhöhte Infektionsgefahr besteht (BSG, Urteil vom 02.04.2009, B 2 U 33/07 R, auch zum Nachfolgenden).

    Voraussetzung hierfür wäre nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 02.04.2009, a.a.O.), dass der versicherte Tätigkeitsbereich seiner Art nach unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Arbeitsumfelds ein generell erhöhtes Infektionsrisiko aufweist.

    Ist damit unter Berücksichtigung der Art der versicherten Tätigkeit und der Beschaffenheit des Tätigkeitsumfelds eine generelle abstrakte Gefährdung nicht denkbar, scheidet schon allein deshalb eine BK 3101 aus (BSG, Urteil vom 02.04.2009, a.a.O.).

    Es kommt daher nicht darauf an, ob der Versicherte infolge seiner konkret ausgeübten Verrichtungen einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt war, die sich nach der Durchseuchung des Tätigkeitsumfeldes sowie der Übertragungsgefahr richtet (BSG, Urteil vom 02.04.2009, a.a.O.).

    Es darf also insbesondere nicht die Inkubationszeit gegen einen zeitlichen Zusammenhang der Krankheit mit der beruflichen Tätigkeit sprechen (BSG, Urteil vom 02.04.2009, a.a.O.).

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 22/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 - …

    Dies beinhaltet Feststellungen zu der Frage, ob die Verrichtungen der Klägerin sie mit einer infizierten Person oder einem durchseuchten Objektbereich in Berührung gebracht haben oder ob die Verrichtungen im Hinblick auf den Übertragungsmodus der Hepatitis C-Infektion sowie ihrer Art, Häufigkeit und Dauer nach besonders infektionsgefährdend waren (BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - BSGE 103, 54 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 5 BKV, jeweils RdNr 19).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Legasthenie - Dyskalkulie …

    Durch den "Gruppen-Bezug" wird der Unterschied zwischen der hier anzustellenden allgemeinen und abstrakten Prüfung der Voraussetzungen einer BK-Bezeichnung gegenüber der Prüfung der Voraussetzungen einer BK im Einzelfall betont (vgl zum Gruppen-Bezug im BK Recht auch: BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R - BSGE 103, 54 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 5).
  • LSG Hessen, 13.07.2010 - L 3 U 5/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 - …

  • LSG Bayern, 31.01.2013 - L 17 U 175/11

    Zur besonders erhöhten Infektionsgefahr, an einer Borreliose zu erkranken, bei …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - L 3 U 287/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hepatitis-B-Infektion - besonders erhöhte …

  • LSG Bayern, 06.11.2013 - L 2 U 166/10

    Zur Anerkennung einer Lyme Borreliose als Berufskrankheit i. S. d. Nr. 3102 der …

  • LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12

    Zur Frage, ob HIV-Infektion eine Berufskrankheit 3101 der Anlage 1 zur BKVist

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 166/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - …

  • LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14

    Berufskrankheit Nr. 3102 der Anlage 1 zur BKV

  • VGH Bayern, 18.11.2024 - 3 ZB 23.2

    Anerkennung einer Infektion mit dem Corona-Virus als Dienstunfall, COVID-19 …

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 2 U 616/11

    Eine kumulativ vom Körper aufgenommene Dosis von 1 Milligramm 2 Naphthylamin ist …

  • LSG Hessen, 09.02.2021 - L 3 U 95/17

    Anerkennung der Berufskrankheit Nr. 3101 BKVO für die Tätigkeit einer …

  • LSG Bayern, 13.08.2013 - L 3 U 262/12

    Infektionsrisiken für Klinikpersonal - Berufskrankheit HIV-Infektion

  • SG Karlsruhe, 26.09.2017 - S 4 U 1357/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anlage 1 Nr 3101 - …

  • LSG Hessen, 25.11.2014 - L 3 U 221/10

    Streptococcus-Infektion als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit; Feststellung …

  • BSG, 07.12.2011 - B 2 U 247/11 B
  • VG Bayreuth, 30.09.2025 - B 5 K 23.447

    Dienstunfall während eines Außendienstes in einer Metzgerei, Corona-Infektion, …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2022 - L 3 U 219/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - kombinierte Verpflichtungs-, …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 3 U 54/16

    Feststellung einer Berufskrankheit; Fehlende Ursächlichkeit für die Entstehung …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2024 - L 3 U 156/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 41/17

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Einführungsseminar zu einem Freiwilligen …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2022 - L 3 U 136/20
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - L 3 U 178/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1301 - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 3 U 74/18

    Arbeitsunfall; Vollbeweis; Zweifel

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 551/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung von Berufskrankheiten - Anwendung …

  • OVG Bremen, 23.05.2024 - 2 LA 338/23

    Anerkennung einer Infektionskrankheit eines Beamten als Dienstunfall und …

  • LSG Bayern, 07.04.2016 - L 17 U 154/15

    Anerkennung einer Arthrose des rechten Ellenbogengelenks und des rechten …

  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 2819/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2112 - …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 184/16

    Feststellung eines Arbeitsunfalls; Haftungsbegründende Kausalität

  • LSG Bayern, 15.03.2017 - L 17 U 88/14

    Tonerstaubexposition durch Laserdrucker am Arbeitsplatz

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 201/13

    Anerkennung von Kniebeschwerden als Berufskrankheit; Überprüfung des Vorliegens …

  • VG Bayreuth, 11.06.2024 - B 5 K 22.740

    Covid-19-Erkrankung einer Lehrerin: Keine Berufskrankheit bei geringer …

  • LSG Bayern, 10.08.2017 - L 17 U 139/15

    Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2016 - L 3 U 33/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2112 - …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2024 - L 3 U 216/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1318 - akute …

  • LSG Bayern, 28.06.2018 - L 17 U 378/16

    Silikose, versicherte Tätigkeit

  • LSG Bayern, 16.03.2016 - L 2 U 244/15

    Anerkennung einer Berufskrankheit bei Hepatitis C Infektion

  • VGH Bayern, 17.11.2025 - 3 ZB 24.644

    COVID-19 als Berufskrankheit, Verwaltungsmitarbeiter im Gesundheitsamt mit engem …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2023 - L 6 U 2/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 5103 - …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2022 - L 3 U 61/19

    Keine Anerkennung von Tonerstaub-Belastungen als Berufskrankheit in gewöhnlichen …

  • BSG, 30.09.2010 - B 2 U 222/10 B
  • BSG, 12.11.2009 - B 2 U 238/09 B
  • SG Braunschweig, 27.11.2017 - S 29 U 57/15

    Anerkennung eines Bandscheibenvorfalls eines Versicherten als Berufskrankheit …

  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 3 U 3336/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2022 - L 3 U 181/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht